Ratgeber

Checkliste: KI-Schulungspflicht in zehn Schritten erfüllen

Eine abhakbare Anleitung für Handwerks- und Bauunternehmen: von der Bestandsaufnahme über die Nutzungsrichtlinie bis zum Nachweis – mit realistischen Zeitangaben je Schritt.

Checkliste: KI-Schulungspflicht in zehn Schritten erfüllen
Auf den Punkt

Die Förderpflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 EU AI Act lässt sich in einem halben Arbeitstag erfüllen. Zehn Schritte: KI-Systeme im Betrieb erfassen, Rollen bestimmen, Risikoklassen prüfen, Datenregeln festlegen, Nutzungsrichtlinie schreiben, Unterweisung vorbereiten, durchführen, dokumentieren, verantwortliche Person benennen und einen jährlichen Prüftermin setzen. Ergebnis sind drei Dokumente auf zusammen fünf Seiten – ausreichend für Aufsicht, Haftungsfall und Auftraggeberabfragen.

Die Förderpflicht zur KI-Kompetenz klingt nach Projekt und ist ein halber Arbeitstag. Diese Checkliste führt hindurch.

Schritt 1: KI-Systeme erfassen

Aufwand: 1 Stunde plus Rücklaufzeit

Eine anonyme Rundfrage an alle Mitarbeitenden mit vier Fragen:

  • Welche Programme nutzt du regelmäßig für die Arbeit?
  • Nutzt du Funktionen, die Text, Zusammenfassungen oder Vorschläge erzeugen?
  • Nutzt du für die Arbeit Apps oder Dienste auf deinem privaten Gerät?
  • Was würdest du gern automatisieren, wenn es ginge?

Die Anonymität ist wichtig: Ohne sie meldet niemand die private Nutzung eines Sprachmodells für betriebliche Zwecke – und genau die muss geregelt werden.

☐ erledigt

Schritt 2: Systemliste anlegen

Aufwand: 30 Minuten

Aus den Antworten entsteht eine Tabelle: System, Zweck, Anbieter, verarbeitete Datenkategorie, seit wann. Nicht vergessen: eingebaute Funktionen in Standardsoftware – Spracherkennung, Belegerkennung, Textvorschläge.

☐ erledigt

Schritt 3: Rollen bestimmen

Aufwand: 20 Minuten

Wer bedient KI-Systeme, wer gibt Ergebnisse frei, wer verwendet sie weiter? Daraus ergibt sich der Teilnehmerkreis der Unterweisung. Er ist meist größer als erwartet.

☐ erledigt

Schritt 4: Risikoklassen prüfen

Aufwand: 30 Minuten

Drei Fragen je System:

  1. Wird damit über Menschen entschieden oder werden Menschen bewertet? → Hochrisiko-Prüfung nach Anhang III
  2. Interagiert es mit Kunden oder erzeugt es realistisch wirkende Inhalte? → Transparenzpflicht nach Artikel 50
  3. Beides nein? → minimales Risiko, keine besonderen Pflichten

In den meisten Handwerksbetrieben landen fast alle Systeme in Kategorie 3.

☐ erledigt

Schritt 5: Datenregeln festlegen

Aufwand: 45 Minuten

Der wichtigste Teil. Welche Daten dürfen niemals in Werkzeuge ohne Auftragsverarbeitungsvertrag? Übliche Liste: Kundendaten, Fotos mit erkennbaren Adressen oder Personen, Personaldaten, Einkaufskonditionen, Vertragsunterlagen.

☐ erledigt

Schritt 6: Nutzungsrichtlinie schreiben

Aufwand: 1 Stunde

Ein bis zwei Seiten mit sechs Abschnitten: Geltungsbereich, freigegebene Werkzeuge, verbotene Eingaben, Prüfpflicht, Kennzeichnung nach außen, Ansprechpartner.

☐ erledigt

Schritt 7: Unterweisung vorbereiten

Aufwand: 1 Stunde

Zwei Dinge vorbereiten: die Systemliste zur Vorstellung und ein echtes Fehlerbeispiel aus dem eigenen Gewerk. Für das Beispiel eignet sich am besten eine Frage nach einem Materialpreis, dessen richtigen Wert Sie kennen.

