Ratgeber

EU AI Act Risikoklassen: Wo Handwerk und Bau tatsächlich einsortiert sind

Die vier Risikoklassen des EU AI Act erklärt – und die für Handwerksbetriebe entscheidende Frage: Welche Anwendung im Betrieb fällt in welche Klasse und welche Pflichten folgen daraus?

EU AI Act Risikoklassen: Wo Handwerk und Bau tatsächlich einsortiert sind
Auf den Punkt

Der EU AI Act kennt vier Risikoklassen: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Systeme mit Transparenzpflichten und Systeme mit minimalem Risiko. Die allermeisten Anwendungen in Handwerk und Bau – Angebotstexte, Bautagebuch per Spracherkennung, Belegerkennung, Kalkulationshilfen – fallen in die unterste Klasse und lösen keine besonderen Pflichten aus. Kritisch wird es bei zwei Anwendungen: KI in der Bewerberauswahl und KI zur Überwachung von Mitarbeitern. Beide sind Hochrisiko oder verboten.

Die Risikoklassen des EU AI Act sind der Teil der Verordnung, der in Handwerksbetrieben für die meiste Unsicherheit sorgt – und gleichzeitig derjenige, der sich am schnellsten klären lässt. Denn die ehrliche Antwort für die allermeisten Betriebe lautet: Was Sie heute tun, fällt in die unterste Klasse und löst keine besonderen Pflichten aus.

Interessant sind die zwei Ausnahmen. Sie betreffen ausgerechnet einen Bereich, in dem viele Betriebe gerade experimentieren: die Personalarbeit.

Die vier Klassen im Überblick

KlasseBeispielePflichtenPraxisrelevanz Handwerk
Verboten (Art. 5)Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Social Scoring, manipulative SystemeEinsatz untersagt seit 02.02.2025gering, aber bei Kamerasystemen prüfen
Hochrisiko (Anh. III)Bewerberauswahl, Leistungsbewertung, Aufgabenzuweisungumfangreich: Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsichtwachsend – Recruiting-Werkzeuge
Transparenzpflicht (Art. 50)Chatbots, KI-Telefonassistenten, KI-generierte Bilder und TexteKennzeichnung gegenüber Nutzernhoch – Website, Telefon, Marketing
Minimales RisikoAngebotstexte, Bautagebuch, Belegerkennung, Kalkulationshilfenkeine besonderen Pflichten (Art. 4 gilt weiterhin)betrifft 90 % der Anwendungen

Der entscheidende Denkfehler, den viele machen: Sie sortieren das Werkzeug ein. Der AI Act sortiert aber den Verwendungszweck ein. Dasselbe Sprachmodell ist minimales Risiko, wenn es einen Angebotstext formuliert, und Hochrisiko, wenn es Bewerbungen vorsortiert.

Was in Handwerk und Bau unter minimales Risiko fällt

Die gute Nachricht zuerst, weil sie den größten Teil des Betriebsalltags betrifft:

  • Angebots- und Rechnungstexte formulieren – reine Textproduktion ohne Entscheidung über Menschen
  • Bautagebuch und Protokolle per Spracherkennung – Dokumentation eigener Tätigkeit
  • Belegerkennung in der Buchhaltung – Datenerfassung
  • Mengenermittlung und Kalkulationsvorschläge – Rechenhilfe, solange ein Mensch entscheidet
  • Übersetzungen für die Baustellenkommunikation
  • Zusammenfassungen von Ausschreibungsunterlagen
  • Textentwürfe für Website und Social Media (Kennzeichnung beachten, siehe unten)

Für all das gelten keine besonderen Pflichten aus den Risikoklassen. Die Förderpflicht zur KI-Kompetenz aus Artikel 4 bleibt davon unberührt – sie hängt nicht an der Risikoklasse.

