Glossar

Verantwortliche Person für KI

Die verantwortliche Person für KI ist die im Betrieb benannte Ansprechperson, die den Einsatz von KI-Werkzeugen koordiniert, Regeln pflegt und Anfragen dazu beantwortet.

Die verantwortliche Person für KI ist eine im Betrieb benannte Ansprechperson für alle Fragen rund um den Einsatz künstlicher Intelligenz. Sie führt die Übersicht über die genutzten Werkzeuge, pflegt die Nutzungsregeln, organisiert Unterweisungen, prüft neue Anwendungen vor der Einführung und ist Anlaufstelle, wenn etwas unklar ist oder schiefgeht. Diese Rolle ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und nicht mit dem Datenschutzbeauftragten gleichzusetzen, dessen Bestellung eigenen Voraussetzungen folgt.

In Handwerks- und Baubetrieben ist es selten eine eigene Stelle. Die Aufgabe liegt typischerweise beim Betriebsleiter, beim kaufmännischen Leiter, bei der Bürokraft, die ohnehin die Software betreut, oder bei einem technisch interessierten Bauleiter. Entscheidend ist nicht die Qualifikation im Detail, sondern dass es überhaupt jemanden gibt, den man fragen kann. Ohne diese Adresse entscheidet jeder Mitarbeiter selbst, welches Werkzeug er verwendet und welche Daten er hineingibt.

Was das im Betrieb bedeutet

Der Zuschnitt sollte realistisch bleiben. Vier Aufgaben genügen in der Regel: die Systemliste aktuell halten, die Nutzungsrichtlinie fortschreiben, einmal jährlich eine Unterweisung anstoßen und bei neuen Werkzeugen die Grundfragen klären, also Zweck, Datenumfang, Anbietervertrag und Freigabe durch die Geschäftsführung. Das sind wenige Stunden im Jahr, wenn es laufend geschieht, und ein Projekt, wenn es liegen bleibt.

Wichtig ist die Abgrenzung der Entscheidungsbefugnis. Die verantwortliche Person bereitet vor und ordnet ein, aber ob ein Werkzeug eingeführt und bezahlt wird, entscheidet die Betriebsleitung. Ebenso bleibt die fachliche Verantwortung für Ergebnisse bei denen, die sie verwenden: Der Kalkulator verantwortet sein Angebot, der Bauleiter sein Protokoll. Die Rolle ersetzt keine menschliche Aufsicht an der einzelnen Stelle.

Der Nutzen zeigt sich meist erst im Ernstfall. Wenn ein Auftraggeber im Rahmen einer Präqualifikation fragt, wie der Betrieb mit KI umgeht, gibt es einen Ansprechpartner. Wenn ein falscher Angebotstext hinausgegangen ist, gibt es jemanden, der die Ursache aufarbeitet und die Regel anpasst. Und im Sinne der allgemeinen Sorgfalt spricht es für den Betrieb, wenn Zuständigkeiten benannt sind.

Sinnvoll ist außerdem eine Vertretungsregelung. Fällt die benannte Person aus oder verlässt sie den Betrieb, sollten Zugänge, Verträge und die Systemliste auffindbar bleiben und nicht an einem persönlichen Konto hängen. Dasselbe gilt für die Abrechnung der Werkzeuge: Dienste, die über eine private Kreditkarte laufen, sind ein wiederkehrendes Problem bei Personalwechseln.

Für einen Metallbauer oder Trockenbauer reicht es, die Rolle schriftlich festzuhalten und im Team bekannt zu machen. Zwei Sätze in der Nutzungsrichtlinie genügen dafür.

FAQ

Häufige Fragen zu Verantwortliche Person für KI

Wer kommt dafür im Handwerksbetrieb infrage?
Typischerweise der Betriebsleiter, der kaufmännische Leiter, die Bürokraft, die ohnehin die Software betreut, oder ein technisch interessierter Bauleiter. Entscheidend ist nicht die Qualifikation im Detail, sondern dass es überhaupt jemanden gibt, den man fragen kann. Ohne diese Adresse entscheidet jeder Mitarbeiter selbst.
Wie groß sollte der Aufgabenzuschnitt sein?
Realistisch. Vier Aufgaben genügen in der Regel: die Systemliste aktuell halten, die Nutzungsrichtlinie fortschreiben, einmal jährlich eine Unterweisung anstoßen und bei neuen Werkzeugen die Grundfragen klären. Wird die Rolle größer geschnitten, bleibt sie im Tagesgeschäft liegen und existiert nur noch auf dem Papier.
Ersetzt sie den Datenschutzbeauftragten?
Nein. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten folgt eigenen gesetzlichen Voraussetzungen und hat einen anderen Aufgabenkreis. Beide Rollen können in kleinen Betrieben bei derselben Person liegen, sollten aber gedanklich getrennt bleiben, weil die Anforderungen an Unabhängigkeit und Fachkunde unterschiedlich ausfallen. Wichtig ist, die Zuständigkeiten schriftlich auseinanderzuhalten.
Was prüft die Person bei einem neuen Werkzeug?
Wofür es eingesetzt werden soll, welche Daten hineingelangen, ob eine vertragliche Grundlage für die Verarbeitung besteht, ob Eingaben zum Training verwendet werden und wer die Ergebnisse prüft. Diese fünf Fragen lassen sich in kurzer Zeit beantworten und verhindern die meisten späteren Probleme.

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