☐ erledigt

Schritt 8: Unterweisung durchführen

Aufwand: 3–4 Stunden für alle Betroffenen

Ablauf: rechtlicher Rahmen kurz, Bestandsaufnahme vorstellen, Fehlerbilder live zeigen, Datenregeln an konkreten Fällen durchgehen, Richtlinie gemeinsam beschließen.

Der wirksamste Moment ist die Live-Demonstration eines erfundenen Materialpreises.

☐ erledigt

Schritt 9: Dokumentieren

Aufwand: 15 Minuten

Eine Seite: Datum, Dauer, Ort, durchführende Person, behandelte Themen, Bezug zur Systemliste, Teilnehmerliste mit Unterschriften.

☐ erledigt

Schritt 10: Verantwortliche Person und Prüftermin

Aufwand: 10 Minuten

Eine Person benennen, die Systemliste und Richtlinie pflegt. Einen jährlichen Termin setzen, an dem beides durchgesehen wird.

☐ erledigt

Das Ergebnis

Drei Dokumente auf zusammen etwa fünf Seiten:

DokumentZweck
SystemlisteÜberblick, Grundlage für alles Weitere
NutzungsrichtlinieRegel im Alltag, Haftungsentlastung
TeilnahmenachweisNachweis der Unterweisung

Damit sind Sie gegenüber Aufsichtsbehörden, im Haftungsfall und gegenüber Auftraggebern aufgestellt.

Was Sie nicht brauchen

  • kein Zertifikat einer Zertifizierungsstelle
  • keine Prüfung der Mitarbeitenden
  • keine Managementsystem-Zertifizierung
  • keine externe Auditierung

Anbieter, die eines davon als gesetzliche Pflicht darstellen, geben die Rechtslage falsch wieder.

Was der Durchlauf kostet: Beispielrechnung für einen SHK-Betrieb

Die Zeitangaben je Schritt lassen sich in Geld umrechnen. Das folgende Beispiel geht von einem SHK-Betrieb mit 22 Mitarbeitenden aus, davon 16 gewerblich. Die kalkulatorischen Stundensätze sind angenommen und sollten durch die eigenen Werte ersetzt werden.

PositionMengeAnsatzSumme
Vorbereitung Leitung (Schritte 1–7)5,0 h75 €/h375 €
Unterweisung, gewerblich16 Pers. × 3,5 h48 €/h2.688 €
Unterweisung, Büro und Leitung6 Pers. × 3,5 h60 €/h1.260 €
Dokumentation und Ablage0,5 h75 €/h38 €
Jährlicher Prüftermin (Folgejahre)1,0 h75 €/h75 €
Erstjahr gesamt4.361 €

Der weitaus größte Block ist die Anwesenheit der gewerblichen Mitarbeitenden. Wer sie in eine ohnehin stattfindende Betriebsversammlung oder in die jährliche Arbeitsschutzunterweisung einhängt, senkt den Ansatz auf den reinen Verlängerungsanteil. Bei anderthalb Stunden Verlängerung statt 3,5 Stunden Extra-Termin fällt der Posten auf rund 1.150 €, die Gesamtsumme auf etwa 1.640 €.

Gegenzurechnen ist der Nutzen, der sich schwerer beziffern lässt: eingesparte Nacharbeit durch ungeprüfte KI-Ergebnisse und die Antwortfähigkeit bei Auftraggeberabfragen. Ein einziger Angebotsfehler durch einen erfundenen Materialpreis übersteigt bei einer Sanitärsanierung schnell den gesamten Vorbereitungsblock.

