Glossar

§ 82 SGB III

§ 82 SGB III regelt die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten und ermöglicht Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt.

§ 82 des Dritten Sozialgesetzbuchs ist die Rechtsgrundlage, auf der Beschäftigte gefördert werden können, während sie im Betrieb bleiben. Anders als beim Bildungsgutschein, der vor allem auf Arbeitsuchende zielt, richtet sich diese Förderung an Menschen im Arbeitsverhältnis. Gefördert werden können Lehrgangskosten sowie anteilig das während der Weiterbildung fortgezahlte Arbeitsentgelt.

Für Handwerks- und Bauunternehmen ist das der praktisch relevante Weg, wenn eine Bürokraft, ein Kalkulator oder eine Person in der Bauleitung qualifiziert werden soll, deren Tätigkeit sich durch Digitalisierung verändert. Der Antrag läuft über den Arbeitgeber-Service der zuständigen Agentur für Arbeit, gemeinsam von Betrieb und Beschäftigtem, und muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Voraussetzungen und Grenzen

Zwei Bedingungen entscheiden in der Praxis darüber, ob eine konkrete Maßnahme förderfähig ist. Erstens muss sie von einem nach AZAV zugelassenen Träger angeboten werden. Zweitens muss sie eine Mindestdauer überschreiten — kurze betriebliche Unterweisungen fallen heraus.

Ein Beispiel aus einem Metallbaubetrieb: Die Arbeitsvorbereitung soll auf CAD-gestützte Fertigungsdaten umgestellt werden, die vorhandene Kraft im Büro hat diese Software nie bedient. Ein mehrwöchiger Lehrgang bei einem zugelassenen Träger kommt für die Förderung in Betracht, die interne Einarbeitung durch einen Kollegen dagegen nicht — unabhängig davon, wie viele Stunden sie tatsächlich kostet. Die häufigste Fehlerquelle im Betriebsalltag ist der zu späte Antrag: Wird die Maßnahme gebucht und erst danach der Kontakt zur Agentur gesucht, entfällt die Förderung vollständig, weil der Beginn vor der Bewilligung liegt. Der Ablauf ist deshalb immer: Beratungsgespräch, Antrag, Bescheid, dann Anmeldung beim Träger.

Diese zweite Bedingung hat eine unmittelbare Folge für Betriebe, die die Förderpflicht zur KI-Kompetenz aus Artikel 4 EU AI Act erfüllen wollen: Eine drei- bis vierstündige Unterweisung ist über § 82 nicht förderfähig. Dafür sind Beratungsprogramme oder die ungeförderte Inhouse-Schulung der passende Weg.

Fördersätze und Bemessungsgrundlagen staffeln sich nach Betriebsgröße und wurden mehrfach angepasst. Die aktuell geltenden Werte nennt der Arbeitgeber-Service im Beratungsgespräch verbindlich; sie sollten vor jeder Planung dort erfragt und nicht aus Übersichten übernommen werden.

Rechnen Sie von der Erstberatung bis zum Maßnahmenbeginn mit mehreren Wochen Vorlauf. Wer kurzfristig qualifizieren muss, kommt über diesen Weg nicht rechtzeitig zum Ziel.

Abzugrenzen ist die Förderung nach § 82 vom Bildungsgutschein: Beide setzen einen AZAV-zugelassenen Träger voraus, richten sich aber an unterschiedliche Personen. Der Bildungsgutschein wird an die geförderte Person selbst ausgegeben und zielt auf Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte. Nach § 82 bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, und der Betrieb ist Antragsbeteiligter, weil er die Freistellung trägt und den Entgeltzuschuss erhält.

FAQ

Häufige Fragen zu § 82 SGB III

Was ist der Unterschied zum Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein richtet sich vor allem an Arbeitsuchende. § 82 SGB III zielt auf Menschen im bestehenden Arbeitsverhältnis, deren Tätigkeit sich verändert. Für Handwerks- und Baubetriebe ist das der praktisch relevante Weg, wenn eine Bürokraft, ein Kalkulator oder eine Person in der Bauleitung wegen der Digitalisierung neue Aufgaben übernehmen soll.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Entscheidend sind zwei Punkte: Der Träger muss nach AZAV zugelassen sein, und die Maßnahme muss eine Mindestdauer überschreiten. Kurze betriebliche Unterweisungen fallen damit heraus. Die konkreten Voraussetzungen und Fördersätze ergeben sich aus der jeweils geltenden Regelung und sind mit dem Arbeitgeber-Service im Einzelfall zu klären.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn der Maßnahme, gemeinsam von Betrieb und beschäftigter Person. Wird die Weiterbildung vorher begonnen oder der Vertrag mit dem Träger geschlossen, ist die Förderung regelmäßig ausgeschlossen. Deshalb gehört die Klärung mit dem Arbeitgeber-Service an den Anfang der Planung und nicht erst nach der Auswahl des Kurses.
Lohnt sich der Aufwand für einen kleinen Betrieb?
Das hängt von Dauer und Kosten der Maßnahme ab. Bei einer mehrwöchigen Qualifizierung mit Entgeltfortzahlung fällt der Zuschuss deutlich ins Gewicht, bei einem eintägigen Seminar überwiegt der Verwaltungsaufwand. Ein erstes Gespräch mit dem Arbeitgeber-Service klärt das meist schneller als eigene Recherche in den Programmunterlagen.

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