EU AI Act Fristen: Zeitstrahl 2025 bis 2027 für Handwerk und Bau
Alle Geltungstermine des EU AI Act im Überblick – was seit Februar 2025 gilt, was der Digital Omnibus im Juli 2026 geändert hat und welche Fristen für Handwerksbetriebe wirklich relevant sind.
Der EU AI Act gilt seit dem 1. August 2024 und wird gestaffelt wirksam: Seit 2. Februar 2025 gelten die verbotenen Praktiken und die Förderpflicht zur KI-Kompetenz, seit 2. August 2025 die Regeln für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und der Sanktionsrahmen. Am 27. Juli 2026 ist der Digital Omnibus in Kraft getreten und hat Artikel 4 abgeschwächt. Seit 2. August 2026 gelten die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, ab 2. August 2027 für Systeme in regulierten Produkten.
Kaum eine EU-Verordnung hat einen so gestaffelten Geltungsbeginn wie der AI Act – und kaum eine wurde so kurz nach Inkrafttreten wieder geändert. Dieser Beitrag ordnet die Termine und beantwortet die Frage, welche davon für einen Handwerks- oder Bauunternehmen tatsächlich zählen.
Der Zeitstrahl
| Datum | Was gilt | Relevanz für Handwerk und Bau |
|---|---|---|
| 01.08.2024 | AI Act tritt in Kraft | keine unmittelbare Pflicht |
| 02.02.2025 | Verbotene Praktiken (Art. 5), Förderpflicht KI-Kompetenz (Art. 4) | hoch – betrifft jeden Betrieb, der KI nutzt |
| 02.08.2025 | Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance-Struktur, Sanktionsrahmen | gering – trifft Anbieter |
| 27.07.2026 | Digital Omnibus (VO 2026/1744) in Kraft, Art. 4 neu gefasst | hoch – Pflicht abgeschwächt |
| 02.08.2026 | Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III | mittel – nur Personalbereich |
| 03.08.2026 | aktive Marktüberwachung durch nationale Behörden | mittel |
| 02.08.2027 | Hochrisiko-Systeme in regulierten Produkten (Anhang I) | gering |
Was die einzelnen Termine bedeuten
2. Februar 2025 – der Termin, der zählt
An diesem Tag wurden zwei Vorschriften wirksam, die keine Übergangsfrist und keine Größenausnahme kennen.
Artikel 5 verbietet bestimmte Praktiken vollständig: Social Scoring, manipulative Systeme, Emotionserkennung am Arbeitsplatz außerhalb enger Sicherheitsausnahmen, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen. Für Handwerk und Bau ist praktisch nur die Emotionserkennung relevant, und auch die nur, wenn Überwachungssysteme mit Verhaltensanalyse im Einsatz sind.
Artikel 4 verpflichtet zur KI-Kompetenz. Das ist die Vorschrift, die jeden Betrieb betrifft, sobald irgendjemand dort ein KI-Werkzeug beruflich nutzt.
2. August 2025 – überwiegend Anbietersache
An diesem Tag wurden die Regeln für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck wirksam – also für die großen Sprachmodelle selbst. Betroffen sind deren Anbieter, nicht deren Nutzer. Für Betriebe wirkt sich das mittelbar aus: Die Anbieter mussten Dokumentation und Transparenzangaben bereitstellen, was Betreibern die eigene Einordnung erleichtert.
Ebenfalls seit diesem Datum steht der Sanktionsrahmen, und die Mitgliedstaaten mussten ihre zuständigen Behörden benennen.
27. Juli 2026 – die Entschärfung
Der Digital Omnibus on AI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten.
Die für Handwerk und Bau wichtigste Änderung betrifft Artikel 4. Aus der Pflicht, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen, wurde die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz zu fördern. Ausdrücklich klargestellt ist, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantiert werden muss.
Damit ist aus einer Ergebnispflicht eine Bemühenspflicht geworden. Wer bereits eine Unterweisung durchgeführt und eine Richtlinie erlassen hat, ist von der Änderung nicht negativ betroffen – im Gegenteil, der Aufwand war damit rückblickend eher großzügig bemessen.
August 2026 – Hochrisiko und Marktüberwachung
Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III sind wirksam geworden. Für Handwerk und Bau ist davon vor allem Nummer 4 relevant: Systeme im Bereich Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zur Selbständigkeit. Konkret die KI-gestützte Auswahl von Bewerbern und die Bewertung von Mitarbeitern.
Betriebe, die solche Systeme einsetzen, treffen erweiterte Betreiberpflichten: menschliche Aufsicht sicherstellen, Protokolle aufbewahren, betroffene Personen informieren, die Gebrauchsanweisung des Anbieters befolgen.
Gleichzeitig hat die aktive Marktüberwachung begonnen. Das bedeutet keine flächendeckenden Kontrollen von Handwerksbetrieben – wohl aber, dass Beschwerden bearbeitet werden und im Anlassfall nachgefragt wird.
