Glossar

Schulung durch den Anbieter

Die Anbieterschulung vermittelt den Anwendern die Bedienung einer neuen Software; ihr Zuschnitt auf die betrieblichen Abläufe entscheidet über den Nutzen.

Die Schulung durch den Anbieter ist die Einweisung der Anwender in eine neue Software. Sie findet vor Ort im Betrieb, beim Anbieter oder online statt und wird üblicherweise nach Tagen oder Stunden abgerechnet. Der Umfang gehört in die Kalkulation der Einführungskosten und damit in den Total Cost of Ownership, weil er einen erheblichen Anteil ausmachen kann.

Entscheidend ist der Zuschnitt. Eine allgemeine Produktschulung an einem Beispielmandanten vermittelt Funktionen, aber nicht deren Anwendung auf die eigenen Abläufe. Wirksamer sind Schulungen, die mit den migrierten Daten des Betriebs arbeiten und typische Vorgänge durchspielen: ein Angebot für einen üblichen Auftrag, eine Regieabrechnung, ein Monatsabschluss, eine mobile Zeitbuchung mit anschließender Freigabe.

Die Gruppen sollten getrennt werden. Büro, Bauleitung und gewerbliche Mitarbeitende nutzen jeweils andere Teile des Systems. Eine gemeinsame Schulung führt dazu, dass jeder über zwei Drittel der Zeit Inhalte hört, die ihn nicht betreffen. Für Monteure genügt oft eine kurze Einweisung in wenige Vorgänge, die dafür an einem realen Gerät stattfinden sollte.

Ebenso zu regeln ist die Weitergabe des Gelernten. Schulungen erreichen nie alle Beschäftigten, und Personalwechsel führt dazu, dass Wissen den Betrieb verlässt. Bewährt hat sich, mindestens zwei Personen je Bereich zu schulen und die Kurzanleitungen so abzulegen, dass sie bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitender ohne erneute Anbieterschulung genutzt werden können.

Bezug zur Digitalisierung

Der Zeitpunkt ist wichtiger, als er oft behandelt wird. Eine Schulung mehrere Wochen vor dem Produktivstart ist bis dahin vergessen. Sinnvoll ist eine Grundschulung kurz vor dem Start und eine zweite Runde einige Wochen später, wenn konkrete Fragen aus dem Alltag entstanden sind. Diese zweite Runde bringt erfahrungsgemäß mehr als eine Verlängerung der ersten.

Nach der Schulung übernimmt die interne Anwenderbetreuung. Es lohnt, während der Schulung eigene Kurzanleitungen für die häufigsten Vorgänge zu erstellen, weil Anbieterunterlagen meist den vollen Funktionsumfang beschreiben und nicht die im Betrieb festgelegte Vorgehensweise.

Werden KI-gestützte Funktionen genutzt, muss die Schulung auch deren Grenzen behandeln: welche Daten eingegeben werden dürfen, wie Ergebnisse geprüft werden und wann eine Ausgabe nicht übernommen werden darf. Artikel 4 der VO (EU) 2024/1689 verpflichtet Betreiber, KI-Kompetenz bei den mit dem Betrieb betrauten Personen zu fördern; die Anbieterschulung ist ein Baustein davon, ersetzt aber keine betriebliche Regelung.

Zu klären ist außerdem der Umgang mit Aufzeichnungen. Werden Onlineschulungen mitgeschnitten, lassen sich die Aufnahmen später zur Einarbeitung nutzen. Ob das zulässig ist und wie lange die Aufzeichnungen verfügbar bleiben, sollte vor dem Termin vereinbart werden, weil eine nachträgliche Bereitstellung selten möglich ist.

Praktisch sollte im Vertrag festgehalten werden, wie viele Schulungstage enthalten sind und was eine zusätzliche Einheit kostet. Nachträglicher Bedarf entsteht fast immer.

FAQ

Häufige Fragen zu Schulung durch den Anbieter

Wie viele Schulungstage sollte ich einplanen?
Das hängt vom Umfang der Software und der Zahl der Anwendergruppen ab, eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Sinnvoller ist, den Bedarf je Gruppe getrennt zu bestimmen und im Vertrag festzuhalten, wie viele Einheiten enthalten sind und was eine zusätzliche kostet. Planen Sie Reserve ein, denn Nachbedarf entsteht nach dem Produktivstart fast immer.
Lohnt sich eine Schulung, wenn die Software als einfach bedienbar beworben wird?
Meist ja, denn geschult wird nicht die Bedienung, sondern die betriebliche Vorgehensweise. Die Frage ist selten, wo ein Knopf liegt, sondern welche Positionen ein Angebot bei Ihnen enthält, wann eine Stunde freigegeben wird und wie ein Nachtrag angelegt wird. Diese Festlegungen stehen in keinem Handbuch und entscheiden darüber, ob am Ende alle gleich arbeiten.
Was tue ich, wenn ein Teil der Belegschaft die Software ablehnt?
Trennen Sie Bedienprobleme von Zielkonflikten. Wer die App nicht bedienen kann, braucht eine kurze Einweisung am eigenen Gerät und eine feste Ansprechperson im Betrieb. Wer sie ablehnt, weil er Überwachung befürchtet, braucht eine klare Aussage dazu, welche Auswertungen erstellt werden und welche nicht. Den zweiten Fall löst keine Schulung, sondern nur ein offenes Gespräch.
Was gehört in die Kurzanleitungen, die wir selbst schreiben?
Nur die Vorgänge, die täglich vorkommen, und zwar in der Reihenfolge, in der sie im Betrieb ablaufen. Ein bis zwei Seiten je Vorgang mit Bildschirmfotos reichen aus. Nennen Sie ausdrücklich die betrieblichen Festlegungen, etwa welche Textbausteine verwendet werden oder wer freigibt. Anbieterunterlagen beschreiben den vollen Funktionsumfang und beantworten genau diese Fragen nicht.

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