Glossar

Allgemeine Geschäftskosten

Allgemeine Geschäftskosten sind die Kosten des Betriebs, die keinem Auftrag direkt zurechenbar sind, und werden über Zuschläge auf die Einzelkosten umgelegt.

Allgemeine Geschäftskosten, meist als AGK abgekürzt, sind alle Kosten, die für den Betrieb insgesamt anfallen und sich keinem einzelnen Auftrag zuordnen lassen. Dazu gehören Miete und Betriebskosten von Büro und Halle, Verwaltungspersonal, Buchhaltung und Steuerberatung, Versicherungen, Fahrzeugkosten der Verwaltung, IT und Software, Marketing, Beiträge sowie Zinsen und Abschreibungen auf nicht baustellenbezogene Anlagen.

Abzugrenzen sind sie von den Einzelkosten der Teilleistungen, also Lohn und Material für die konkrete Position, und von den Baustellengemeinkosten, die einer bestimmten Baustelle zurechenbar sind, etwa Bauleitung, Container oder Baustrom.

In der Kalkulation werden AGK über einen prozentualen Zuschlag umgelegt. Die Höhe ergibt sich aus dem Verhältnis der Geschäftskosten zur Bezugsgröße, meist den Einzelkosten oder der Lohnsumme des Jahres. Entscheidend ist, dass dieser Satz aus den eigenen Zahlen abgeleitet und regelmäßig überprüft wird. Betriebe, die einen einmal übernommenen Wert über Jahre fortschreiben, kalkulieren nach kurzer Zeit an der Realität vorbei, weil Verwaltungs- und Softwarekosten anders wachsen als die Lohnsumme.

Zu beachten ist die Wahl der Bezugsgröße. Werden AGK auf die Lohnsumme umgelegt, tragen personalintensive Aufträge den größten Anteil, während materialintensive Aufträge kaum beitragen. Wird auf die gesamten Einzelkosten umgelegt, verschiebt sich das Verhältnis. Beide Wege sind vertretbar, führen aber zu unterschiedlichen Preisen für dieselbe Leistung. Entscheidend ist, dass die Wahl zur Auftragsstruktur des Betriebs passt und nicht ungeprüft aus einer Vorlage übernommen wird.

Eine typische Fehlerquelle ist die Doppelerfassung von Kosten. Wird ein Fahrzeug einerseits über die Baustellengemeinkosten abgerechnet und andererseits in den Geschäftskosten geführt, erscheint der Zuschlagssatz höher, als er ist. Umgekehrt fallen Kosten ganz aus der Kalkulation, wenn beide Seiten sie beim jeweils anderen vermuten.

Bezug zur Digitalisierung

Die Datengrundlage liefert die Buchhaltung. Ist sie mit der Kalkulationssoftware verbunden, lässt sich der AGK-Satz laufend aus den tatsächlichen Zahlen ermitteln statt einmal jährlich geschätzt zu werden. Voraussetzung ist eine saubere Trennung der Kostenarten in der Kontierung.

Auswertende Verfahren zeigen die Entwicklung des Zuschlagssatzes über die Zeit und die Auswirkung auf die Preisstellung. In Verbindung mit der Nachkalkulation wird sichtbar, ob die umgelegten Kosten tatsächlich gedeckt wurden oder ob Aufträge mit hohem Materialanteil den Betrieb systematisch unterdecken.

Ein Beispiel aus einem Metallbaubetrieb: Steigen die Kosten für Konstruktionssoftware, Werkstattausstattung und Verwaltung, während die Lohnsumme gleich bleibt, muss der Zuschlagssatz angepasst werden. Bleibt er unverändert, deckt jeder neue Auftrag einen geringeren Anteil der Fixkosten, obwohl die Kalkulation formal korrekt aussieht.

Praktischer Hinweis: Prüfen Sie den AGK-Satz mindestens jährlich anhand des Jahresabschlusses. Ein zu niedrig angesetzter Satz führt zu Aufträgen, die auf dem Papier auskömmlich wirken und tatsächlich Verluste erzeugen.

FAQ

Häufige Fragen zu Allgemeine Geschäftskosten

Wie grenze ich sie von den Baustellengemeinkosten ab?
Baustellengemeinkosten sind einer bestimmten Baustelle zurechenbar, etwa Bauleitung, Container oder Baustrom. Allgemeine Geschäftskosten betreffen den Betrieb als Ganzes. Die Einzelkosten der Teilleistung, also Lohn und Material für die konkrete Position, sind davon nochmals zu trennen. Wer die Grenzen nicht sauber zieht, erfasst dieselben Kosten doppelt oder gar nicht.
Auf welche Bezugsgröße lege ich sie um?
Üblich sind die Lohnsumme oder die gesamten Einzelkosten. Bei Umlage auf die Lohnsumme tragen personalintensive Aufträge den größten Anteil, während materialintensive kaum beitragen; bei Umlage auf die Einzelkosten verschiebt sich das Verhältnis. Beide Wege sind vertretbar, führen aber zu unterschiedlichen Preisen. Die Wahl muss zur Auftragsstruktur passen.
Wie oft muss ich den Zuschlagssatz prüfen?
Einmal im Jahr, sobald der Abschluss vorliegt. Wer den Satz jahrelang fortschreibt, rechnet an der Wirklichkeit vorbei, weil Verwaltung, Versicherungen und Software anders wachsen als die Lohnsumme. Der Fehler fällt nicht auf, denn die Angebote sehen weiterhin ordentlich aus; sichtbar wird er erst im Ergebnis am Jahresende.
Was ist die häufigste Fehlerquelle?
Kosten, die zweimal oder gar nicht auftauchen. Ein Fahrzeug, das in den Baustellengemeinkosten steckt und zusätzlich in den Geschäftskosten geführt wird, treibt den Zuschlagssatz künstlich hoch; wird es auf beiden Seiten beim jeweils anderen vermutet, fehlt es ganz. Beides lässt sich nur über eine klare Kontierung ausschließen.

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