Glossar

Gegenprüfung durch zweites Werkzeug

Bei der Gegenprüfung durch ein zweites Werkzeug wird dieselbe Aufgabe einem weiteren KI-System gestellt, um Abweichungen sichtbar zu machen und Prüfstellen zu erkennen.

Die Gegenprüfung durch ein zweites Werkzeug bedeutet, eine Aufgabe oder eine Frage nicht nur einem KI-System zu stellen, sondern zusätzlich einem weiteren, das auf einem anderen Modell beruht. Stimmen die Ergebnisse überein, deutet das auf eine stabile Aussage hin. Weichen sie voneinander ab, ist die betreffende Stelle unsicher und muss an einer echten Quelle geprüft werden. Das Verfahren liefert damit Hinweise, keine Bestätigung.

Für Handwerksbetriebe ist das ein niedrigschwelliges Hilfsmittel, weil es ohne technische Einrichtung auskommt. Wer eine Leistungsbeschreibung, eine Zusammenfassung von Ausschreibungsunterlagen oder eine Auslegung einer Vertragsklausel erzeugen lässt, kann denselben Text einem zweiten Dienst zur Prüfung vorlegen: Welche Aussagen sind fragwürdig, welche Angaben lassen sich aus dem vorgelegten Material nicht ableiten. Auffällige Punkte lassen sich anschließend gezielt kontrollieren, statt den gesamten Text Satz für Satz nachzuvollziehen.

Im Tiefbau lässt sich das etwa auf die Zusammenfassung umfangreicher Vergabeunterlagen anwenden. Weichen zwei Werkzeuge in der Frage ab, welche Nebenleistungen als einkalkuliert gelten, ist genau diese Position im Leistungsverzeichnis nachzulesen. Der Nutzen liegt darin, die Prüfung auf wenige Stellen zu lenken, nicht darin, sie zu ersparen.

Praktisch nützlich ist eine Abwandlung: Statt dieselbe Aufgabe erneut lösen zu lassen, wird das zweite Werkzeug ausdrücklich als Prüfer eingesetzt. Die Anweisung lautet dann, im vorgelegten Text alle Aussagen zu markieren, die sich aus den beigefügten Unterlagen nicht belegen lassen. Das ergibt eine Liste von Prüfstellen statt eines zweiten Textes, und der Betrieb behält die Kontrolle über die Endfassung. Bei umfangreichen Vergabeunterlagen und Verträgen spart das Vorgehen spürbar Zeit.

Wo KI ansetzt

Die Grenze des Verfahrens ist wichtig. Zwei Modelle können denselben Fehler machen, weil sie auf ähnlichen Datenbeständen beruhen und dieselben verbreiteten Fehlannahmen enthalten. Übereinstimmung ist deshalb kein Beleg, insbesondere nicht bei Normnummern, Fristen und Fördersätzen. Diese Angaben bleiben Gegenstand der Faktenprüfung an der Primärquelle, also am Vertrag, an der Herstellerunterlage oder an der amtlichen Fassung.

Eine typische Fehlerquelle ist die Formulierung der Rückfrage. Wird dem zweiten Werkzeug die eigene Vermutung mitgegeben, bestätigt es sie häufig, weil es dem vorgegebenen Rahmen folgt. Die Prüfanweisung sollte deshalb neutral bleiben und lediglich verlangen, nicht belegbare Aussagen zu benennen.

Zu beachten ist außerdem der Datenschutz. Ein Dokument an einen zweiten Anbieter zu geben verdoppelt die Zahl der Stellen, an denen Kundendaten verarbeitet werden. Vor einer Gegenprüfung sollte der Inhalt daher anonymisiert werden, oder es wird ein Dienst genutzt, für den ein Auftragsverarbeitungsvertrag vorliegt. Andernfalls entsteht ein Datenschutzproblem, um ein Qualitätsproblem zu lösen.

Sinnvoll ist die Gegenprüfung vor allem bei Texten mit größerer Tragweite und dort, wo keine eigene Wissensbasis angebunden ist. Wo ein Werkzeug direkt aus geprüften Betriebsunterlagen antwortet, ist der Abgleich mit der genannten Fundstelle aussagekräftiger als die Meinung eines zweiten Modells.

FAQ

Häufige Fragen zu Gegenprüfung durch zweites Werkzeug

Beweist Übereinstimmung, dass eine Aussage stimmt?
Nein. Zwei Modelle können denselben Fehler machen, weil sie auf ähnlichen Datenbeständen beruhen und dieselben verbreiteten Fehlannahmen enthalten. Bei Normnummern, Fristen und Fördersätzen bleibt die Prüfung an der Primärquelle erforderlich, also am Vertrag, an der Herstellerunterlage oder an der amtlichen Fassung. Sinnvoll ist deshalb, die Gegenprüfung nur zur Eingrenzung zu nutzen und die eigentliche Prüfung an der Quelle vorzunehmen.
Wie formuliere ich die Prüfanweisung?
Neutral. Wird dem zweiten Werkzeug die eigene Vermutung mitgegeben, bestätigt es sie häufig, weil es dem vorgegebenen Rahmen folgt. Wirksam ist die Anweisung, im vorgelegten Text alle Aussagen zu markieren, die sich aus den beigefügten Unterlagen nicht belegen lassen. Sinnvoll ist deshalb, den Wortlaut dieser Prüfanweisung einmal festzulegen und als Baustein zu hinterlegen. Damit fällt das Ergebnis unabhängig davon aus, wer die Prüfung anstößt.
Was ist besser als ein zweiter Textentwurf?
Das zweite Werkzeug ausdrücklich als Prüfer einzusetzen statt dieselbe Aufgabe erneut lösen zu lassen. Ergebnis ist dann eine Liste von Prüfstellen statt eines zweiten Textes, und der Betrieb behält die Kontrolle über die Endfassung. Bei umfangreichen Vergabeunterlagen spart das spürbar Zeit. Sinnvoll ist deshalb, das Ergebnis als Prüfliste abzuarbeiten und jede Stelle mit dem Ergebnis der Quellenprüfung zu versehen.
Was muss ich datenschutzrechtlich beachten?
Ein Dokument an einen zweiten Anbieter zu geben verdoppelt die Zahl der Stellen, an denen Kundendaten verarbeitet werden. Vor der Gegenprüfung sollte der Inhalt anonymisiert werden, oder es wird ein Dienst genutzt, für den ein Auftragsverarbeitungsvertrag vorliegt. Sonst entsteht ein Datenschutzproblem, um ein Qualitätsproblem zu lösen.

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