2. August 2027 – der letzte große Termin
Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme, die als Sicherheitsbauteile in regulierten Produkten stecken (Anhang I), werden wirksam. Das betrifft Maschinen, Aufzüge, Druckgeräte und ähnliche Produkte – relevant für Hersteller, nicht für die Betriebe, die diese Produkte einbauen oder warten.
Was Sie bis wann getan haben sollten
Für einen Handwerks- oder Bauunternehmen, der heute mit dem Thema beginnt, ist die Reihenfolge unabhängig von Fristen sinnvoll:
- Sofort: Systemliste erstellen – welche KI läuft hier überhaupt?
- Innerhalb von vier Wochen: Nutzungsrichtlinie erlassen, insbesondere die Datenregeln
- Innerhalb von acht Wochen: Unterweisung durchführen und dokumentieren
- Vor jedem neuen Werkzeug: Risikoklasse prüfen, insbesondere im Personalbereich
- Jährlich: Systemliste und Richtlinie durchsehen
Wer diese fünf Punkte abgearbeitet hat, erfüllt die geltenden Pflichten – und ist auf künftige Anpassungen vorbereitet, weil die Grundlagen dokumentiert sind.
Wenn Sie spät dran sind
Viele Betriebe stellen 2026 fest, dass sie sich mit dem Thema nie befasst haben. Das ist weniger dramatisch, als es klingt – vorausgesetzt, man geht der Reihe nach vor.
Woche 1: Bestandsaufnahme. Eine Rundfrage im Betrieb, welche digitalen Werkzeuge tatsächlich genutzt werden. Am besten anonym, sonst meldet niemand die private ChatGPT-Nutzung für die Arbeit. Ergebnis ist eine Liste, meist länger als erwartet.
Woche 2: Risiko einordnen. Für jedes System drei Fragen: Wird damit über Menschen entschieden? Interagiert es mit Kunden? Erzeugt es Inhalte, die echt wirken? Fast alles landet bei minimalem Risiko. Was im Personalbereich landet, braucht eine genauere Prüfung.
Woche 3: Regeln schreiben. Ein bis zwei Seiten Nutzungsrichtlinie. Der wichtigste Abschnitt ist der zu verbotenen Dateneingaben.
Woche 4: Unterweisen und dokumentieren. Ein halber Tag, Teilnehmerliste, fertig.
Nach vier Wochen ist ein Betrieb, der bei null angefangen hat, vollständig aufgestellt. Es gibt keine Nachweispflicht für die Vergangenheit – gefordert ist der aktuelle Zustand.
Was nicht rückwirkend gilt
Eine häufige Sorge lässt sich ausräumen: Es gibt keine Pflicht, nachzuweisen, dass man seit Februar 2025 unterwiesen hat. Die Förderpflicht nach Artikel 4 ist eine Dauerpflicht, die auf den gegenwärtigen Zustand zielt. Wer heute eine Richtlinie und eine dokumentierte Unterweisung hat, erfüllt sie.
Anders liegt es bei den verbotenen Praktiken nach Artikel 5: Deren Einsatz war seit Februar 2025 untersagt und ist es weiterhin. Wer ein solches System betreibt, muss es abstellen – ein nachträgliches Dokument hilft dort nicht.
Wie Sie über Änderungen informiert bleiben
Der Digital Omnibus hat gezeigt, dass sich auch scheinbar gesetzte Regeln ändern. Drei Quellen genügen, um nicht überrascht zu werden:
| Quelle | Wofür |
|---|---|
| EUR-Lex, konsolidierte Fassung der Verordnung | verbindlicher Wortlaut, immer aktuell |
| Newsletter der Handwerkskammer | praxisnahe Einordnung, branchenbezogen |
| Mitteilungen der nationalen Marktüberwachungsbehörde | Vollzugspraxis und Schwerpunkte |
Ein jährlicher Termin, an dem die Systemliste und die Richtlinie durchgesehen werden, reicht für einen Handwerksbetrieb völlig aus. Aufwand: eine Stunde.
Fazit
Von allen Terminen des EU AI Act ist für Handwerk und Bau nur einer wirklich entscheidend: der 2. Februar 2025, seit dem die Förderpflicht zur KI-Kompetenz gilt. Der Digital Omnibus vom Juli 2026 hat diese Pflicht abgeschwächt, nicht abgeschafft.
Alles Weitere betrifft Anbieter oder Hochrisiko-Anwendungen, die in Handwerk und Bau nur im Personalbereich vorkommen. Wer dort keine KI zur Auswahl von Bewerbern einsetzt, hat mit den Fristen ab 2026 wenig zu tun – und mit denen ab 2027 gar nichts.
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Häufige Fragen
Was ist seit Februar 2025 in Kraft?
Was hat sich am 27. Juli 2026 geändert?
Ab wann wird kontrolliert?
Welche Frist ist für Handwerksbetriebe die wichtigste?
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