Glossar

Blower-Door-Protokoll

Das Blower-Door-Protokoll dokumentiert die Messung der Luftdichtheit eines Gebäudes mit Ventilator und Druckdifferenz einschließlich Randbedingungen, Messwerten und Leckageortung.

Die Blower-Door-Messung, auch Differenzdruck-Messverfahren genannt, prüft die Luftdichtheit der Gebäudehülle. Ein Ventilator wird luftdicht in eine Tür- oder Fensteröffnung eingebaut und erzeugt gegenüber der Außenluft einen Unter- beziehungsweise Überdruck. Gemessen wird der Volumenstrom, der nötig ist, um diese Druckdifferenz zu halten. Je mehr Luft nachströmt, desto undichter ist die Hülle.

Das Protokoll hält den gesamten Vorgang nachvollziehbar fest: Objektdaten, Gebäudevolumen und Bezugsfläche, den Zustand des Gebäudes zum Messzeitpunkt einschließlich verschlossener oder abgeklebter Öffnungen, die Witterungsbedingungen, das verwendete Messgerät mit Kalibriernachweis, die Messreihen bei den einzelnen Druckstufen und das Ergebnis. Welche Randbedingungen, Messverfahren und Kennwerte im Einzelfall gelten, ergibt sich aus den einschlägigen Regelwerken und der jeweiligen Nachweispflicht und ist projektbezogen zu prüfen.

Der Test betrifft mehrere Gewerke gleichzeitig. Die Luftdichtheitsebene wird von der Zimmerei und im Trockenbau hergestellt, aber von Elektro und SHK durchdrungen. Deshalb ist die Messung vor dem Verschließen der Konstruktion sinnvoll, solange Leckagen noch zugänglich sind.

Bezug zur Digitalisierung

Moderne Messgeräte übertragen ihre Daten direkt an eine Auswertesoftware, die Messreihen erfasst, Kennwerte berechnet und das Protokoll erzeugt. Das ersetzt das händische Notieren von Volumenströmen und die spätere Berechnung im Tabellenblatt. Fotos der Messanordnung und der abgeklebten Öffnungen hängen im selben Vorgang.

Der zweite Teil, die Leckageortung, ist bisher am wenigsten strukturiert. Undichtigkeiten werden mit Anemometer, Nebel oder Thermografie gesucht und dann irgendwo notiert. Digital wird jede Fundstelle im Grundriss verortet, fotografiert und mit einer kurzen Beschreibung versehen. Daraus entsteht eine Mängelliste, die direkt an das verursachende Gewerk geht, statt als Fließtext im Bericht zu verschwinden.

KI unterstützt bei der Auswertung von Thermografiebildern, indem sie auffällige Temperaturmuster markiert, und bei der Berichterstellung, indem sie aus Sprachnotizen zu den Fundstellen formulierte Protokolltexte erzeugt. Ein Abgleich über mehrere Objekte zeigt zudem, welche Detailpunkte im eigenen Betrieb wiederholt auffällig sind – etwa Rollladenkästen, Durchdringungen oder Anschlüsse an aufgehende Bauteile.

Diese Auswertung über Projekte hinweg ist der eigentliche Gewinn. Ein Protokoll belegt ein Ergebnis; erst die Sammlung vieler Protokolle zeigt, wo die eigene Ausführungsqualität systematisch nachgebessert werden sollte.

Für den ausführenden Betrieb ist die zeitliche Einordnung der Messung entscheidend. Eine Messung nach Fertigstellung dokumentiert das Ergebnis, lässt aber kaum noch Korrekturen zu, weil die Luftdichtheitsebene verdeckt ist. Eine Messung im Rohbauzustand, wenn die Ebene noch zugänglich ist, findet dieselben Leckagen zu einem Zeitpunkt, an dem sie mit geringem Aufwand zu schließen sind.

Für Zimmerei und Trockenbau bedeutet das: Die Zwischenmessung ist kein zusätzlicher Kostenpunkt, sondern eine Versicherung gegen Nacharbeiten an verkleideten Bauteilen. Wer sie anbietet und das Ergebnis dokumentiert, hat zudem einen Nachweis über den Zustand beim Übergang an das nächste Gewerk.

Abzugrenzen ist das Blower-Door-Protokoll von der Thermografie-Auswertung: Die Messung liefert einen quantitativen Kennwert für die gesamte Hülle, die Thermografie zeigt örtliche Temperaturunterschiede und dient der Ortung. Ein Wärmebild allein belegt keine Luftdichtheit, und ein bestandener Messwert schließt einzelne Leckagen nicht aus. Beide Verfahren werden in der Praxis kombiniert, beantworten aber unterschiedliche Fragen.

Vorausgesetzt sind für eine verwertbare Messung: ein abgestimmter Zeitpunkt im Bauablauf, ein definierter Gebäudezustand mit dokumentierten Abklebungen, Zugang zu allen Räumen der thermischen Hülle, ein Messgerät mit gültigem Kalibriernachweis sowie die vorherige Klärung mit dem Auftraggeber, wer die Beseitigung gefundener Leckagen übernimmt und wann nachgemessen wird.

FAQ

Häufige Fragen zu Blower-Door-Protokoll

Wer beauftragt die Messung üblicherweise, und wer bezahlt sie?
In der Regel beauftragt der Bauherr oder das Planungsbüro die Messung, weil sie einem Nachweis für das gesamte Gebäude dient. Ausführende Betriebe lassen daneben freiwillige Zwischenmessungen durchführen, um die eigene Ausführung zu prüfen. Wer die Kosten trägt und wer eine eventuelle Nachmessung nach Beseitigung von Leckagen bezahlt, gehört vor Beginn schriftlich vereinbart, sonst entsteht darüber später Streit.
Was mache ich, wenn das vereinbarte Ergebnis nicht erreicht wird?
Zuerst zählt die Ortung, denn ohne bekannte Leckagestellen ist eine Nachbesserung Ratearbeit. Sinnvoll ist, die Fundstellen im Grundriss zu verorten, zu fotografieren und dem verursachenden Gewerk zuzuordnen. Danach wird nachgebessert und erneut gemessen. Kritisch wird es, wenn die Konstruktion bereits verkleidet ist, weil dann Öffnungsarbeiten hinzukommen. Genau deshalb ist die frühe Zwischenmessung die günstigere Variante.
Kann ich als Betrieb selbst messen oder brauche ich einen Dienstleister?
Technisch lässt sich ein Messgerät anschaffen und bedienen. Für einen verwertbaren Nachweis kommt es aber auf die Randbedingungen an: kalibriertes Gerät, dokumentierter Gebäudezustand und eine saubere Auswertung. Welche Qualifikation und welcher Kalibriernachweis im Einzelfall gefordert sind, ergibt sich aus dem Vertrag und den einschlägigen Regelwerken und ist vorab zu prüfen. Eigene Zwischenmessungen zur Qualitätskontrolle sind davon unberührt.
Wie hängen Protokoll und Mängelliste zusammen?
Das Protokoll belegt das Messergebnis, die Mängelliste benennt die einzelnen Fundstellen mit Ort, Foto und verantwortlichem Gewerk. Beides gehört getrennt, weil das Protokoll an den Bauherrn geht und die Liste als Arbeitsauftrag an die beteiligten Betriebe. Werden die Fundstellen nur als Fließtext im Bericht erwähnt, verliert sich der Arbeitsauftrag und die Beseitigung bleibt unerledigt.

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