Glossar

Digitalbonus Bayern

Der Digitalbonus Bayern ist ein Landesprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse für Digitalisierungsvorhaben und IT-Sicherheit gewährt.

Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderprogramm des Freistaats Bayern für kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Typische Gegenstände sind die Einführung oder Erweiterung von Software, die dafür erforderliche Hardware sowie zugehörige Dienstleistungen wie Einrichtung und Datenmigration.

Wie bei Landesprogrammen üblich, ist die Antragstellung an eine Bewilligungsstelle gebunden, es gelten Antragsfenster oder Mittelkontingente, und das Programm wird in Förderphasen fortgeschrieben. Ob es aktuell geöffnet ist, welche Varianten es gibt und welche Sätze und Höchstbeträge gelten, ändert sich mit der jeweils geltenden Richtlinie. Beides sollte unmittelbar vor der Planung bei der zuständigen Stelle geprüft werden, weil Landesprogramme zeitweise ausgesetzt oder neu aufgelegt werden.

Für Handwerksbetriebe in Bayern ist das Programm dort interessant, wo eine größere Umstellung ansteht: die Einführung einer Branchensoftware mit Aufmaß, Kalkulation und Rechnungswesen, die Anbindung mobiler Erfassung auf der Baustelle oder die Absicherung der IT nach einem Vorfall.

Zu beachten ist, dass Programme dieser Art an Unternehmensmerkmale gebunden sind. Maßgeblich sind in der Regel Beschäftigtenzahl, Umsatz oder Bilanzsumme sowie eine Betriebsstätte im Land. Verbundene Unternehmen werden dabei zusammengerechnet, was bei Betrieben mit mehreren Gesellschaften zum Überschreiten der Schwellen führen kann, obwohl der einzelne Betrieb klein ist.

Eine typische Hürde ist der Nachweis am Ende. Verlangt werden regelmäßig Rechnungen, Zahlungsbelege und eine Darstellung der umgesetzten Maßnahme. Wird das Vorhaben während der Umsetzung geändert, etwa weil ein anderes Softwarepaket gewählt wurde, muss das vorher abgestimmt werden. Eine stillschweigende Abweichung vom bewilligten Vorhaben führt regelmäßig zur Kürzung.

Bezug zur Digitalisierung

Wichtig ist die Abgrenzung der förderfähigen Bestandteile. Zuschussprogramme fördern in der Regel Investitionen und einmalige Leistungen, nicht laufende Betriebskosten. Ein Softwareabonnement kann deshalb ganz oder teilweise ausgeschlossen sein, während Einrichtung, Anpassung, Datenübernahme und Schulung förderfähig sind. Angebote sollten diese Bestandteile getrennt ausweisen.

Ebenso gilt der Grundsatz Antrag vor Beauftragung: Erst nach Bewilligung darf der Vertrag geschlossen werden. Da zwischen Antrag und Bescheid mehrere Wochen liegen können, gehört diese Zeit in die Projektplanung.

Ein Beispiel aus einem Zimmereibetrieb: Geplant ist der Umstieg auf eine Abbund- und Kalkulationslösung mit Datenübernahme aus dem Altsystem. Förderfähig sind hier typischerweise Lizenz, Einrichtung, Migration und Schulung, während die monatliche Nutzungsgebühr gesondert zu betrachten ist. Ein Angebot mit einer einzigen Gesamtsumme macht diese Zuordnung unmöglich.

Für Betriebe außerhalb Bayerns gibt es vergleichbare Programme in anderen Bundesländern mit teils deutlich abweichenden Bedingungen; eine Übersicht bietet der Beitrag Digitalbonus nach Bundesland. Details zum bayerischen Programm und zum Ablauf beschreibt der Ratgeber Digitalbonus Bayern.

FAQ

Häufige Fragen zu Digitalbonus Bayern

Läuft das Programm aktuell?
Landesprogramme werden in Förderphasen fortgeschrieben, zeitweise ausgesetzt oder neu aufgelegt, und Antragsfenster sowie Mittelkontingente ändern sich. Ob das Programm geöffnet ist und welche Sätze und Höchstbeträge gelten, ergibt sich aus der jeweils geltenden Richtlinie und ist unmittelbar vor der Planung bei der zuständigen Stelle zu prüfen.
Welche Unternehmensmerkmale sind maßgeblich?
In der Regel Beschäftigtenzahl, Umsatz oder Bilanzsumme sowie eine Betriebsstätte im Land. Verbundene Unternehmen werden zusammengerechnet, was bei Betrieben mit mehreren Gesellschaften zum Überschreiten der Schwellen führen kann, obwohl der einzelne Betrieb klein ist. Das gehört vor der Antragstellung geprüft. Sinnvoll ist deshalb, die maßgeblichen Kennzahlen aus dem letzten Jahresabschluss vorab zusammenzustellen.
Was ist bei laufenden Softwaregebühren zu beachten?
Zuschussprogramme fördern in der Regel Investitionen und einmalige Leistungen, nicht laufende Betriebskosten. Ein Abonnement kann deshalb ganz oder teilweise ausgeschlossen sein, während Einrichtung, Anpassung, Datenübernahme und Schulung förderfähig sind. Angebote sollten diese Bestandteile getrennt ausweisen. Sinnvoll ist deshalb, dem Anbieter die geforderte Trennung vorzugeben und ein Angebot mit einzeln ausgewiesenen Positionen zu verlangen. Ein Pauschalpreis lässt sich der Bemessungsgrundlage nicht zuordnen.
Wann darf ich beauftragen?
Erst nach der Bewilligung. Zwischen Antrag und Bescheid können mehrere Wochen liegen, und diese Zeit gehört in die Projektplanung. Wird das Vorhaben während der Umsetzung geändert, etwa weil ein anderes Softwarepaket gewählt wird, ist das vorher abzustimmen; eine stillschweigende Abweichung führt regelmäßig zur Kürzung. Sinnvoll ist deshalb, die Wartezeit zwischen Antrag und Bescheid fest in den Projektplan aufzunehmen.

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