Glossar

Drohnenbefliegung

Drohnenbefliegung bezeichnet die Aufnahme einer Baustelle oder eines Gebäudes mit einer unbemannten Flugdrohne, meist zur Dokumentation oder Vermessung.

Drohnenbefliegung bezeichnet den Vorgang, eine Baustelle oder ein Gebäude mit einer unbemannten Flugdrohne aus der Luft aufzunehmen. Der Begriff beschreibt zunächst nur den Flug und die Bildaufnahme selbst, unabhängig davon, wofür die Aufnahmen anschließend ausgewertet werden. Erst die nachgelagerte Verarbeitung entscheidet, ob daraus etwa eine reine Fotodokumentation, eine Vermessung oder ein Vergleich mit dem Bauwerksdatenmodell entsteht.

Im Bauablauf wird eine Drohnenbefliegung häufig eingesetzt, um schwer zugängliche Bereiche wie Dächer, Fassaden oder große Erdbaustellen zu erfassen, ohne dass Personal dafür Gerüste besteigen oder das Gelände abgehen muss. Für Dachdecker oder Bauunternehmen im Erd- und Tiefbau bietet das einen schnellen Überblick über größere Flächen, der mit klassischer Baustellenfotografie vom Boden aus kaum in vergleichbarer Vollständigkeit möglich wäre.

Für einen Dachdecker kann eine Befliegung vor Angebotsabgabe zudem helfen, den Zustand einer schwer einsehbaren Dachfläche einzuschätzen, ohne dafür bereits ein Gerüst stellen zu müssen. Erst wenn der Auftrag feststeht, folgt die genauere Begehung vor Ort, sodass sich der Vorabaufwand für die Kalkulation deutlich verringert.

Bezug zur Digitalisierung

Werden die Luftaufnahmen für eine maßhaltige Vermessung ausgewertet, spricht man von Luftbildvermessung: Aus mehreren überlappenden Bildern lassen sich dann Höhen, Flächen und Volumen berechnen. Speziell bei Erdmassen kommt dazu häufig die Volumenermittlung per Drohne zum Einsatz, bei der aus den Aufnahmen berechnet wird, wie viel Erdreich bewegt wurde oder noch bewegt werden muss.

Regelmäßige Befliegungen im Projektverlauf lassen sich zudem nutzen, um den Baufortschritt aus Modelldaten mit dem tatsächlichen Baustellenzustand abzugleichen, wenn die Aufnahmen mit dem geplanten Bauablauf verglichen werden. So entsteht über die Projektlaufzeit eine nachvollziehbare Dokumentation des Baufortschritts aus der Vogelperspektive.

Wichtig ist zudem, die aus einer Befliegung gewonnenen Aufnahmen sauber zu archivieren und dem jeweiligen Projekt sowie Aufnahmedatum zuzuordnen. Nur so lassen sie sich später als Nachweis für den damaligen Zustand nutzen, etwa bei Fragen zum ursprünglichen Bauumfang oder zu bereits erbrachten Erdarbeiten.

Wer eine Drohnenbefliegung plant, sollte vorab die geltenden Vorschriften zum Drohnenbetrieb sowie mögliche Persönlichkeitsrechte angrenzender Grundstücke berücksichtigen und, falls die Aufnahmen erkennbare Personen oder private Bereiche zeigen könnten, den Einsatz entsprechend einschränken oder vorher abstimmen.

Auch die Nachbarschaft sollte im Zweifel vorab informiert werden, wenn Aufnahmen über angrenzende Grundstücke hinweg entstehen könnten. Ein kurzer Hinweis vor dem Flug beugt Missverständnissen vor und erspart nachträgliche Klärungen über die Zulässigkeit der Aufnahmen.

FAQ

Häufige Fragen zu Drohnenbefliegung

Welche Vorschriften sind beim Drohneneinsatz zu beachten?
Es bestehen Anforderungen an Registrierung, Kenntnisnachweis der steuernden Person, Versicherung, Gewichtsklassen sowie an Flugverbots- und Kontrollzonen. Hinzu kommen Persönlichkeits- und Nachbarrechte bei Aufnahmen. Die jeweils geltenden Regelungen sind im Einzelfall zu prüfen, und die Nachweise gehören vor dem ersten betrieblichen Einsatz vollständig zusammengestellt.
Lohnt sich eine eigene Drohne oder besser ein Dienstleister?
Eine eigene Drohne lohnt sich, wenn regelmäßig Flüge anfallen und jemand im Betrieb die nötige Qualifikation dauerhaft hält. Für einzelne Vermessungsflüge, Bestandsaufnahmen oder anspruchsvolle Auswertungen ist ein Dienstleister meist günstiger, weil Gerät, Nachweise, Versicherung und Auswertungssoftware nicht selbst vorgehalten und aktuell gehalten werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Dokumentation und Vermessung?
Für die Dokumentation genügen aussagekräftige Bilder mit Datum. Für eine Vermessung braucht es überlappende Aufnahmen nach festgelegtem Flugmuster, Referenzpunkte am Boden und eine Auswertung zu Punktwolke oder Orthofoto. Der Aufwand unterscheidet sich erheblich, weshalb der Zweck vor dem Flug feststehen muss und nicht danach.
Muss ich Anwohner oder Beschäftigte informieren?
Wo Personen oder Nachbargrundstücke aufgenommen werden können, ist Transparenz rechtlich wie praktisch geboten. Ein angekündigter Termin und ein Hinweis am Bauzaun verhindern die meisten Beschwerden. Werden eigene Beschäftigte erkennbar aufgenommen, sind zusätzlich datenschutzrechtliche Anforderungen und gegebenenfalls die Mitbestimmung des Betriebsrats zu beachten.

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