Glossar

Digitalisierungsprämie Plus

Die Digitalisierungsprämie Plus ist ein Förderangebot Baden-Württembergs für Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen, meist als Zuschuss oder Darlehen.

Die Digitalisierungsprämie Plus ist ein Förderangebot des Landes Baden-Württemberg für kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Vorhaben zur Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie damit verbundene Maßnahmen zur IT-Sicherheit. Je nach Programmvariante wird die Förderung als Zuschuss oder in Verbindung mit einem zinsgünstigen Darlehen gewährt.

Wie bei Landesprogrammen üblich, gibt es Antragsfenster, begrenzte Mittelkontingente und regelmäßig fortgeschriebene Richtlinien. Ob das Programm aktuell Anträge annimmt, welche Variante gilt und welche Sätze und Höchstbeträge maßgeblich sind, ändert sich mit der jeweils geltenden Fassung. Beides sollte unmittelbar vor der Planung bei der zuständigen Stelle geprüft werden.

Für Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg kommt das Programm typischerweise bei größeren Umstellungen in Betracht: die Einführung einer durchgängigen Branchensoftware, die Anbindung mobiler Zeit- und Aufmaßerfassung, ein Dokumentenmanagement für Bauakten oder die Absicherung der betrieblichen IT.

Zu prüfen ist vor der Antragstellung, ob der Betrieb die Größenkriterien erfüllt. Maßgeblich sind üblicherweise Beschäftigtenzahl und Umsatz oder Bilanzsumme, wobei verbundene Unternehmen zusammengerechnet werden. Betriebe mit einer Besitzgesellschaft für Immobilien oder Fahrzeuge überschreiten die Schwellen dadurch schneller als erwartet.

Eine typische Hürde ist die Bindung an das bewilligte Vorhaben. Wird während der Umsetzung ein anderes Produkt gewählt oder der Umfang deutlich verändert, muss das vorher mit der Bewilligungsstelle abgestimmt werden. Stillschweigende Abweichungen fallen spätestens beim Verwendungsnachweis auf und führen zu Kürzungen.

Bezug zur Digitalisierung

Entscheidend für den Antrag ist die saubere Trennung der Kostenarten. Zuschussprogramme fördern in der Regel Investitionen und einmalige Dienstleistungen. Laufende Nutzungsgebühren für Cloud-Software sind häufig ausgeschlossen oder nur für einen begrenzten Zeitraum anrechenbar, während Einrichtung, Anpassung, Datenmigration und Schulung anerkannt werden. Angebote sollten diese Bestandteile deshalb getrennt ausweisen.

Ebenso ist die inhaltliche Darstellung wichtig. Gefragt ist meist, welcher Prozess heute wie abläuft, was sich konkret ändern soll und welcher Nutzen daraus entsteht. Allgemeine Aussagen über Digitalisierung tragen nicht; belastbar sind konkrete Abläufe mit nachvollziehbarem Bezug zum Betrieb.

Auch hier gilt der Grundsatz Antrag vor Beauftragung. Der Vertrag mit dem Softwareanbieter darf erst nach Bewilligung geschlossen werden, weshalb Angebotsbindungsfristen entsprechend lang vereinbart sein sollten.

Ein Beispiel aus einem Sanitärbetrieb: Geplant ist die Einführung mobiler Zeit- und Aufmaßerfassung für zwölf Monteure einschließlich Geräten, Einrichtung und Schulung. Werden Tablets, Softwarelizenzen, Einrichtung und laufende Gebühren im Angebot getrennt ausgewiesen, ist unmittelbar erkennbar, welcher Anteil überhaupt zur Förderung gestellt werden kann.

Einen Überblick über Zweck und Ablauf bietet die Programmseite zur Digitalisierungsprämie. Betriebe außerhalb Baden-Württembergs finden vergleichbare Angebote unter Digitalbonus nach Bundesland.

FAQ

Häufige Fragen zu Digitalisierungsprämie Plus

Welche Vorhaben kommen typischerweise infrage?
Größere Umstellungen kommen infrage: die Einführung einer durchgängigen Branchensoftware, die Anbindung mobiler Zeit- und Aufmaßerfassung, ein Dokumentenmanagement für Bauakten oder die Absicherung der betrieblichen IT. Kleine Einzelanschaffungen ohne erkennbaren Prozessbezug sind dagegen meist nicht das Ziel solcher Programme und werden entsprechend selten bewilligt.
Wie hoch ist die Förderung?
Sätze, Höchstbeträge und die jeweils geltende Variante ändern sich mit der Fortschreibung der Richtlinie. Die aktuellen Werte stehen in der jeweils geltenden Regelung und sind im Einzelfall zu prüfen. Verlässlich ist allein die Veröffentlichung der zuständigen Stelle, nicht die Angabe eines Softwareanbieters oder Beraters.
Erfülle ich die Größenkriterien?
Maßgeblich sind üblicherweise die Beschäftigtenzahl und der Umsatz oder die Bilanzsumme, wobei verbundene Unternehmen zusammengerechnet werden. Gerade bei Betrieben mit Beteiligungen oder verbundenen Gesellschaften führt diese Zusammenrechnung regelmäßig zu Überraschungen. Die Prüfung gehört deshalb an den Anfang, weil sie über die Antragsberechtigung insgesamt entscheidet.
Wann darf ich mit dem Vorhaben beginnen?
In aller Regel erst nach Antragstellung beziehungsweise Bewilligung. Wer vorher Verträge schließt oder bestellt, riskiert den Förderanspruch für das gesamte Vorhaben. Die verbindliche Reihenfolge und die Fristen ergeben sich aus den jeweils geltenden Programmunterlagen und sollten vor der ersten Bestellung geklärt sein.

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