Glossar

Verpflegungsmehraufwand

Der Verpflegungsmehraufwand ist ein steuerlich anerkannter Pauschbetrag für Mehrkosten der Verpflegung bei auswärtiger Tätigkeit, dessen Höhe von der Abwesenheitsdauer abhängt.

Der Verpflegungsmehraufwand ist ein steuerlicher Pauschbetrag, der die zusätzlichen Verpflegungskosten bei Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte abdeckt. Maßgeblich ist die Dauer der Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; für mehrtägige Einsätze gelten eigene Regelungen für An- und Abreisetage. Werden Mahlzeiten vom Arbeitgeber gestellt, mindert das den Betrag. Die genauen Sätze und Voraussetzungen ergeben sich aus den steuerlichen Vorschriften und sollten mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Für Handwerks- und Bauunternehmen ist der Begriff Alltag, weil Beschäftigte regelmäßig auswärts arbeiten. Die praktische Schwierigkeit liegt weniger in der Berechnung als im Nachweis. Erforderlich sind belastbare Angaben zur Abwesenheitsdauer je Tag und zum Einsatzort. Wo diese Angaben aus einem nachträglich ausgefüllten Wochenzettel stammen, ist die Grundlage dünn. Bei einer Lohnsteueraußenprüfung wird genau dieser Nachweis geprüft.

Vom Verpflegungsmehraufwand zu unterscheiden ist die Auslöse. Diese beruht auf tariflichen oder vertraglichen Regelungen und ist eine arbeitsrechtliche Leistung des Betriebs, während der Verpflegungsmehraufwand die steuerliche Behandlung betrifft. Beide können nebeneinander eine Rolle spielen und sind in der Abrechnung sauber zu trennen.

Bezug zur Digitalisierung

Wird die Arbeitszeit ohnehin digital erfasst und dabei der Einsatzort mitgeführt, entstehen die benötigten Angaben ohne zusätzlichen Erfassungsschritt. Aus Beginn und Ende der Abwesenheit sowie dem Ort lässt sich der jeweils zutreffende Fall automatisch ableiten und in die Lohnvorbereitung übergeben. Voraussetzung ist, dass die Zeiterfassung zwischen Betriebshof, Baustelle und Fahrt unterscheidet, weil sonst die Abwesenheitsdauer nicht korrekt bestimmbar ist.

Ein häufiger Fehler liegt in der Behandlung gestellter Mahlzeiten. Übernimmt der Betrieb bei Montageeinsätzen das Frühstück im Hotel oder ein gemeinsames Mittagessen, wirkt sich das auf die Abrechnung aus. Wird das nicht erfasst, entstehen Korrekturen bei der nächsten Prüfung. Sinnvoll ist deshalb ein einfaches Kennzeichen im Erfassungssystem, mit dem gestellte Mahlzeiten je Tag vermerkt werden.

Für Betriebe mit vielen Montageeinsätzen lohnt sich eine schriftliche Regelung, die beschreibt, welche Angaben je Einsatztag zu erfassen sind und wer sie prüft. Damit wird aus einer Einzelfallentscheidung ein wiederholbarer Ablauf, und die Lohnbuchhaltung muss nicht bei jedem Abrechnungslauf nachfragen.

Der praktische Hinweis lautet deshalb, die Ortszuordnung von Anfang an in die Erfassungsstruktur aufzunehmen statt sie später nachzurüsten. Wer die Baustelle bereits für die Baustellenzuordnung der Stunden erfasst, hat den größten Teil der Arbeit schon geleistet und muss lediglich sicherstellen, dass Abwesenheitsbeginn und -ende und nicht nur die reine Arbeitszeit festgehalten werden.

FAQ

Häufige Fragen zu Verpflegungsmehraufwand

Wo liegt die praktische Schwierigkeit?
Nicht in der Berechnung, sondern im Nachweis. Erforderlich sind belastbare Angaben zur Abwesenheitsdauer je Tag und zum Einsatzort. Stammen sie aus einem nachträglich ausgefüllten Wochenzettel, ist die Grundlage dünn. Bei einer Lohnsteueraußenprüfung wird genau dieser Nachweis geprüft. Sinnvoll ist deshalb, die Angaben täglich zu erfassen statt sie am Wochenende nachzutragen. Nur eine zeitnahe Erfassung ist im Prüfungsfall belastbar.
Was ist der Unterschied zur Auslöse?
Die Auslöse beruht auf tariflichen oder vertraglichen Regelungen und ist eine arbeitsrechtliche Leistung des Betriebs. Der Verpflegungsmehraufwand betrifft die steuerliche Behandlung. Beide können nebeneinander eine Rolle spielen und sind in der Abrechnung sauber zu trennen. Sinnvoll ist deshalb, beide Positionen in der Abrechnung getrennt auszuweisen und ihre Grundlage jeweils zu benennen. Eine Vermischung führt regelmäßig zu Rückfragen bei der Prüfung.
Was wird bei der Erfassung am häufigsten falsch gemacht?
Die Behandlung gestellter Mahlzeiten. Übernimmt der Betrieb bei Montageeinsätzen das Frühstück im Hotel oder ein gemeinsames Mittagessen, wirkt sich das auf die Abrechnung aus. Sinnvoll ist ein einfaches Kennzeichen im Erfassungssystem, mit dem gestellte Mahlzeiten je Tag vermerkt werden. Sinnvoll ist deshalb, dieses Kennzeichen bereits bei der Buchung des Einsatztages zu setzen statt am Monatsende.
Wie bekomme ich die Daten ohne Zusatzaufwand?
Über die ohnehin digital erfasste Arbeitszeit, sofern der Einsatzort mitgeführt wird und die Erfassung zwischen Betriebshof, Baustelle und Fahrt unterscheidet. Wichtig ist, Abwesenheitsbeginn und -ende festzuhalten und nicht nur die reine Arbeitszeit, sonst lässt sich die Dauer nicht korrekt bestimmen. Sinnvoll ist deshalb, die Ortszuordnung von Anfang an in die Erfassungsstruktur aufzunehmen statt sie später nachzurüsten.

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