Wo es für Handwerksbetriebe kritisch wird

Personalauswahl ist Hochrisiko

Anhang III des AI Act nennt ausdrücklich Systeme, die im Beschäftigungskontext eingesetzt werden: für die Einstellung oder Auswahl von Personen, insbesondere zur gezielten Schaltung von Stellenanzeigen, zur Analyse und Filterung von Bewerbungen sowie zur Bewertung von Bewerbern.

Das ist für Handwerksbetriebe relevanter geworden, seit Recruiting-Plattformen KI-Funktionen anbieten. Wenn ein Bewerberportal eingehende Bewerbungen automatisch bewertet oder vorsortiert, ist das ein Hochrisiko-System – mit Pflichten zu Risikomanagement, Protokollierung, menschlicher Aufsicht und Information der Betroffenen.

Praktischer Rat: Nutzen Sie KI für das Formulieren der Stellenanzeige, nicht für die Auswahl der Bewerber. Diese Trennlinie hält den Betrieb sauber in der unteren Klasse.

Leistungsüberwachung ebenfalls

Ebenfalls in Anhang III: Systeme zur Zuweisung von Aufgaben aufgrund von Verhalten oder persönlichen Merkmalen sowie zur Überwachung und Bewertung der Leistung von Mitarbeitern.

Hier lauert ein Praxisrisiko, das oft übersehen wird. Eine Zeiterfassungs-App mit GPS-Funktion ist zunächst harmlos. Wertet sie aber Bewegungsprofile aus, um Rückschlüsse auf die Arbeitsleistung zu ziehen, verschiebt sich die Einordnung. Dasselbe gilt für Baustellen-Kameras mit Verhaltensanalyse.

Emotionserkennung ist verboten

Artikel 5 verbietet KI-Systeme zur Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz, abgesehen von eng begrenzten Ausnahmen aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen. Für die meisten Handwerksbetriebe theoretisch – relevant kann es werden, wenn ein Anbieter von Baustellen-Überwachung solche Funktionen mitliefert.

Die Transparenzpflicht: der übersehene Punkt

Artikel 50 betrifft praktisch jeden Betrieb mit einer Website und ist die am häufigsten übersehene Pflicht.

Chatbots und Telefonassistenten müssen so gestaltet sein, dass Nutzer erkennen, dass sie mit einem KI-System interagieren. Ein Satz genügt: „Sie chatten mit einem digitalen Assistenten.” Bei einem KI-Telefonassistenten gehört der Hinweis in die Begrüßung.

KI-generierte Inhalte müssen als solche erkennbar sein, wenn sie Personen, Gegenstände oder Ereignisse darstellen, die real erscheinen. Für einen Handwerksbetrieb heißt das konkret: Ein KI-generiertes Referenzbild eines Bads, das der Betrieb nie gebaut hat, gehört gekennzeichnet – oder besser: gar nicht auf die Website.

Ein Prüfschema für den eigenen Betrieb

Gehen Sie Ihre Systemliste mit drei Fragen durch:

  1. Wird damit über Menschen entschieden oder werden Menschen bewertet? Wenn ja – Bewerber, Mitarbeiter, Leistung –, prüfen Sie Anhang III genau. Wahrscheinlich Hochrisiko.
  2. Interagiert das System direkt mit Kunden oder erzeugt es Inhalte, die echt wirken? Wenn ja, greift die Transparenzpflicht. Aufwand: ein Hinweissatz.
  3. Wenn beides nein: minimales Risiko. Keine besonderen Pflichten aus der Klassifizierung.

In der Praxis landen bei einem durchschnittlichen Handwerksbetrieb neun von zehn Systemen in Kategorie 3, eines in Kategorie 2 – und Kategorie 1 taucht nur auf, wenn im Personalbereich experimentiert wurde.

Fristen im Überblick

DatumWas greift
02.02.2025Verbotene Praktiken (Art. 5), Förderpflicht KI-Kompetenz (Art. 4)
02.08.2025Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Sanktionsrahmen
27.07.2026Digital Omnibus in Kraft, Art. 4 neu gefasst
02.08.2026Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III
03.08.2026aktive Marktüberwachung durch nationale Behörden
02.08.2027Hochrisiko-Systeme in Produkten nach Anhang I

Einzelne dieser Fristen wurden durch den Digital Omnibus angepasst. Wer ein konkretes Vorhaben plant, sollte den aktuellen Stand prüfen, statt sich auf eine Übersicht zu verlassen – auch auf diese.

