Glossar

Rechnungsbetrug per E-Mail

Rechnungsbetrug per E-Mail bezeichnet gefälschte oder manipulierte Rechnungen, mit denen Betrüger Zahlungen auf ein fremdes Konto statt auf das des echten Empfängers umleiten.

Rechnungsbetrug per E-Mail bezeichnet eine Betrugsmasche, bei der Angreifer eine echte oder täuschend echt gefälschte Rechnung mit einer geänderten Bankverbindung versenden, oft nachdem sie zuvor E-Mail-Konten eines Lieferanten oder Kunden über einen längeren Zeitraum unbemerkt ausgespäht haben. Im Unterschied zu Phishing, das primär auf das Erbeuten von Zugangsdaten zielt, geht es hier bereits um die direkte Umleitung einer konkreten, oft schon vereinbarten Zahlung, und im Unterschied zu CEO-Fraud geben sich die Täter meist nicht als Führungsperson, sondern als bekannter Geschäftspartner aus.

Für Handwerksbetriebe ist das doppelt riskant: Als Rechnungsempfänger kann eine gefälschte Zahlungsaufforderung eines vermeintlichen Lieferanten zu einer Überweisung ins Leere führen. Als Rechnungssteller kann umgekehrt ein Kunde durch eine gefälschte Mail dazu gebracht werden, eine berechtigte Zahlung an ein falsches Konto zu leisten, was im Nachhinein zu langwierigem Streit über die tatsächlich erfolgte Zahlung führt, obwohl der Betrieb selbst nichts falsch gemacht hat und die eigentliche Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde.

Typisch für diese Masche ist der Zeitpunkt. Die gefälschte Nachricht kommt kurz nach einer echten Rechnung, bezieht sich auf denselben Vorgang und nennt eine angeblich korrigierte Bankverbindung. Weil der Vorgang bekannt ist und die Angaben stimmen, wirkt die Nachricht unauffällig. Auffällig wird sie erst bei der Frage, warum sich die Kontoverbindung eines langjährigen Lieferanten ändern sollte.

Bezug zur Digitalisierung

Je mehr Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr digital über E-Mail und Online-Banking laufen, desto wichtiger wird ein wacher Blick auf ungewöhnliche Änderungen, etwa eine neue Bankverbindung in einer sonst vertrauten, seit Jahren gewohnten Korrespondenz. Die Umstellung auf strukturierte elektronische Rechnungsformate kann hier zusätzlich helfen, da sich Rechnungsdaten dabei leichter maschinell mit bereits bekannten Lieferantendaten abgleichen lassen als bei reinen PDF-Anhängen, die sich mit gängigen Programmen beliebig und ohne sichtbare Spuren verändern lassen.

Organisatorisch hilft ein klares Rollenkonzept mit einer festen Regel: Änderungen an Bankverbindungen bestehender Geschäftspartner werden grundsätzlich telefonisch über eine bekannte, unabhängig recherchierte Nummer bestätigt, bevor eine Zahlung angepasst wird. Ebenso sollte sensibler Schriftverkehr zu Zahlungsdaten möglichst über einen sicheren Datenaustausch statt über offene, leicht abfangbare E-Mail-Anhänge erfolgen, insbesondere wenn es um größere Rechnungsbeträge geht.

Sinnvoll ist außerdem, die im Lieferantenstamm hinterlegte Bankverbindung als führend zu behandeln und Abweichungen auf einer Rechnung nicht zu übernehmen, sondern zu klären. Ein System, das jede Abweichung vom Stammsatz meldet und die Zahlung sperrt, verhindert die typischen Fälle, ohne dass jemand die Nachricht selbst als Fälschung erkennen muss.

In der Praxis bewährt sich eine einfache Vier-Augen-Regel für Zahlungen mit geänderten Bankdaten: Eine zweite Person prüft die Änderung unabhängig, bevor die Buchhaltung die neue Verbindung tatsächlich nutzt und die Zahlung endgültig freigibt. Diese kleine organisatorische Hürde lässt sich ohne zusätzliche Software einführen und kostet im Alltag kaum Zeit, verhindert im Ernstfall aber einen finanziellen Schaden, der sich im Nachhinein kaum noch rückgängig machen lässt, weil das Geld meist schnell weitertransferiert wird.

FAQ

Häufige Fragen zu Rechnungsbetrug per E-Mail

Woran erkenne ich eine solche Mail?
Das sicherste Merkmal ist der Inhalt, nicht die Aufmachung. Eine geänderte Bankverbindung bei einem bestehenden Geschäftspartner ist immer ein Anlass zur Rückfrage. Daneben helfen ein Blick auf die tatsächliche Absenderadresse statt auf den angezeigten Namen, ungewöhnlicher Zeitdruck und kleine Abweichungen in Formulierung oder Layout. Sicherheit bringt aber erst der Anruf über eine bekannte Nummer.
Was tun, wenn die Zahlung schon raus ist?
Sofort die eigene Bank informieren und eine Rückholung veranlassen, denn solange der Betrag nicht weitergeleitet wurde, besteht eine Chance. Parallel gehört der Vorgang zur Anzeige gebracht und der betroffene Geschäftspartner informiert, weil dessen Postfach betroffen sein kann. Anschließend sollten die eigenen Zugänge geprüft und Passwörter geändert werden, da Täter oft über längere Zeit mitgelesen haben.
Schützt die elektronische Rechnung davor?
Sie erschwert die Manipulation, weil Rechnungsdaten strukturiert vorliegen und maschinell mit dem hinterlegten Lieferantenstamm abgeglichen werden können. Ein Schutz ist sie nicht, denn auch ein strukturierter Datensatz lässt sich fälschen, wenn er per Mail eintrifft. Wirksam ist die Kombination aus maschinellem Abgleich und der Regel, Bankdatenänderungen nie ohne telefonische Bestätigung zu übernehmen.
Wie schütze ich meine eigenen Kunden davor?
Hilfreich ist ein fester Hinweis auf jeder Ausgangsrechnung, dass sich die Bankverbindung des Betriebs nicht ändert und Änderungsmitteilungen immer telefonisch zu prüfen sind. Ebenso sinnvoll ist ein abgesicherter Zugang zum eigenen Mailkonto mit zweiter Anmeldestufe, weil Täter meist beim schwächer geschützten der beiden Partner einsteigen. Beides kostet wenig und wirkt in beide Richtungen.

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