Allgemeine Geschäftskosten
Allgemeine Geschäftskosten sind die Kosten des Betriebs, die keinem Auftrag direkt zurechenbar sind, und werden über Zuschläge auf die Einzelkosten umgelegt.
Allgemeine Geschäftskosten, meist als AGK abgekürzt, sind alle Kosten, die für den Betrieb insgesamt anfallen und sich keinem einzelnen Auftrag zuordnen lassen. Dazu gehören Miete und Betriebskosten von Büro und Halle, Verwaltungspersonal, Buchhaltung und Steuerberatung, Versicherungen, Fahrzeugkosten der Verwaltung, IT und Software, Marketing, Beiträge sowie Zinsen und Abschreibungen auf nicht baustellenbezogene Anlagen.
Abzugrenzen sind sie von den Einzelkosten der Teilleistungen, also Lohn und Material für die konkrete Position, und von den Baustellengemeinkosten, die einer bestimmten Baustelle zurechenbar sind, etwa Bauleitung, Container oder Baustrom.
In der Kalkulation werden AGK über einen prozentualen Zuschlag umgelegt. Die Höhe ergibt sich aus dem Verhältnis der Geschäftskosten zur Bezugsgröße, meist den Einzelkosten oder der Lohnsumme des Jahres. Entscheidend ist, dass dieser Satz aus den eigenen Zahlen abgeleitet und regelmäßig überprüft wird. Betriebe, die einen einmal übernommenen Wert über Jahre fortschreiben, kalkulieren nach kurzer Zeit an der Realität vorbei, weil Verwaltungs- und Softwarekosten anders wachsen als die Lohnsumme.
Zu beachten ist die Wahl der Bezugsgröße. Werden AGK auf die Lohnsumme umgelegt, tragen personalintensive Aufträge den größten Anteil, während materialintensive Aufträge kaum beitragen. Wird auf die gesamten Einzelkosten umgelegt, verschiebt sich das Verhältnis. Beide Wege sind vertretbar, führen aber zu unterschiedlichen Preisen für dieselbe Leistung. Entscheidend ist, dass die Wahl zur Auftragsstruktur des Betriebs passt und nicht ungeprüft aus einer Vorlage übernommen wird.
Eine typische Fehlerquelle ist die Doppelerfassung von Kosten. Wird ein Fahrzeug einerseits über die Baustellengemeinkosten abgerechnet und andererseits in den Geschäftskosten geführt, erscheint der Zuschlagssatz höher, als er ist. Umgekehrt fallen Kosten ganz aus der Kalkulation, wenn beide Seiten sie beim jeweils anderen vermuten.
Bezug zur Digitalisierung
Die Datengrundlage liefert die Buchhaltung. Ist sie mit der Kalkulationssoftware verbunden, lässt sich der AGK-Satz laufend aus den tatsächlichen Zahlen ermitteln statt einmal jährlich geschätzt zu werden. Voraussetzung ist eine saubere Trennung der Kostenarten in der Kontierung.
Auswertende Verfahren zeigen die Entwicklung des Zuschlagssatzes über die Zeit und die Auswirkung auf die Preisstellung. In Verbindung mit der Nachkalkulation wird sichtbar, ob die umgelegten Kosten tatsächlich gedeckt wurden oder ob Aufträge mit hohem Materialanteil den Betrieb systematisch unterdecken.
Ein Beispiel aus einem Metallbaubetrieb: Steigen die Kosten für Konstruktionssoftware, Werkstattausstattung und Verwaltung, während die Lohnsumme gleich bleibt, muss der Zuschlagssatz angepasst werden. Bleibt er unverändert, deckt jeder neue Auftrag einen geringeren Anteil der Fixkosten, obwohl die Kalkulation formal korrekt aussieht.
Praktischer Hinweis: Prüfen Sie den AGK-Satz mindestens jährlich anhand des Jahresabschlusses. Ein zu niedrig angesetzter Satz führt zu Aufträgen, die auf dem Papier auskömmlich wirken und tatsächlich Verluste erzeugen.
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Häufige Fragen zu Allgemeine Geschäftskosten
Wie grenze ich sie von den Baustellengemeinkosten ab?
Auf welche Bezugsgröße lege ich sie um?
Wie oft muss ich den Zuschlagssatz prüfen?
Was ist die häufigste Fehlerquelle?
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