Fazit

Für die allermeisten Anwendungen in Handwerk und Bau ist der EU AI Act ein Papiertiger: Angebotstexte, Dokumentation, Kalkulationshilfen und Belegerkennung fallen unter minimales Risiko. Zwei Bereiche verdienen echte Aufmerksamkeit – alles, was mit Bewerbern und mit Leistungsbewertung zu tun hat, sowie die simple Kennzeichnungspflicht für Chatbots und Telefonassistenten.

Wer diese drei Punkte klärt, hat die Risikoklassifizierung für seinen Betrieb erledigt. Das dauert eine Stunde, nicht ein Projekt.

Übersicht der im Betrieb genutzten Softwaresysteme auf einem Monitor im Baubüro
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FAQ

Häufige Fragen

Ist ChatGPT im Handwerksbetrieb ein Hochrisiko-System?
In der typischen Nutzung nein. Ein Sprachmodell, das Angebotstexte formuliert, Korrespondenz entwirft oder Baustellenberichte zusammenfasst, fällt in die Klasse mit minimalem Risiko. Hochrisiko wird es erst durch den Verwendungszweck – etwa wenn dasselbe Werkzeug zur Vorauswahl von Bewerbern eingesetzt wird. Nicht das Werkzeug bestimmt die Klasse, sondern wofür Sie es benutzen.
Welche Anwendung im Handwerk ist tatsächlich Hochrisiko?
Praktisch relevant ist vor allem der Personalbereich: KI-gestützte Auswahl oder Bewertung von Bewerbern, automatisierte Entscheidungen über Beförderung oder Kündigung sowie Systeme zur Aufgabenzuweisung und Leistungsbewertung von Mitarbeitern. Diese sind in Anhang III des AI Act ausdrücklich als Hochrisiko eingestuft und lösen erhebliche Pflichten aus.
Was ist bei Emotionserkennung am Arbeitsplatz verboten?
Artikel 5 EU AI Act verbietet den Einsatz von KI zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz mit engen Ausnahmen für Sicherheit und Gesundheit. Für Handwerksbetriebe ist das selten praxisrelevant, kann aber bei Kamerasystemen auf Baustellen eine Rolle spielen, wenn diese Verhaltensanalysen anbieten. Verbotene Praktiken sind seit dem 2. Februar 2025 untersagt.
Muss ich einen KI-Chatbot auf meiner Website kennzeichnen?
Ja. Systeme, die mit Menschen interagieren, unterliegen einer Transparenzpflicht: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer Maschine kommunizieren. Ein Hinweis im ersten Satz des Chatfensters genügt. Dasselbe gilt für einen KI-Telefonassistenten, der Anrufe entgegennimmt.
Ab wann gelten die Hochrisiko-Pflichten?
Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III greifen ab dem 2. August 2026, für in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I ab dem 2. August 2027. Die Marktüberwachung durch die nationalen Behörden hat mit dem 3. August 2026 begonnen. Einzelne Fristen wurden durch den Digital Omnibus angepasst – bei konkreten Vorhaben lohnt eine Prüfung des aktuellen Stands.
Wie stelle ich fest, in welche Klasse mein System fällt?
Drei Fragen in dieser Reihenfolge: Erstens, wird das System für einen der in Artikel 5 verbotenen Zwecke eingesetzt? Zweitens, fällt der Verwendungszweck unter einen der in Anhang III genannten Bereiche, insbesondere Beschäftigung und Personalmanagement? Drittens, interagiert das System mit Menschen oder erzeugt es Inhalte, die als echt erscheinen könnten? Wird alles verneint, liegt minimales Risiko vor.

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