Geofencing auf der Baustelle
Geofencing erkennt automatisch, wenn ein Gerät einen digital abgegrenzten Baustellenbereich betritt oder verlässt, ohne fortlaufende Standortverfolgung.
Geofencing bezeichnet eine digital abgegrenzte Zone rund um eine Baustelle, deren Betreten oder Verlassen ein mobiles Gerät automatisch erkennt. Im Unterschied zur GPS-gestützten Zeiterfassung im weiteren Sinne wird beim Geofencing der Standort nicht fortlaufend protokolliert, sondern nur das Überschreiten einer vorher festgelegten Grenze registriert. Das ist ein wichtiger Unterschied, weil damit deutlich weniger Bewegungsdaten anfallen als bei einer laufenden Ortsverfolgung über den gesamten Arbeitstag hinweg. Für den Betrieb genügt in aller Regel das reine Ereignis der Grenzüberschreitung, während der genaue Weg dorthin oder der Aufenthaltsort innerhalb der Zone keine zusätzliche Information liefert.
Im Handwerksbetrieb wird Geofencing genutzt, um eine Buchung der Arbeitszeit auszulösen oder vorzuschlagen, sobald ein Beschäftigter die Baustelle betritt, und sie beim Verlassen zu beenden oder zumindest zur Bestätigung abzufragen. Für Betriebe mit mehreren gleichzeitig laufenden Baustellen kann das die manuelle Auswahl des richtigen Einsatzortes ersetzen und die Baustellenzuordnung von Stunden erleichtern, ohne dass jede Kommt- und Geht-Buchung von Hand vorgenommen werden muss und dabei Fehler entstehen. Gerade bei mehreren kleinen Baustellen im gleichen Straßenzug reduziert das die Wahrscheinlichkeit spürbar, dass eine falsche Adresse aus einer langen Liste ausgewählt wird.
Bezug zur Digitalisierung
Aus Datenschutzsicht ist Geofencing grundsätzlich datensparsamer als eine kontinuierliche Standortverfolgung, weil nur ein einzelnes Ereignis, das Über- oder Unterschreiten einer Grenze, verarbeitet wird und nicht der gesamte Bewegungspfad einer Person über den Tag. Dennoch bleibt es die Verarbeitung personenbezogener Standortdaten, die transparent gegenüber den Beschäftigten kommuniziert werden muss. Grundsätze dazu erläutert der Beitrag zum Datenschutz bei Standortdaten, der auch die Grenzen einer zulässigen Nutzung beschreibt.
Technisch lässt sich Geofencing gut mit einer mobilen Zeiterfassung kombinieren: Statt eines manuellen Buttons erhält die Person beim Betreten der Zone lediglich eine Bestätigungsabfrage, die sie annehmen oder korrigieren kann, statt vollständig automatisch gebucht zu werden. Eine automatische Buchung ohne jede Bestätigung ist möglich, sollte aber im Zweifel eine einfache Korrekturmöglichkeit vorsehen, etwa wenn jemand die Baustelle nur kurz zum Materialabladen passiert, ohne dort tatsächlich zu arbeiten.
Bei Einführung eines Geofencing-Systems in Betrieben mit Betriebsrat ist regelmäßig zu prüfen, ob die Mitbestimmung nach Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG greift, da auch ein automatisiertes Zonensystem das Verhalten der Beschäftigten überwacht und entsprechend abgestimmt werden sollte, bevor es flächendeckend eingeführt wird. Eine frühzeitige Abstimmung erspart nachträgliche Diskussionen darüber, ob die Funktion wieder abgeschaltet werden muss, nachdem sie bereits produktiv im Einsatz war.
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Häufige Fragen zu Geofencing auf der Baustelle
Wie groß sollte die Zone gewählt werden?
Was passiert, wenn jemand nur kurz Material abliefert?
Ist das erlaubt, ohne die Beschäftigten zu fragen?
Was ist der Unterschied zu laufender GPS-Ortung?
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