§ 82 SGB III
§ 82 SGB III regelt die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten und ermöglicht Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt.
§ 82 des Dritten Sozialgesetzbuchs ist die Rechtsgrundlage, auf der Beschäftigte gefördert werden können, während sie im Betrieb bleiben. Anders als beim Bildungsgutschein, der vor allem auf Arbeitsuchende zielt, richtet sich diese Förderung an Menschen im Arbeitsverhältnis. Gefördert werden können Lehrgangskosten sowie anteilig das während der Weiterbildung fortgezahlte Arbeitsentgelt.
Für Handwerks- und Bauunternehmen ist das der praktisch relevante Weg, wenn eine Bürokraft, ein Kalkulator oder eine Person in der Bauleitung qualifiziert werden soll, deren Tätigkeit sich durch Digitalisierung verändert. Der Antrag läuft über den Arbeitgeber-Service der zuständigen Agentur für Arbeit, gemeinsam von Betrieb und Beschäftigtem, und muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Voraussetzungen und Grenzen
Zwei Bedingungen entscheiden in der Praxis darüber, ob eine konkrete Maßnahme förderfähig ist. Erstens muss sie von einem nach AZAV zugelassenen Träger angeboten werden. Zweitens muss sie eine Mindestdauer überschreiten — kurze betriebliche Unterweisungen fallen heraus.
Ein Beispiel aus einem Metallbaubetrieb: Die Arbeitsvorbereitung soll auf CAD-gestützte Fertigungsdaten umgestellt werden, die vorhandene Kraft im Büro hat diese Software nie bedient. Ein mehrwöchiger Lehrgang bei einem zugelassenen Träger kommt für die Förderung in Betracht, die interne Einarbeitung durch einen Kollegen dagegen nicht — unabhängig davon, wie viele Stunden sie tatsächlich kostet. Die häufigste Fehlerquelle im Betriebsalltag ist der zu späte Antrag: Wird die Maßnahme gebucht und erst danach der Kontakt zur Agentur gesucht, entfällt die Förderung vollständig, weil der Beginn vor der Bewilligung liegt. Der Ablauf ist deshalb immer: Beratungsgespräch, Antrag, Bescheid, dann Anmeldung beim Träger.
Diese zweite Bedingung hat eine unmittelbare Folge für Betriebe, die die Förderpflicht zur KI-Kompetenz aus Artikel 4 EU AI Act erfüllen wollen: Eine drei- bis vierstündige Unterweisung ist über § 82 nicht förderfähig. Dafür sind Beratungsprogramme oder die ungeförderte Inhouse-Schulung der passende Weg.
Fördersätze und Bemessungsgrundlagen staffeln sich nach Betriebsgröße und wurden mehrfach angepasst. Die aktuell geltenden Werte nennt der Arbeitgeber-Service im Beratungsgespräch verbindlich; sie sollten vor jeder Planung dort erfragt und nicht aus Übersichten übernommen werden.
Rechnen Sie von der Erstberatung bis zum Maßnahmenbeginn mit mehreren Wochen Vorlauf. Wer kurzfristig qualifizieren muss, kommt über diesen Weg nicht rechtzeitig zum Ziel.
Abzugrenzen ist die Förderung nach § 82 vom Bildungsgutschein: Beide setzen einen AZAV-zugelassenen Träger voraus, richten sich aber an unterschiedliche Personen. Der Bildungsgutschein wird an die geförderte Person selbst ausgegeben und zielt auf Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte. Nach § 82 bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, und der Betrieb ist Antragsbeteiligter, weil er die Freistellung trägt und den Entgeltzuschuss erhält.
Weitere Begriffe
Abschreibung von Software
Die Abschreibung von Software verteilt die Anschaffungskosten steuerlich auf die Nutzungsdauer, wobe…
Antrag vor Beauftragung
Der Grundsatz Antrag vor Beauftragung verlangt, dass ein Förderantrag gestellt und bewilligt ist, be…
Antragsphase
Die Antragsphase umfasst den Zeitraum von der Vorbereitung eines Förderantrags über die Einreichung …
Arbeitgeber-Service
Der Arbeitgeber-Service ist die betriebliche Anlaufstelle der Agentur für Arbeit für Personalfragen,…
Abbruchmassen ermitteln
Die Ermittlung von Abbruchmassen bestimmt vor Rückbauarbeiten, welche Bauteilmengen und Materialfrak…
Abbund digital
Digitaler Abbund bezeichnet die rechnergestützte Bearbeitung von Holzbauteilen, bei der Konstruktion…
Alle Begriffe A–Z
Komplettes KI-Glossar für Handwerk & Bau →
Häufige Fragen zu § 82 SGB III
Was ist der Unterschied zum Bildungsgutschein?
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Lohnt sich der Aufwand für einen kleinen Betrieb?
Bereit, KI in Ihrem Betrieb arbeiten zu lassen?
In einer kostenlosen KI-Potenzialanalyse zeigen wir konkret, wo in Ihrem Betrieb Zeit und Geld liegen – unverbindlich und ohne Technik-Kauderwelsch.