Glossar

EU AI Act

Der EU AI Act ist die KI-Verordnung der Europäischen Union, die den Einsatz künstlicher Intelligenz nach einem risikobasierten Ansatz reguliert.

Der EU AI Act (KI-Verordnung) ist das erste umfassende Regelwerk der Europäischen Union für künstliche Intelligenz und ordnet KI-Anwendungen nach ihrem Risiko ein. Ziel ist es, vertrauenswürdige KI zu fördern und gleichzeitig Grundrechte zu schützen.

Die Verordnung unterscheidet vier Risikoklassen: verbotene Anwendungen, hochriskante Systeme, Anwendungen mit begrenztem Risiko sowie KI mit minimalem Risiko. Für hochriskante Systeme gelten strenge Anforderungen, etwa an Dokumentation, Datenqualität und menschliche Aufsicht. Anwendungen mit begrenztem Risiko unterliegen vor allem Transparenzpflichten.

Für die meisten Handwerks- und Baubetriebe ist die Lage entspannter, als es zunächst klingt. Wer gängige Standard-KI-Tools wie Chatbots, Textassistenten oder Planungssoftware nutzt, bewegt sich in der Regel im Bereich geringen Risikos. Dennoch bestehen Sorgfalts- und Transparenzpflichten, etwa wenn KI-generierte Inhalte nach außen verwendet werden oder Kunden mit einem KI-System interagieren.

Für die Einordnung ist die Rolle entscheidend, in der ein Betrieb handelt. Wer ein KI-System lediglich einsetzt, ist Betreiber und hat deutlich geringere Pflichten als ein Anbieter, der ein System entwickelt oder unter eigenem Namen bereitstellt. Handwerksbetriebe sind in aller Regel Betreiber. Diese Unterscheidung ist der erste Schritt jeder Bewertung, weil sich daran der gesamte Pflichtenkatalog ausrichtet.

Zu beachten ist die Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744, den sogenannten Digital Omnibus, die am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Sie hat die Anforderung an die KI-Kompetenz der Beschäftigten abgeschwächt: Betriebe sollen ein ausreichendes Niveau fördern, statt es sicherstellen zu müssen. Ein bestimmtes Niveau je Person ist nicht mehr garantiert vorgeschrieben, und ein eigener Bußgeldtatbestand für diese Pflicht besteht nicht.

Was Betriebe konkret tun sollten

Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche KI-Werkzeuge im Betrieb eingesetzt werden und wofür. Kennzeichnen Sie KI-generierte Inhalte dort, wo es sinnvoll und erforderlich ist, und halten Sie eine handelnde Person als Ansprechpartner vor. Eine fundierte Einordnung gelingt am besten gemeinsam mit Fachleuten: In unserer KI-Beratung für Handwerk klären wir, welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten. Vertiefende Informationen finden Sie zudem im Ratgeber zum EU AI Act im Handwerk.

Praktisch bedeutet das für Handwerksbetriebe: Eine kurze Einweisung, welche Werkzeuge im Betrieb genutzt werden, wo ihre Grenzen liegen und welche Daten nicht eingegeben werden dürfen, bleibt sinnvoll, auch wenn sie nicht mehr in derselben Strenge gefordert ist. Sie verhindert die typischen Fehler im Alltag, etwa die Weitergabe von Kundendaten an offene Dienste.

Die Verordnung tritt schrittweise in Kraft, einzelne Pflichten greifen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Es lohnt sich daher, das Thema früh anzugehen, statt abzuwarten. Wichtig ist auch die Verbindung zum Datenschutz: Wer KI mit personenbezogenen Daten nutzt, muss zusätzlich die Vorgaben der DSGVO im Handwerk beachten. So vermeiden Sie spätere Nachbesserungen und schaffen von Beginn an eine rechtssichere Grundlage für den KI-Einsatz in Ihrem Unternehmen.

FAQ

Häufige Fragen zu EU AI Act

Bin ich Anbieter, wenn ich einen Chatbot auf meine Website stelle?
In der Regel nicht. Wer ein fertiges System eines Dienstleisters einbindet und es unter dessen Verantwortung betreibt, bleibt Betreiber. Zum Anbieter kann werden, wer ein System unter eigenem Namen bereitstellt oder es so wesentlich verändert, dass es sich vom Ursprungsprodukt unterscheidet. Die Abgrenzung im Einzelfall gehört in die vertragliche Klärung mit dem Dienstleister.
Muss ich meine Beschäftigten schulen?
Die Anforderung an die KI-Kompetenz wurde durch den Digital Omnibus, die Verordnung (EU) 2026/1744, abgeschwächt: Betriebe sollen ein ausreichendes Niveau fördern, ein garantiertes Niveau je Person ist nicht vorgeschrieben, und ein eigener Bußgeldtatbestand besteht dafür nicht. Fachlich bleibt eine kurze Einweisung dennoch sinnvoll, weil sie typische Fehler im Alltag verhindert.
Wie fange ich im Betrieb konkret an?
Mit einer Bestandsaufnahme auf einer Seite: welche KI-Werkzeuge genutzt werden, von wem, wofür und mit welchen Daten. Daraus ergibt sich, ob überhaupt ein kritischer Anwendungsfall dabei ist. Ordnen Sie anschließend je Werkzeug die Rolle des Betriebs zu und halten Sie fest, wer für Rückfragen ansprechbar ist. Die Liste wird bei neuen Werkzeugen fortgeschrieben.
Gelten für ein Werkzeug in der Bewerberauswahl strengere Regeln?
Ja. Systeme, die Bewerber oder Beschäftigte bewerten, sind nach Anhang III der Verordnung als Hochrisiko eingestuft. Damit gelten deutlich weitergehende Anforderungen, unter anderem an menschliche Aufsicht, Information der Betroffenen und Dokumentation. Hinzu kommen die Vorgaben des Datenschutzes und bei bestehendem Betriebsrat die Mitbestimmung. Solche Anwendungen sollten Betriebe nicht ohne fachliche Prüfung einführen.

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