Glossar

Digitalbonus nach Bundesland

Unter dem Begriff Digitalbonus laufen Landesprogramme mit ähnlichem Zweck, aber unterschiedlichen Namen, Bedingungen und Laufzeiten je Bundesland.

Digitalbonus ist kein einheitliches Programm, sondern ein Sammelbegriff für Landeszuschüsse zur Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Bundesländer führen eigene Programme mit eigenen Namen, eigenen Bewilligungsstellen und unterschiedlichen Bedingungen. Bayern nutzt die Bezeichnung Digitalbonus, Baden-Württemberg spricht von der Digitalisierungsprämie, andere Länder haben eigene Begriffe oder fördern über allgemeine Mittelstandsprogramme.

Gemeinsam ist den Programmen die Zielrichtung: Zuschüsse für die Einführung digitaler Lösungen, häufig ergänzt um IT-Sicherheit. Unterschiedlich sind Fördersätze, Höchstbeträge, förderfähige Kostenarten, Mindestinvestitionssummen, Antragsverfahren und die Frage, ob Zuschuss oder Darlehen gewährt wird. Ebenso unterschiedlich ist die Verfügbarkeit: Landesprogramme werden in Phasen aufgelegt, zeitweise ausgesetzt und mit begrenzten Mittelkontingenten geführt.

Für Handwerksbetriebe folgt daraus eine praktische Konsequenz. Empfehlungen aus Fachartikeln, Foren oder von Kollegen aus anderen Bundesländern sind selten übertragbar. Maßgeblich ist ausschließlich die aktuell geltende Richtlinie des eigenen Landes, und ihre Gültigkeit sollte unmittelbar vor der Planung geprüft werden.

Zu beachten ist die Zuständigkeit bei mehreren Standorten. Maßgeblich ist in der Regel die Betriebsstätte, in der das Vorhaben umgesetzt wird, nicht der Sitz der Gesellschaft. Betriebe mit Niederlassungen in mehreren Ländern können dadurch unter unterschiedliche Programme fallen; eine Aufteilung eines einheitlichen Vorhabens auf zwei Länderprogramme ist dagegen regelmäßig nicht möglich.

Praktisch relevant ist der Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb eines Programmzeitraums. Werden Mittel nach Eingang vergeben, entscheidet die Reihenfolge; werden sie in Stichtagsverfahren vergeben, entscheidet die Bewertung des Vorhabens. Beides verlangt eine unterschiedliche Vorbereitung, und beides steht in der Richtlinie, nicht in der Programmbeschreibung.

Bezug zur Digitalisierung

Bei der Auswahl des passenden Programms hilft eine strukturierte Vorgehensweise. Zuerst wird das Vorhaben beschrieben, dann die Kostenarten getrennt, dann geprüft, welches Programm diese Kostenarten abdeckt. Wer umgekehrt vorgeht und ein Vorhaben auf ein Programm zuschneidet, kommt oft zu Lösungen, die im Betrieb nicht gebraucht werden.

Typische Ausschlussgründe sind laufende Abonnementkosten, Ersatzbeschaffungen ohne funktionale Erweiterung und reine Hardwareanschaffungen ohne Softwarebezug. Ebenso gilt in allen Programmen der Grundsatz Antrag vor Beauftragung.

Als Einstieg eignen sich die Förderdatenbank des Bundes, die Programme von Bund, Ländern und EU zusammenführt, sowie die Beratung der Handwerkskammer. Eine Übersicht über die Länderprogramme gibt der Ratgeber Förderprogramme der Bundesländer.

Ein Beispiel aus einem Malerbetrieb mit Standorten in zwei Bundesländern: Die Einführung einer gemeinsamen Software betrifft beide Standorte, wird aber am Hauptstandort umgesetzt. Die Zuordnung sollte vor der Antragstellung mit der Bewilligungsstelle geklärt werden, weil sie über die Förderfähigkeit des gesamten Vorhabens entscheidet.

Da die Programme sich ändern, lohnt vor jedem Vorhaben ein kurzer Anruf bei der Bewilligungsstelle. Die Frage, ob das Programm derzeit Anträge annimmt, ist in fünf Minuten geklärt und erspart wochenlange Vorbereitung ins Leere.

FAQ

Häufige Fragen zu Digitalbonus nach Bundesland

Kann ich Empfehlungen aus einem anderen Bundesland übernehmen?
In der Regel nicht. Fördersätze, Höchstbeträge, förderfähige Kostenarten, Mindestinvestitionssummen und Antragsverfahren unterscheiden sich, ebenso die Frage, ob ein Zuschuss oder ein Darlehen gewährt wird. Maßgeblich ist ausschließlich die aktuell geltende Richtlinie des eigenen Landes. Die konkreten Werte stehen dort und sind unmittelbar vor der Planung zu prüfen.
Welches Land ist zuständig, wenn ich mehrere Standorte habe?
In der Regel entscheidet der Ort der Umsetzung, nicht der Firmensitz. Wer in zwei Ländern Niederlassungen unterhält, kann deshalb in einem Land antragsberechtigt sein und im anderen nicht. Ein Vorhaben auf zwei Landesprogramme zu verteilen, funktioniert meist nicht. Rufen Sie vor dem Antrag bei der Bewilligungsstelle an und lassen Sie die Zuordnung bestätigen.
Wie gehe ich bei der Programmauswahl vor?
In dieser Reihenfolge: erst das Vorhaben beschreiben, dann die Kostenarten trennen, dann nach einem Programm suchen, das genau diese Kosten trägt. Umgekehrt kauft man Dinge, die niemand braucht, weil sie zufällig förderfähig sind. Als Erstes ausschließen lassen sich meist Programme, die weder Abonnements noch reine Ersatzbeschaffungen anerkennen.
Was ist der häufigste Fehler bei der Antragstellung?
Die Beauftragung vor dem Antrag. In allen Programmen gilt der Grundsatz Antrag vor Beauftragung, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die Förderung aus. Der zweite häufige Fehler ist die fehlende Prüfung, ob das Programm derzeit überhaupt Anträge annimmt. Ein Anruf bei der Bewilligungsstelle klärt das in wenigen Minuten.

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