Die häufigsten Fehler und was sie nach sich ziehen

FehlerFolge
Rundfrage nicht anonymPrivate Nutzung von Sprachmodellen wird verschwiegen, die Systemliste ist unvollständig und die Richtlinie regelt am tatsächlichen Verhalten vorbei
Nur das Büro unterwiesenDer Monteur, der Aufmaßfotos in eine App lädt, kennt die Datenregel nicht – der Nachweis deckt den kritischen Teil des Betriebs nicht ab
Richtlinie ohne AnsprechpartnerIm Zweifelsfall fragt niemand nach, sondern entscheidet selbst; die Regel wird nach wenigen Wochen unterlaufen
Systemliste einmal erstellt und nie gepflegtNach dem nächsten Software-Update stehen Funktionen im Einsatz, die in keinem Dokument auftauchen
Teilnehmerliste ohne UnterschriftenEs existiert eine Behauptung über eine Unterweisung, aber kein Beleg dafür, wer sie tatsächlich erhalten hat
Unterweisung ohne Fehlerbild aus dem eigenen GewerkDie Inhalte bleiben abstrakt, im Alltag wird das Gehörte nicht wiedererkannt

Vier der sechs Punkte betreffen nicht die Vorbereitung, sondern die Nachlässigkeit danach. Der Prüftermin aus Schritt 10 ist deshalb kein Formalismus, sondern der Punkt, an dem die drei Dokumente wieder mit dem Betrieb in Deckung gebracht werden.

Kurzfassung für die Ablage

Wer die Checkliste abgearbeitet hat, sollte einen Ordner mit genau diesen Inhalten besitzen:

☐ Systemliste, datiert, mit Angabe der verantwortlichen Person ☐ Nutzungsrichtlinie, unterschrieben von der Geschäftsführung ☐ Teilnahmenachweis der Unterweisung mit Datum und Unterschriften ☐ Notiz zum nächsten Prüftermin im Kalender der verantwortlichen Person ☐ bei Systemen mit Kundenkontakt: Vermerk, wie die Kennzeichnung nach Artikel 50 umgesetzt ist

Fünf Positionen, ein Ordner, wenige Seiten. Mehr verlangt Artikel 4 in der seit dem Digital Omnibus geltenden Fassung nicht – dort steht die Förderung der KI-Kompetenz, nicht ein nachzuweisendes Kompetenzniveau je Person.

Fazit

Zehn Schritte, ein halber Arbeitstag Vorbereitung, drei bis vier Stunden Unterweisung. Das Ergebnis sind drei Dokumente, die zusammen auf fünf Seiten passen.

Der häufigste Fehler ist die Unterweisung ohne Ergebnisdokument. Ein Vortrag informiert – aber gegenüber Auftraggebern und im Haftungsfall zählt die unterschriebene Richtlinie.

Abgehakte Checkliste neben den fertigen Dokumenten auf einem Tisch
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FAQ

Häufige Fragen

Wie lange dauert das insgesamt?
Für einen Betrieb bis fünfzig Mitarbeitende etwa ein halber Arbeitstag Vorbereitung durch die Leitung plus drei bis vier Stunden Unterweisung für alle Betroffenen. Verteilt über zwei Wochen ist das gut zu leisten.
Reicht das wirklich aus?
Für die Förderpflicht nach Artikel 4 ja. Seit dem Digital Omnibus vom Juli 2026 muss kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantiert werden – gefordert sind angemessene Maßnahmen. Systemliste, Richtlinie und dokumentierte Unterweisung erfüllen das.
Was, wenn wir schon spät dran sind?
Es gibt keine Nachweispflicht für die Vergangenheit. Die Förderpflicht zielt auf den gegenwärtigen Zustand. Wer heute eine Richtlinie und eine dokumentierte Unterweisung hat, erfüllt sie – unabhängig davon, wann er begonnen hat.
Brauchen wir externe Unterstützung?
Nicht zwingend. Die Schritte sind intern leistbar. Extern lohnt sich vor allem der Teil, der Erfahrung braucht: die Demonstration echter Fehlerbilder aus dem eigenen Gewerk und die rechtliche Einordnung auf aktuellem Stand.
Was ist der häufigste Fehler?
Die Unterweisung ohne Ergebnisdokument. Ein Vortrag ohne beschlossene Nutzungsrichtlinie hinterlässt einen informierten Betrieb, aber kein Papier – und genau das Papier zählt gegenüber Auftraggebern und im Haftungsfall.

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