Glossar

GEG-Nachweis erstellen

Ein GEG-Nachweis belegt rechnerisch, dass ein Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält, und wird aus Hüllflächen- und Anlagendaten erstellt.

Das Gebäudeenergiegesetz regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude bei Neubau und bei bestimmten Maßnahmen im Bestand. Der Nachweis führt rechnerisch vor, dass diese Anforderungen eingehalten werden. Berechnet werden dazu die Wärmeverluste über die Gebäudehülle, die Wärmegewinne, der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung sowie die Anrechnung erneuerbarer Energien.

Grundlage sind die Hüllflächen mit ihren Bauteilaufbauten und Wärmedurchgangskoeffizienten, die Wärmebrücken, die Luftdichtheit, die Ausrichtung und Verschattung sowie die Anlagentechnik mit ihren Erzeugern, Verteilungen und Übergabesystemen. Welche Anforderungen konkret gelten, welche Nachweisverfahren zulässig sind und welche Anlässe eine Nachweispflicht auslösen, ergibt sich aus dem Gesetz und den zugehörigen Regelwerken und ist im Einzelfall zu prüfen.

Erstellt wird der Nachweis von Personen mit entsprechender Berechtigung, meist Energieberatern, Ingenieuren oder Architekten. Für Handwerksbetriebe ist er als Randbedingung relevant: Er legt fest, welche Dämmstärken, Fenster und Anlagentechnik zulässig sind, und betrifft damit Stuckateure, Zimmereien, Dachdecker und SHK unmittelbar in der Ausführung.

Bezug zur Digitalisierung

Der Aufwand liegt in der Erfassung des Gebäudes, nicht in der Rechnung. Die Software rechnet in Sekunden; die Hüllflächen, Bauteilschichten und Anlagendaten müssen aber erst zusammengetragen werden. Bei Bestandsgebäuden ohne Unterlagen bedeutet das Ortstermine und Annahmen.

Wo ein BIM-Modell existiert, entfällt ein großer Teil davon: Hüllflächen, Bauteilaufbauten und Ausrichtungen lassen sich direkt übernehmen. In der Praxis ist das im Neubau mit Planungsbüro der Fall, im Bestand selten. Dort helfen Raumscans, Aufmaß-Apps und die automatische Übernahme von Anlagendaten aus Typenschildfotos per OCR.

KI unterstützt vor allem bei den Annahmen. Aus Baujahr, Bauweise und Fotos lassen sich typische Bauteilaufbauten vorschlagen, die der Nachweiserstellende prüft. Bei Sanierungsvarianten übernehmen Rechenverfahren den Vergleich vieler Kombinationen aus Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik und zeigen, welche Variante die Anforderungen mit dem geringsten Aufwand erfüllt. Diese Variantenrechnung ist der Punkt, an dem der Nachweis vom Pflichtdokument zum Beratungswerkzeug wird.

Für den ausführenden Betrieb ist ein Hinweis wichtig: Der Nachweis bindet die Ausführung. Wird ein anderes Fenster eingebaut oder eine geringere Dämmstärke ausgeführt als berechnet, stimmt der Nachweis nicht mehr. Abweichungen sollten deshalb vor der Ausführung mit dem Nachweiserstellenden abgestimmt und dokumentiert werden.

FAQ

Häufige Fragen zu GEG-Nachweis erstellen

Darf ich als Handwerksbetrieb den Nachweis selbst erstellen?
Die Ausstellungsberechtigung ist an bestimmte Qualifikationen geknüpft und in der jeweils geltenden Regelung festgelegt; sie ist im Einzelfall zu prüfen. Für ausführende Betriebe ist der Nachweis in der Regel eine Randbedingung: Er legt fest, welche Dämmstärken, Fenster und Anlagentechnik zulässig sind. Sinnvoll ist deshalb, den Nachweis vor Angebotsabgabe zu lesen und die daraus folgenden Vorgaben in die Kalkulation zu übernehmen.
Was passiert, wenn ich abweichend vom Nachweis ausführe?
Dann stimmt der Nachweis nicht mehr. Ein anderes Fenster, eine geringere Dämmstärke oder ein abweichender Wärmeerzeuger verändern das Rechenergebnis. Abweichungen gehören deshalb vor der Ausführung mit dem Nachweiserstellenden abgestimmt und dokumentiert, nicht nach der Montage als Nachtrag zur Kenntnis gegeben. Sinnvoll ist, jede Abweichung schriftlich zu bestätigen und die Bestätigung zur Bauakte zu nehmen, weil sie später Teil der Übergabe ist.
Warum ist der Aufwand im Bestand so viel höher?
Weil die Rechnung schnell ist, die Datenerhebung aber nicht. Hüllflächen, Bauteilschichten und Anlagendaten müssen erst zusammengetragen werden. Fehlen Unterlagen, bedeutet das Ortstermine und begründete Annahmen. Im Neubau mit Planungsmodell lassen sich Flächen und Aufbauten dagegen weitgehend direkt übernehmen. Sinnvoll ist deshalb, den Aufwand für die Bestandsaufnahme im Bestand als eigene Position anzubieten statt ihn pauschal einzurechnen.
Was bringt eine Variantenrechnung dem Betrieb?
Sie macht den Nachweis vom Pflichtdokument zum Beratungswerkzeug. Werden mehrere Kombinationen aus Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik gerechnet, zeigt sich, welche Variante die Anforderung mit dem geringsten Aufwand erfüllt. Das ist ein Argument im Kundengespräch und häufig die Grundlage für einen größeren Auftragsumfang. Sinnvoll ist, die gerechneten Varianten dem Kunden schriftlich vorzulegen, weil die Entscheidung damit nachvollziehbar dokumentiert ist.

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