Planfreigabe digital
Die digitale Planfreigabe dokumentiert, wer wann welchen Planstand zur Ausführung freigegeben hat, und verhindert, dass nach veralteten Unterlagen gebaut wird.
Planfreigabe bezeichnet die verbindliche Erklärung, dass ein bestimmter Planstand zur Ausführung verwendet werden darf. Digital erfolgt sie in einer Plattform, in der Pläne abgelegt sind: Der Freigebende bestätigt eine konkrete Fassung, das System hält Zeitpunkt, Person und Fassungsnummer fest und markiert ältere Stände als überholt.
Der praktische Anlass ist einer der teuersten Fehler am Bau: Es wird nach einem Plan gebaut, der nicht mehr gilt. Die Ursache ist selten Nachlässigkeit, sondern die Verteilung über verschiedene Kanäle. Ein Plan kommt per Mail, ein zweiter über einen Cloud-Link, ein dritter als Ausdruck auf die Baustelle. Welcher Stand aktuell ist, weiß dann niemand mit Sicherheit. Wenn der Rohbau eine Öffnung nach der falschen Fassung ausspart, entstehen Rückbau, Nachtrag und Terminverzug.
Für den ausführenden Betrieb ist die dokumentierte Freigabe zugleich Absicherung. Wer belegen kann, dass er nach dem freigegebenen Stand gebaut hat, steht bei einer nachträglichen Planänderung in der Nachtragsdiskussion deutlich besser.
Abzugrenzen ist die Freigabe von der Prüfung. Die Prüfung stellt fest, ob ein Planstand fachlich richtig und mit anderen Gewerken abgestimmt ist; die Freigabe ist die daraus folgende Erklärung, dass danach gebaut werden darf. Wird beides in einem Schritt zusammengefasst, entsteht Unklarheit darüber, wer welche Verantwortung übernommen hat, insbesondere wenn mehrere Fachplaner beteiligt sind.
Eine praktische Fehlerquelle ist die Freigabe unter Vorbehalt. Formulierungen, die einen Plan freigeben und zugleich Änderungen ankündigen, werden auf der Baustelle als Freigabe gelesen. Sinnvoller ist, die betroffenen Bereiche ausdrücklich von der Freigabe auszunehmen, damit erkennbar bleibt, welche Teile ausgeführt werden dürfen und welche nicht.
Bezug zur Digitalisierung
Eine gemeinsame Plandatenbank ersetzt die Verteilung per Mail. Jede Fassung erhält eine Nummer, einen Freigabestatus und ein Datum; wer eine Datei herunterlädt, sieht sofort, ob sie gilt. Benachrichtigungen informieren betroffene Beteiligte über neue Freigaben, und der Zugriff bleibt protokolliert.
Auswertende Verfahren vergleichen Planstände und markieren Änderungen zwischen zwei Fassungen automatisch, sodass nicht der gesamte Plan neu geprüft werden muss. Bei modellbasierten Projekten übernimmt diese Aufgabe der Modellvergleich, der geänderte Bauteile benennt.
Für den Betrieb lohnt sich außerdem, die Freigabestände auf der Baustelle sichtbar zu machen. Ein Tablet mit Zugriff auf die Plandatenbank ersetzt den Ausdruck; wo Ausdrucke unvermeidbar sind, sollten sie mit Fassungsnummer und Freigabedatum versehen und nach jeder neuen Freigabe eingezogen werden.
Praktischer Hinweis: Akzeptieren Sie Pläne nur aus einer einzigen Quelle und weisen Sie Pläne, die auf anderem Weg eintreffen, ausdrücklich zurück. Solange Nebenwege geduldet werden, bleibt die Freigabedokumentation lückenhaft und damit im Streitfall wertlos.
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Häufige Fragen zu Planfreigabe digital
Warum wird trotz Freigabe nach falschen Plänen gebaut?
Was unterscheidet Freigabe und Prüfung?
Wie gehe ich mit einer Freigabe unter Vorbehalt um?
Wie sichere ich mich als ausführender Betrieb ab?
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