Faktenprüfung
Faktenprüfung ist die Kontrolle einzelner Aussagen eines KI-Ergebnisses an unabhängigen Quellen, bevor der Text im Betrieb oder gegenüber Kunden verwendet wird.
Faktenprüfung bezeichnet die gezielte Kontrolle der überprüfbaren Aussagen in einem Text an einer davon unabhängigen Quelle. Geprüft wird nicht der Stil und nicht die Plausibilität, sondern ob eine Zahl, ein Datum, ein Verweis oder eine technische Angabe belegbar ist. Bei KI-Ergebnissen ist dieser Schritt notwendig, weil Sprachmodelle Aussagen nach Wahrscheinlichkeit erzeugen und dabei auch Angaben hervorbringen, die es so nicht gibt.
Im Handwerksbetrieb betrifft das vor allem Unterlagen mit Außenwirkung. Ein Angebot nennt Ausführungsfristen, ein Nachtrag verweist auf Vertragsbedingungen, eine Mängelanzeige nennt eine Frist zur Nacherfüllung, ein Förderantrag verweist auf ein Programm, eine Arbeitsanweisung nennt Verarbeitungsvorgaben eines Herstellers. Jede dieser Angaben ist prüffähig, und jede von ihnen kann in einem KI-Text falsch stehen, ohne dass es beim Lesen auffällt.
Ein Beispiel aus der Haustechnik: Wird ein Wartungsanschreiben mit einem KI-Werkzeug entworfen und darin ein Prüfintervall genannt, das nicht aus der Herstellerdokumentation der Anlage stammt, entsteht eine Zusage, an der sich der Betrieb später messen lassen muss. Die Folge ist dieselbe wie bei einem Prüfbericht, in dem ein nicht gemessener Wert steht: Der Fehler fällt erst auf, wenn ein Dritter die Unterlage prüft, und getragen wird er vom Absender.
Sinnvoll ist, den Aufwand nach Tragweite abzustufen. Ein interner Vermerk verlangt keine Quellenprüfung, ein Angebot an einen öffentlichen Auftraggeber dagegen schon. Ebenso lohnt es, wiederkehrende Angaben einmalig zu prüfen und anschließend als geprüfte Textbausteine zu hinterlegen, statt sie bei jedem Vorgang neu erzeugen zu lassen. Damit sinkt der Prüfaufwand dauerhaft, und die Formulierungen bleiben über alle Vorgänge hinweg gleich, was bei Rückfragen von Auftraggebern hilft.
Wo KI ansetzt
Ein praktikables Vorgehen beginnt damit, im Text alle prüfpflichtigen Stellen zu markieren: Zahlen, Fristen, Normen, Paragraphen, Produktnamen, Zuständigkeiten. Danach wird jede Stelle an der Primärquelle abgeglichen, also am Vertrag, an der Herstellerunterlage, an der Preisliste oder an der amtlichen Fassung eines Rechtstexts. Nicht geeignet ist es, dieselbe Frage einem zweiten Modell zu stellen und die Übereinstimmung als Beleg zu werten; eine Gegenprüfung durch ein zweites Werkzeug kann Hinweise geben, ersetzt die Quelle aber nicht.
Abzugrenzen ist die Faktenprüfung von der Plausibilitätskontrolle. Beim Lesen fällt auf, was unwahrscheinlich klingt; die Faktenprüfung fragt dagegen, ob es einen Beleg gibt. Riskant sind gerade die unauffälligen Angaben, weil sie niemanden stutzig machen.
Verkürzen lässt sich die Prüfung, wenn das Werkzeug von vornherein auf vorgelegte Dokumente beschränkt wird. Bei einer retrieval-gestützten Antwort stammt der Inhalt aus einer definierten Ablage, und die Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die genannte Fundstelle die Aussage trägt. Ohne solche Anbindung bleibt der Aufwand höher, weshalb sich manche Aufgaben schlicht nicht lohnen.
Für den Betrieb empfiehlt sich, die Faktenprüfung als benannten Arbeitsschritt in den Freigabeprozess aufzunehmen und in der Unterweisung anzusprechen. Wer sie als Teil der üblichen Sorgfalt versteht, behandelt KI-Texte wie den Entwurf eines Auszubildenden: brauchbar als Grundlage, aber nicht ohne Kontrolle unterschriftsreif.
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Häufige Fragen zu Faktenprüfung
Warum ist der Schritt bei KI-Texten nötig?
Was ist der Unterschied zur Plausibilitätskontrolle?
Wie halte ich den Aufwand vertretbar?
Kann ein zweites KI-Werkzeug die Prüfung übernehmen?
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