Glossar

Preisliste digital

Eine digitale Preisliste hält Material- und Leistungspreise maschinenlesbar vor, sodass Kalkulation und Angebot ohne manuelle Übertragung mit aktuellen Werten rechnen.

Eine digitale Preisliste ist ein maschinenlesbarer Bestand von Preisen für Material und Leistungen. Sie kann vom Lieferanten stammen, etwa als Datanorm-Lieferung oder über einen Onlineabruf, oder betriebseigen sein, etwa als Liste von Verrechnungssätzen und Pauschalen für wiederkehrende Leistungen.

Für den Betrieb ist die eigene Preisliste wichtiger, als sie meist behandelt wird. Serviceleistungen, Kleinreparaturen, Anfahrten, Wartungspauschalen und Stundenverrechnungssätze bilden bei vielen Handwerksbetrieben einen erheblichen Umsatzanteil, werden aber oft nach Gewohnheit berechnet statt kalkuliert. Eine gepflegte Liste sorgt dafür, dass alle Mitarbeiter dieselben Preise verwenden und dass Anpassungen tatsächlich überall wirken.

Bei Lieferantenpreisen ist die Aktualität der kritische Punkt. Eine Liste, die periodisch eingespielt wird, kann in Phasen bewegter Preise überholt sein, bevor das Angebot abgegeben ist. Deshalb bewährt sich die Kombination aus einem Grundbestand und einem Onlineabruf für kalkulationsrelevante Positionen, siehe OpenMasterdata.

Abzugrenzen ist die Preisliste vom Leistungskatalog. Die Preisliste enthält Preise zu Artikeln und Leistungen, der Katalog beschreibt die Leistung selbst mit Zeitansatz, Materialbedarf und Textbaustein. In vielen Betrieben werden beide vermischt, sodass eine Preisanpassung ungewollt auch den Leistungsumfang verändert oder umgekehrt eine Textänderung den Preis überschreibt.

Ein praktisches Beispiel aus dem SHK-Bereich sind Servicepauschalen: Heizungswartung, Thermenreinigung, Störungseinsatz außerhalb der regulären Arbeitszeit. Werden diese Positionen nicht als feste Einträge gepflegt, entstehen mit der Zeit unterschiedliche Preise je nach Monteur und Rechnungsschreiber. Kunden mit mehreren Objekten bemerken solche Abweichungen und stellen sie infrage, was Rechnungen verzögert.

Bezug zur Digitalisierung

Preislisten sind eng mit dem Artikelstamm verbunden und sollten nicht daneben als separate Tabelle geführt werden. Parallele Listen sind der häufigste Grund dafür, dass in Angeboten unterschiedliche Preise für dasselbe Material stehen.

Auswertende Verfahren zeigen Preisverläufe über die Zeit, erkennen Artikel mit auffälligen Steigerungen und schlagen Anpassungen der eigenen Verkaufspreise vor. Ebenso lassen sich Positionen identifizieren, deren Verkaufspreis seit Jahren unverändert ist, während die Einkaufspreise gestiegen sind; das ist in vielen Betrieben eine stille Ertragslücke.

Läuft die Preispflege digital statt über ausgedruckte Listen im Fahrzeug, ändert sich vor allem die Durchsetzung. Eine geänderte Pauschale wirkt sofort in jedem neuen Angebot und in der mobilen Rechnungsschreibung, ohne dass alte Ausdrucke weiter im Umlauf sind. Wichtig ist dabei, das Datum der Änderung mitzuführen, damit nachvollziehbar bleibt, welcher Preisstand einem bereits abgegebenen Angebot zugrunde lag.

Praktischer Hinweis: Legen Sie einen festen Termin für die Überprüfung der eigenen Verrechnungssätze fest, mindestens jährlich. Preislisten werden erfahrungsgemäß nicht angepasst, weil niemand zuständig ist, nicht weil die Anpassung schwierig wäre.

FAQ

Häufige Fragen zu Preisliste digital

Womit fange ich an, mit Lieferantendaten oder mit eigenen Sätzen?
Mit den eigenen Sätzen, denn sie betreffen jeden Auftrag und sind schnell erfasst. Anfahrt, Stundenverrechnungssätze, Wartungs- und Servicepauschalen sowie die zehn häufigsten Kleinleistungen genügen für den Anfang. Lieferantendaten sind wesentlich umfangreicher und lohnen sich erst, wenn Artikel regelmäßig in Angeboten auftauchen und der Artikelstamm ohnehin gepflegt wird.
Wer darf Preise ändern?
Legen Sie das ausdrücklich fest, üblicherweise die Betriebsleitung oder die kaufmännische Leitung; alle anderen erhalten Leserechte. Ohne diese Regelung entstehen Einzelpreise, die im Angebot überschrieben werden und nie in die Liste zurückfließen. Sinnvoll ist zusätzlich ein Protokoll darüber, wer wann welchen Preis geändert hat, damit ein alter Angebotsstand später erklärbar bleibt.
Wie gehe ich mit Preisen um, die zwischen Angebot und Ausführung steigen?
Regeln Sie das im Angebot statt im Nachhinein. Möglich sind eine kurze Bindefrist, eine Preisgleitklausel oder die Nennung des Preisstands mit Datum, je nach Vertragsart und Auftraggeber. Wichtig ist, dass die Liste den Stand mitführt, mit dem kalkuliert wurde. Ohne dieses Datum lässt sich später weder eine Anpassung begründen noch eine Nachforderung prüfen.
Woran erkenne ich, dass meine Verkaufspreise nicht mehr passen?
An zwei Stellen: bei Positionen, deren Verkaufspreis seit Jahren unverändert ist, während der Einkauf gestiegen ist, und bei Leistungen, die regelmäßig mehr Zeit brauchen als hinterlegt. Beides zeigt ein Abgleich der Liste mit der Nachkalkulation. Ein fester jährlicher Prüftermin mit benannter zuständiger Person wirkt dabei mehr als der Vorsatz, bei Gelegenheit nachzuschauen.

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