Planversionierung
Planversionierung führt jede Fassung eines Plans mit Nummer, Datum und Änderungsvermerk und macht nachvollziehbar, nach welchem Stand gebaut wurde.
Planversionierung bedeutet, jede Fassung eines Plans eindeutig zu kennzeichnen und lückenlos aufzubewahren. Üblich sind eine Versionsnummer oder ein Index, das Ausgabedatum, ein Änderungsvermerk mit Beschreibung der geänderten Bereiche und die Angabe, wer die Fassung erstellt und wer sie freigegeben hat. Ältere Fassungen werden nicht gelöscht, sondern als überholt gekennzeichnet.
Am Bau ist das keine Formalie. Über die Laufzeit eines Projekts entstehen für dieselbe Grundrissebene leicht zehn oder mehr Fassungen. Wird später über eine Ausführung gestritten, lautet die entscheidende Frage, welcher Stand zum Zeitpunkt der Ausführung galt und ob er dem Betrieb zugegangen war. Ohne saubere Versionierung lässt sich das nicht beantworten, und der ausführende Betrieb trägt die Beweislast für seine Behauptung, nach dem damals gültigen Plan gebaut zu haben.
Ebenso wichtig ist der Änderungsvermerk. Eine neue Fassung ohne Angabe, was geändert wurde, zwingt jeden Beteiligten zum vollständigen Vergleich, was in der Praxis unterbleibt. Genau daraus entstehen übersehene Änderungen.
Zu unterscheiden ist die Versionierung von der Freigabe. Eine neue Fassung kann vorliegen, ohne dass sie zur Ausführung freigegeben ist; umgekehrt bleibt eine freigegebene Fassung so lange gültig, bis eine neue freigegebene Fassung zugegangen ist. Betriebe, die jede eingehende Datei sofort als verbindlich behandeln, bauen regelmäßig nach Zwischenständen, die planerisch noch in Abstimmung waren.
Eine praktische Fehlerquelle sind Pläne, die außerhalb des vereinbarten Wegs eintreffen, etwa als Anhang einer Nachricht direkt an den Monteur. Solche Fassungen erscheinen nicht in der Versionshistorie, und auf der Baustelle liegt danach ein Ausdruck, den niemand im Büro kennt. Ein einziger verbindlicher Ablageort ist deshalb wichtiger als jede Zusatzfunktion der Plattform.
Bezug zur Digitalisierung
Ein Dokumentenmanagementsystem oder eine Planplattform übernimmt die Versionierung automatisch: Beim Hochladen entsteht eine neue Fassung, die alte bleibt erhalten, der Zugriff wird protokolliert. Beteiligte sehen stets die gültige Fassung und können auf ältere zurückgreifen, ohne dass Dateien mit Namenszusätzen wie “final_neu” kursieren.
Automatischer Planvergleich hebt Unterschiede zwischen zwei Fassungen grafisch hervor. Bei modellbasierten Projekten leistet der Modellvergleich dasselbe auf Bauteilebene und benennt geänderte Geometrien und Eigenschaften. Damit sinkt der Prüfaufwand für neue Stände erheblich.
Für ausführende Betriebe empfiehlt sich zusätzlich, den Zugang jeder Planfassung nachweisbar zu machen. Wer belegen kann, wann welche Fassung eingegangen ist, kann auch belegen, dass eine Änderung nach Beginn der Ausführung kam. Genau diese zeitliche Reihenfolge entscheidet darüber, ob Mehraufwand als Nachtrag durchsetzbar ist.
Praktischer Hinweis: Notieren Sie im Bautagesbericht, nach welcher Planfassung an diesem Tag gearbeitet wurde. Diese eine Zeile ist im Nachtragsstreit häufig aussagekräftiger als die gesamte übrige Dokumentation.
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Häufige Fragen zu Planversionierung
Was ist der Unterschied zwischen Version und Freigabe?
Warum ist der Änderungsvermerk so wichtig?
Wie gehe ich mit Plänen um, die direkt an den Monteur gehen?
Was hilft mir im Nachtragsstreit am meisten?
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