Glossar

go-digital

go-digital war ein Förderprogramm des BMWK für die Digitalisierung kleiner Unternehmen, das Ende 2024 ausgelaufen ist; heute greifen Alternativen wie Mittelstand-Digital.

go-digital war ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung unterstützte. Das Programm ist Ende 2024 ausgelaufen und steht für neue Vorhaben nicht mehr zur Verfügung.

Während seiner Laufzeit förderte go-digital die Zusammenarbeit mit autorisierten Beratungsunternehmen in Modulen wie digitalisierte Geschäftsprozesse, digitale Markterschließung und IT-Sicherheit. Betriebe erhielten dabei sowohl Beratung als auch einen Zuschuss zu den Kosten. Da das Programm beendet ist, können Sie aktuell keine neuen Anträge mehr stellen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Förderung für Digitalisierung entfällt. An die Stelle von go-digital treten heute andere Wege. Dazu gehören die bundesweite Initiative Mittelstand-Digital mit ihren kostenfreien Zentren, der Beratungskostenzuschuss der BAFA sowie regionale Landesprogramme. Welcher Weg passt, hängt von Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und der Art der gewünschten Unterstützung ab.

Für die Praxis ist die Unterscheidung zwischen Beratungsförderung und Investitionsförderung wichtiger als der Programmname. go-digital förderte Beratungsleistungen autorisierter Anbieter, nicht den Kauf von Hard- oder Software. Wer für ein neues Branchenprogramm einen Zuschuss sucht, war dort ohnehin an der falschen Stelle und ist es bei den Nachfolgewegen ebenfalls, sofern diese nur Beratung abdecken. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob Ihr Vorhaben überwiegend aus Beratung, aus Anschaffung oder aus Qualifizierung besteht.

Aus abgeschlossenen Vorhaben bleibt eine praktische Anforderung bestehen: Verwendungsnachweise und Beratungsberichte sind aufzubewahren, auch wenn das Programm nicht mehr läuft. Betriebe, die Unterlagen nach Auszahlung entsorgt haben, geraten bei einer späteren Prüfung in Erklärungsnot. Wer damals gefördert wurde, sollte den Vorgang vollständig ablegen, bevor die Ordner im Zuge einer Büroauflösung verschwinden.

Was Betriebe konkret tun sollten

Verlassen Sie sich nicht auf veraltete Informationen zu go-digital, sondern prüfen Sie die aktuell verfügbaren Alternativen. Einen guten Einstieg bietet die Initiative Mittelstand-Digital mit kostenlosen Angeboten, ergänzt durch die BAFA-Förderung für Beratungskosten und regionale Programme wie den Digitalbonus.

Beim Wechsel auf ein anderes Programm ändert sich häufig auch die Antragsreihenfolge. Ein Vorhaben, das bereits beauftragt oder bezahlt ist, gilt bei den meisten Zuschüssen als begonnen und ist damit ausgeschlossen. Wer eine Software bereits lizenziert hat und erst danach nach Förderung sucht, kommt für dieses Vorhaben regelmäßig zu spät.

Eine aktuelle Übersicht passender Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite zur Förderung. Wenn Sie die Digitalisierung Ihres Betriebs strategisch angehen möchten, hilft Ihnen unsere KI-Beratung für Handwerk dabei, das passende Förderprogramm mit einem konkreten Projektplan zu verbinden. So nutzen Sie trotz des Auslaufens von go-digital weiterhin öffentliche Unterstützung für Ihren digitalen Wandel.

FAQ

Häufige Fragen zu go-digital

Kann ich noch einen Antrag stellen?
Nein, das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an. Wer im Netz noch Beschreibungen findet, sollte auf das Datum achten; veraltete Übersichten halten sich lange. Für neue Vorhaben lohnt der Blick auf Mittelstand-Digital, die Beratungsförderung des Bundes und die Programme des eigenen Bundeslandes. Sinnvoll ist außerdem, die zuständige Wirtschaftsförderung anzusprechen, weil dort regionale Angebote bekannt sind, die überregional kaum auftauchen.
Welche Unterlagen muss ich aus einem alten Vorhaben aufbewahren?
Verwendungsnachweise, Beratungsberichte und die zugrunde liegenden Rechnungen, auch wenn das Programm nicht mehr läuft. Betriebe, die nach Auszahlung entsorgt haben, geraten bei einer späteren Prüfung in Erklärungsnot. Welche Aufbewahrungsfristen konkret gelten, ergibt sich aus dem Bescheid und der jeweils geltenden Regelung. Sinnvoll ist, diese Unterlagen gemeinsam in einem eigenen Ordner je Vorhaben zu belassen statt sie in die laufende Ablage einzusortieren.
Was ist bei den Nachfolgewegen anders?
Vor allem der Zuschnitt. go-digital förderte Beratung, nicht die Anschaffung von Hard- oder Software. Manche Nachfolgeprogramme fördern ebenfalls nur Beratung, andere Investitionen, wieder andere Qualifizierung. Zuerst gehört deshalb geklärt, ob das eigene Vorhaben überwiegend aus Beratung, Anschaffung oder Schulung besteht. Sinnvoll ist deshalb, das Vorhaben vorab in diese drei Bestandteile zu zerlegen und für jeden Teil getrennt nach Programmen zu suchen.
Worauf muss ich bei der Antragsreihenfolge achten?
Ein Vorhaben, das bereits beauftragt oder bezahlt ist, gilt bei den meisten Zuschüssen als begonnen und ist damit ausgeschlossen. Wer eine Software bereits lizenziert hat und erst danach nach Förderung sucht, kommt für dieses Vorhaben regelmäßig zu spät. Der Antrag gehört vor die Beauftragung. Sinnvoll ist deshalb, Angebote mit ausreichend langer Bindefrist einzuholen und erst nach der Bewilligung zu unterschreiben.

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