Digitalbonus Bayern
Der Digitalbonus Bayern ist ein Landesprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse für Digitalisierungsvorhaben und IT-Sicherheit gewährt.
Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderprogramm des Freistaats Bayern für kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Typische Gegenstände sind die Einführung oder Erweiterung von Software, die dafür erforderliche Hardware sowie zugehörige Dienstleistungen wie Einrichtung und Datenmigration.
Wie bei Landesprogrammen üblich, ist die Antragstellung an eine Bewilligungsstelle gebunden, es gelten Antragsfenster oder Mittelkontingente, und das Programm wird in Förderphasen fortgeschrieben. Ob es aktuell geöffnet ist, welche Varianten es gibt und welche Sätze und Höchstbeträge gelten, ändert sich mit der jeweils geltenden Richtlinie. Beides sollte unmittelbar vor der Planung bei der zuständigen Stelle geprüft werden, weil Landesprogramme zeitweise ausgesetzt oder neu aufgelegt werden.
Für Handwerksbetriebe in Bayern ist das Programm dort interessant, wo eine größere Umstellung ansteht: die Einführung einer Branchensoftware mit Aufmaß, Kalkulation und Rechnungswesen, die Anbindung mobiler Erfassung auf der Baustelle oder die Absicherung der IT nach einem Vorfall.
Zu beachten ist, dass Programme dieser Art an Unternehmensmerkmale gebunden sind. Maßgeblich sind in der Regel Beschäftigtenzahl, Umsatz oder Bilanzsumme sowie eine Betriebsstätte im Land. Verbundene Unternehmen werden dabei zusammengerechnet, was bei Betrieben mit mehreren Gesellschaften zum Überschreiten der Schwellen führen kann, obwohl der einzelne Betrieb klein ist.
Eine typische Hürde ist der Nachweis am Ende. Verlangt werden regelmäßig Rechnungen, Zahlungsbelege und eine Darstellung der umgesetzten Maßnahme. Wird das Vorhaben während der Umsetzung geändert, etwa weil ein anderes Softwarepaket gewählt wurde, muss das vorher abgestimmt werden. Eine stillschweigende Abweichung vom bewilligten Vorhaben führt regelmäßig zur Kürzung.
Bezug zur Digitalisierung
Wichtig ist die Abgrenzung der förderfähigen Bestandteile. Zuschussprogramme fördern in der Regel Investitionen und einmalige Leistungen, nicht laufende Betriebskosten. Ein Softwareabonnement kann deshalb ganz oder teilweise ausgeschlossen sein, während Einrichtung, Anpassung, Datenübernahme und Schulung förderfähig sind. Angebote sollten diese Bestandteile getrennt ausweisen.
Ebenso gilt der Grundsatz Antrag vor Beauftragung: Erst nach Bewilligung darf der Vertrag geschlossen werden. Da zwischen Antrag und Bescheid mehrere Wochen liegen können, gehört diese Zeit in die Projektplanung.
Ein Beispiel aus einem Zimmereibetrieb: Geplant ist der Umstieg auf eine Abbund- und Kalkulationslösung mit Datenübernahme aus dem Altsystem. Förderfähig sind hier typischerweise Lizenz, Einrichtung, Migration und Schulung, während die monatliche Nutzungsgebühr gesondert zu betrachten ist. Ein Angebot mit einer einzigen Gesamtsumme macht diese Zuordnung unmöglich.
Für Betriebe außerhalb Bayerns gibt es vergleichbare Programme in anderen Bundesländern mit teils deutlich abweichenden Bedingungen; eine Übersicht bietet der Beitrag Digitalbonus nach Bundesland. Details zum bayerischen Programm und zum Ablauf beschreibt der Ratgeber Digitalbonus Bayern.
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Häufige Fragen zu Digitalbonus Bayern
Läuft das Programm aktuell?
Welche Unternehmensmerkmale sind maßgeblich?
Was ist bei laufenden Softwaregebühren zu beachten?
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