GEG-Nachweis erstellen
Ein GEG-Nachweis belegt rechnerisch, dass ein Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält, und wird aus Hüllflächen- und Anlagendaten erstellt.
Das Gebäudeenergiegesetz regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude bei Neubau und bei bestimmten Maßnahmen im Bestand. Der Nachweis führt rechnerisch vor, dass diese Anforderungen eingehalten werden. Berechnet werden dazu die Wärmeverluste über die Gebäudehülle, die Wärmegewinne, der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung sowie die Anrechnung erneuerbarer Energien.
Grundlage sind die Hüllflächen mit ihren Bauteilaufbauten und Wärmedurchgangskoeffizienten, die Wärmebrücken, die Luftdichtheit, die Ausrichtung und Verschattung sowie die Anlagentechnik mit ihren Erzeugern, Verteilungen und Übergabesystemen. Welche Anforderungen konkret gelten, welche Nachweisverfahren zulässig sind und welche Anlässe eine Nachweispflicht auslösen, ergibt sich aus dem Gesetz und den zugehörigen Regelwerken und ist im Einzelfall zu prüfen.
Erstellt wird der Nachweis von Personen mit entsprechender Berechtigung, meist Energieberatern, Ingenieuren oder Architekten. Für Handwerksbetriebe ist er als Randbedingung relevant: Er legt fest, welche Dämmstärken, Fenster und Anlagentechnik zulässig sind, und betrifft damit Stuckateure, Zimmereien, Dachdecker und SHK unmittelbar in der Ausführung.
Bezug zur Digitalisierung
Der Aufwand liegt in der Erfassung des Gebäudes, nicht in der Rechnung. Die Software rechnet in Sekunden; die Hüllflächen, Bauteilschichten und Anlagendaten müssen aber erst zusammengetragen werden. Bei Bestandsgebäuden ohne Unterlagen bedeutet das Ortstermine und Annahmen.
Wo ein BIM-Modell existiert, entfällt ein großer Teil davon: Hüllflächen, Bauteilaufbauten und Ausrichtungen lassen sich direkt übernehmen. In der Praxis ist das im Neubau mit Planungsbüro der Fall, im Bestand selten. Dort helfen Raumscans, Aufmaß-Apps und die automatische Übernahme von Anlagendaten aus Typenschildfotos per OCR.
KI unterstützt vor allem bei den Annahmen. Aus Baujahr, Bauweise und Fotos lassen sich typische Bauteilaufbauten vorschlagen, die der Nachweiserstellende prüft. Bei Sanierungsvarianten übernehmen Rechenverfahren den Vergleich vieler Kombinationen aus Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik und zeigen, welche Variante die Anforderungen mit dem geringsten Aufwand erfüllt. Diese Variantenrechnung ist der Punkt, an dem der Nachweis vom Pflichtdokument zum Beratungswerkzeug wird.
Für den ausführenden Betrieb ist ein Hinweis wichtig: Der Nachweis bindet die Ausführung. Wird ein anderes Fenster eingebaut oder eine geringere Dämmstärke ausgeführt als berechnet, stimmt der Nachweis nicht mehr. Abweichungen sollten deshalb vor der Ausführung mit dem Nachweiserstellenden abgestimmt und dokumentiert werden.
Weitere Begriffe
Gerüstfreigabe digital
Die digitale Gerüstfreigabe dokumentiert die Übergabe eines geprüften Gerüsts an den Nutzer per App …
Gerüstplanung digital
Digitale Gerüstplanung erzeugt Aufbau, Verankerung und Materialbedarf eines Gerüsts am Rechner und l…
Gerüstprüfprotokoll App
Eine App für Gerüstprüfprotokolle erfasst Aufbau- und Zwischenprüfungen mit Fotos und Standort vor O…
Heizlastberechnung Software
Software für die Heizlastberechnung ermittelt raumweise den Wärmebedarf eines Gebäudes und liefert d…
Gegenprüfung durch zweites Werkzeug
Bei der Gegenprüfung durch ein zweites Werkzeug wird dieselbe Aufgabe einem weiteren KI-System geste…
Gemeinsame Datenumgebung
Die Gemeinsame Datenumgebung ist die deutsche Bezeichnung für eine zentrale Projektplattform, über d…
Alle Begriffe A–Z
Komplettes KI-Glossar für Handwerk & Bau →
Häufige Fragen zu GEG-Nachweis erstellen
Darf ich als Handwerksbetrieb den Nachweis selbst erstellen?
Was passiert, wenn ich abweichend vom Nachweis ausführe?
Warum ist der Aufwand im Bestand so viel höher?
Was bringt eine Variantenrechnung dem Betrieb?
Bereit, KI in Ihrem Betrieb arbeiten zu lassen?
In einer kostenlosen KI-Potenzialanalyse zeigen wir konkret, wo in Ihrem Betrieb Zeit und Geld liegen – unverbindlich und ohne Technik-Kauderwelsch.