go-digital (ausgelaufen)
go-digital war ein Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitalisierungsvorhaben in KMU; es ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen.
go-digital unterstützte kleine und mittlere Unternehmen bei Digitalisierungsvorhaben in mehreren Modulen, darunter digitalisierte Geschäftsprozesse, Online-Marketing und IT-Sicherheit. Die Förderung lief nicht direkt an den Betrieb, sondern über autorisierte Beratungsunternehmen, die Antragstellung und Umsetzung übernahmen. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen; neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Für Handwerks- und Bauunternehmen ist der Begriff trotzdem weiterhin präsent, weil viele Ratgeberseiten und Beratungsangebote den Programmnamen noch führen. Wer bei einer Recherche darauf stößt, sollte das Datum der Quelle prüfen — ein Angebot, das heute mit go-digital wirbt, arbeitet mit einem überholten Stand.
Was an die Stelle getreten ist
Eine unmittelbare Nachfolge mit gleichem Zuschnitt gibt es nicht. Für Handwerksbetriebe kommen stattdessen mehrere Wege in Betracht, die unterschiedliche Kostenarten abdecken: die BAFA-Beratungsförderung für Analyse und Empfehlung, INQA-Coaching für die begleitete Veränderung von Arbeitsprozessen, Landesprogramme für Investitionen in Software und Hardware sowie die kostenlosen Angebote der Mittelstand-Digital Zentren für Orientierung.
Diese Aufteilung hat eine praktische Konsequenz: Ein Vorhaben, das früher über ein einziges Programm lief, muss heute nach Kostenarten getrennt und gegebenenfalls über mehrere Anträge finanziert werden. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen, eine saubere Trennung in Angeboten und Rechnungen deshalb Voraussetzung.
Das Beispiel zeigt außerdem, dass Förderprogramme ohne Nachfolge enden können. Wer ein Vorhaben plant, sollte die Antragstellung nicht unbegrenzt aufschieben.
Wie sich das im Betrieb auswirkt, zeigt ein typischer Fall aus dem Elektrohandwerk: Geplant war ein Vorhaben, das Prozessberatung, die Einführung einer Branchensoftware mit mobiler Zeiterfassung und die Absicherung der Bürorechner umfasste. Unter dem alten Programmzuschnitt wäre das ein Vorhaben mit einem Ansprechpartner gewesen. Heute stehen dahinter eine Beratungsförderung für die Analyse, ein Landesprogramm für die Softwarelizenzen und Geräte sowie gegebenenfalls ein eigener Weg für die IT-Sicherheit. Jeder dieser Wege hat eigene Antragsstellen, eigene Nachweispflichten und eigene Bewilligungszeiträume.
Abzugrenzen ist go-digital von den Mittelstand-Digital Zentren, die häufig damit verwechselt werden. Die Zentren zahlen keinen Zuschuss aus, sondern stellen kostenfreie Information, Demonstrationen und Werkstattformate bereit. Sie ersetzen also keine Förderung, eignen sich aber gut für die Orientierung, bevor ein Vorhaben zuschussfähig zugeschnitten wird.
Eine wiederkehrende Fehlerquelle betrifft den Zeitpunkt: In Zuschussprogrammen darf das Vorhaben regelmäßig erst nach Bewilligung beginnen. Wer Software bestellt oder einen Beratungsvertrag unterschreibt, während der Antrag noch läuft, verliert den Anspruch für diese Kosten. Die im Einzelfall geltenden Regeln stehen in den jeweiligen Programmunterlagen und sind vor Auftragserteilung zu prüfen.
Praktisch empfiehlt sich deshalb folgende Reihenfolge: Vorhaben nach Kostenarten aufteilen, für jede Kostenart das passende aktuelle Programm mit Antragsstelle und Stichtagen ermitteln, erst danach Angebote einholen und Aufträge vergeben. Die Doppelförderung derselben Kostenposition bleibt in jedem Fall ausgeschlossen.
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Häufige Fragen zu go-digital (ausgelaufen)
Warum stoße ich noch überall auf den Namen?
Welche Wege gibt es stattdessen?
Was bedeutet diese Aufteilung praktisch?
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