Arbeitgeber-Service
Der Arbeitgeber-Service ist die betriebliche Anlaufstelle der Agentur für Arbeit für Personalfragen, Stellenbesetzung und Fördermöglichkeiten bei Qualifizierung.
Der Arbeitgeber-Service ist die Organisationseinheit der Bundesagentur für Arbeit, die Betriebe betreut. Er ist Ansprechpartner für die Meldung offener Stellen, für Fragen der Personalgewinnung, für Kurzarbeit und für die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten. Jeder Agenturbezirk hat einen eigenen Arbeitgeber-Service mit festen Ansprechpersonen für bestimmte Branchen.
Für Handwerksbetriebe ist er vor allem in zwei Zusammenhängen relevant. Erstens bei der Stellenbesetzung, weil eine gemeldete Stelle über die Jobbörse verbreitet wird und Vermittlungsvorschläge folgen. Zweitens, und wirtschaftlich meist bedeutsamer, bei der Weiterbildungsförderung für die vorhandene Belegschaft nach § 82 SGB III. Diese Förderung setzt in der Regel eine Beratung durch den Arbeitgeber-Service vor Beginn der Maßnahme voraus.
Genau dieser Punkt wird häufig übersehen. Betriebe buchen eine Schulung, zahlen sie selbst und erfahren später, dass eine Förderung möglich gewesen wäre, nun aber nicht mehr, weil die Maßnahme bereits begonnen hat. Die Reihenfolge ist auch hier: erst Beratung und Bewilligung, dann Anmeldung.
Zu unterscheiden ist die Förderung der Weiterbildung von der Förderung einer Einstellung. Für die Qualifizierung vorhandener Beschäftigter gelten andere Voraussetzungen als für Zuschüsse bei der Einstellung von Personen mit Vermittlungshemmnissen. Beide Wege laufen über dieselbe Stelle, folgen aber unterschiedlichen Regeln und sollten im Gespräch getrennt angesprochen werden.
Bezug zur Digitalisierung
Für Qualifizierungen im Bereich Digitalisierung und KI ist der Arbeitgeber-Service ein sinnvoller erster Kontakt, weil er einschätzen kann, ob eine geplante Maßnahme in den Förderrahmen passt und welche Nachweise nötig sind. Voraussetzung ist üblicherweise, dass Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind. Passende Angebote lassen sich über die Datenbank KURSNET suchen.
Sinnvoll ist, das Gespräch vorbereitet zu führen: mit einer Übersicht über die Belegschaft, den vorhandenen Qualifikationen und den Tätigkeiten, die sich durch digitale Werkzeuge verändern. Aus dieser Darstellung ergibt sich der Qualifizierungsbedarf nachvollziehbar, was die Bewertung erleichtert.
Die konkreten Fördervoraussetzungen, Zuschusshöhen und Antragswege ergeben sich aus den jeweils geltenden Regelungen und werden im Beratungsgespräch geklärt. Sie hängen unter anderem von Betriebsgröße, Alter und Qualifikation der Beschäftigten sowie Art und Dauer der Maßnahme ab.
Ein Beispiel aus einem Malerbetrieb: Für zwei Vorarbeiter ist eine Qualifizierung geplant, die mit der Umstellung auf digitale Aufmaß- und Dokumentationsprozesse zusammenhängt. Wird der Zusammenhang zwischen veränderter Tätigkeit und Schulungsinhalt schriftlich dargestellt, ist die Beurteilung im Beratungsgespräch deutlich einfacher.
Wer regelmäßig qualifiziert, sollte den Kontakt zu einer festen Ansprechperson aufbauen, statt jedes Mal neu über die zentrale Hotline einzusteigen.
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