Glossar

Kommen-Gehen-Erfassung

Die Kommen-Gehen-Erfassung dokumentiert nur Beginn und Ende der Arbeitszeit, ohne die Stunden einem Auftrag oder Projekt zuzuordnen.

Die Kommen-Gehen-Erfassung dokumentiert ausschließlich den Beginn und das Ende der Arbeitszeit einer Person an einem Tag, meist über ein Terminal, eine Chipkarte oder eine App am Betriebshof. Sie beantwortet die Frage, wie lange jemand gearbeitet hat, aber nicht, woran genau. Damit unterscheidet sie sich von der auftragsbezogenen Zeiterfassung oder der Baustellenzuordnung von Stunden, die zusätzlich festhalten, welchem Kunden oder Vorhaben die Zeit zuzurechnen ist und damit eine deutlich feinere Auswertung erlauben. Für einen reinen Lohnnachweis ist diese Feinheit nicht zwingend nötig, für die betriebswirtschaftliche Steuerung dagegen schon.

Im Handwerksbetrieb erfüllt die reine Kommen-Gehen-Erfassung häufig eine erste, grundlegende Funktion: Sie erfüllt die Arbeitszeiterfassungspflicht in ihrer Kernanforderung, nämlich Beginn, Ende und Dauer nachvollziehbar festzuhalten. Für die Lohnabrechnung reicht das meist aus. Für die betriebswirtschaftliche Steuerung, etwa die Frage, welcher Auftrag wie viel Zeit gebunden hat, liefert sie dagegen keine Grundlage, weil die inhaltliche Zuordnung schlicht fehlt und sich später nicht mehr rekonstruieren lässt. Wer versucht, aus einer reinen Kommen-Gehen-Erfassung nachträglich eine Aussage über einzelne Aufträge abzuleiten, wird meist enttäuscht, weil die dafür nötige Information nie erhoben wurde.

Bezug zur Digitalisierung

Viele Betriebe beginnen die Digitalisierung ihrer Zeiterfassung bewusst mit der einfacheren Kommen-Gehen-Lösung, etwa einem Terminal am Hof oder einer App mit einem einzigen Buchungsknopf, weil sie schnell einzuführen ist und die gesetzliche Pflicht zuverlässig abdeckt. Der Umstieg auf eine differenziertere, projekt- oder auftragsbezogene Erfassung erfolgt dann oft in einem zweiten Schritt, wenn der Bedarf an genaueren Auswertungen mit wachsender Betriebsgröße zunimmt. Ein solcher stufenweiser Ausbau ist meist sinnvoller als der Versuch, von Beginn an ein möglichst umfassendes System einzuführen, das im Alltag kaum jemand vollständig nutzt.

Die erfassten Zeiten fließen in der Regel direkt in ein digitales Arbeitszeitkonto ein, aus dem sich Überstunden, Resturlaub und Fehlzeiten ablesen lassen, ohne dass jemand die Werte manuell zusammenrechnen muss. Wird später eine feinere Zuordnung benötigt, etwa für die Nachkalkulation, lässt sich eine reine Kommen-Gehen-Lösung meist um eine mobile Zeiterfassung mit Projektauswahl erweitern, statt das gesamte System komplett auszutauschen und neu einzuführen.

Betriebe sollten bei der Auswahl klären, ob eine reine An- und Abwesenheitserfassung dauerhaft genügt oder ob absehbar eine Zuordnung zu Aufträgen nötig wird, um spätere Doppelarbeit und einen teuren Systemwechsel zu vermeiden. Diese Entscheidung lässt sich am besten anhand der geplanten Betriebsentwicklung für die kommenden Jahre treffen, nicht nur anhand des heutigen Bedarfs.

FAQ

Häufige Fragen zu Kommen-Gehen-Erfassung

Erfüllt das die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
In ihrer Kernanforderung ja, weil Beginn, Ende und Dauer nachvollziehbar festgehalten werden. Die Pflicht folgt aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs von 2019 und des Bundesarbeitsgerichts von 2022. Wie die Erfassung im Einzelnen auszugestalten ist, hängt vom Betrieb ab und ist im Zweifel arbeitsrechtlich zu prüfen.
Kann ich die Auftragszuordnung später ergänzen?
Nur unzuverlässig. Wer am Monatsende rekonstruiert, welche Stunden auf welche Baustelle entfielen, erzeugt geschätzte Werte, die für die Nachkalkulation wenig taugen. Die Zuordnung muss dort entstehen, wo gearbeitet wird. Rückwirkende Aufteilungen verschieben den Fehler nur in die Auswertung, wo er nicht mehr auffällt.
Was ist der Unterschied zur auftragsbezogenen Zeiterfassung?
Die Kommen-Gehen-Erfassung beantwortet, wie lange jemand gearbeitet hat. Die auftragsbezogene Erfassung beantwortet zusätzlich, woran gearbeitet wurde. Erst damit lassen sich Auftragskosten, Nachkalkulation und Stundenerträge auswerten. Der Mehraufwand je Buchung ist gering, der Unterschied für die wirtschaftliche Steuerung des Betriebs dagegen erheblich und dauerhaft.
Wann reicht die einfache Erfassung aus?
In Betrieben mit gleichförmigen Tätigkeiten und wenigen parallelen Aufträgen, etwa im reinen Werkstattbetrieb, kann sie genügen. Sobald mehrere Baustellen gleichzeitig laufen, Nachträge strittig werden oder Deckungsbeiträge je Auftrag interessieren, fehlt die Grundlage für jede Auswertung, und die Umstellung wird ohnehin nachgeholt.

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