Glossar

Geschäftskonto versus Gratisversion

Der Unterschied zwischen Geschäftskonto und Gratisversion betrifft vor allem Vertragsgrundlage, Datenverarbeitung, Trainingsnutzung und Verwaltbarkeit der Zugänge im Betrieb.

Zwischen der kostenfreien Version eines KI-Dienstes und einem Geschäfts- oder Unternehmenskonto liegen weniger funktionale als vertragliche und organisatorische Unterschiede. Kostenfreie Zugänge werden auf Grundlage allgemeiner Nutzungsbedingungen für Verbraucher bereitgestellt; Eingaben können zur Verbesserung der Modelle verwendet werden, und der Betrieb hat keinen Einfluss darauf, wer im Unternehmen welchen Zugang nutzt. Geschäftskonten bieten regelmäßig Nutzerverwaltung, deaktivierte Trainingsnutzung und eine vertragliche Grundlage für die Verarbeitung.

Für Handwerksbetriebe ist der Unterschied bedeutsam, sobald echte Vorgänge bearbeitet werden. In der Praxis geschieht das schnell: Eine Kundenanfrage wird zur Beantwortung eingefügt, eine Baubeschreibung mit Adresse eingelesen, eine Bewerbung zusammengefasst. Damit gelangen personenbezogene Daten in ein System, für das der Betrieb weder einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO noch eine Aussage zum Speicherort besitzt.

Ein Beispiel aus der Bauleitung: Wer Besprechungsnotizen mit Namen der Beteiligten, Adressen und Angaben zu Mängeln in einen kostenfreien Dienst einfügt, verarbeitet personenbezogene Daten Dritter. Dasselbe gilt für den Malerbetrieb, der eine Reklamation samt Anschrift zur Beantwortung einfügt. Ob das zulässig ist, hängt nicht davon ab, wie kurz der Text ist, sondern davon, auf welcher Grundlage er verarbeitet wird.

Zu bedenken ist auch die Nachweisbarkeit. Betriebe, die gegenüber Auftraggebern oder im Rahmen einer Präqualifikation Auskunft über eingesetzte Werkzeuge geben sollen, brauchen eine Übersicht, welche Dienste genutzt werden und auf welcher vertraglichen Grundlage. Bei privaten Gratiszugängen einzelner Mitarbeitender existiert diese Übersicht nicht, und der Betrieb kann die Frage nicht beantworten. Ein zentral verwaltetes Konto liefert die Auskunft nebenbei mit, weil Nutzer, Zeitraum und Umfang dort dokumentiert sind.

Wo KI ansetzt

Vor der Entscheidung sollten wenige Punkte geklärt sein: Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, wo wird verarbeitet und findet eine Drittlandübertragung statt, lässt sich die Trainingsnutzung von Eingaben abschalten, wie lange werden Verläufe gespeichert, und können Zugänge zentral vergeben und beim Ausscheiden entzogen werden. Der letzte Punkt wird oft unterschätzt: Private Konten bleiben nach einem Personalwechsel bestehen, samt der dort gespeicherten Betriebsinhalte.

Voraussetzung für ein Geschäftskonto ist, dass jemand es verwaltet: Zugänge vergeben, beim Ausscheiden entziehen, Abrechnung prüfen. Ohne benannte Zuständigkeit entsteht dieselbe Unübersichtlichkeit wie bei privaten Konten, nur auf Rechnung des Betriebs. Sinnvoll ist, die Aufgabe der Person zu übertragen, die ohnehin die übrigen Softwarezugänge verwaltet.

Kostenfreie Zugänge behalten trotzdem ihren Platz. Für allgemeine Formulierungshilfen ohne Kundenbezug, für erste Versuche und für die Einarbeitung sind sie geeignet, solange klar ist, was dort nicht eingegeben werden darf. Diese Trennung gehört in die KI-Nutzungsrichtlinie und in die Unterweisung, damit sie im Alltag trägt.

Praktisch empfiehlt sich, mit wenigen Geschäftszugängen für die Personen zu starten, die regelmäßig mit Kundenvorgängen arbeiten, und den übrigen Beschäftigten klar zu sagen, welche Inhalte in kostenfreien Diensten nichts zu suchen haben. Vertiefende Hinweise gibt der Ratgeber zum KI-Datenschutz im Handwerk.

FAQ

Häufige Fragen zu Geschäftskonto versus Gratisversion

Ab wann brauche ich im Betrieb ein Geschäftskonto?
Sobald echte Vorgänge bearbeitet werden, also Kundenanfragen, Reklamationen, Bewerbungen oder Baubeschreibungen mit Adressen. Für allgemeine Formulierungsübungen ohne Personenbezug genügt ein kostenfreier Zugang. Die Grenze verläuft nicht bei der Textlänge, sondern beim Personenbezug. Erfahrungsgemäß wird sie im Alltag schneller überschritten als geplant, weshalb die Umstellung meist früher ansteht als gedacht.
Was kostet der Umstieg?
Geschäftszugänge werden üblicherweise je Nutzer und Monat abgerechnet, die aktuellen Konditionen sind beim jeweiligen Anbieter zu prüfen. Der Kostentreiber ist die Zahl der Lizenzen, nicht das Produkt selbst. Starten Sie deshalb mit den Personen, die regelmäßig mit Kundenvorgängen arbeiten, und erweitern Sie nach Bedarf. Ungenutzte Lizenzen lassen sich bei monatlicher Abrechnung wieder abbestellen.
Was mache ich mit den privaten Konten, die schon genutzt werden?
Erfassen Sie zuerst ohne Schuldzuweisung, welche Dienste im Betrieb tatsächlich verwendet werden, sonst wandert die Nutzung nur in den Untergrund. Legen Sie dann fest, welche Inhalte dort nicht mehr eingegeben werden dürfen, und stellen Sie für die betroffenen Aufgaben einen Geschäftszugang bereit. Ein Verbot ohne Alternative wird umgangen, das zeigt jede Einführung.
Reicht ein Geschäftskonto für die Anforderungen des Datenschutzes?
Es ist eine Voraussetzung, aber keine vollständige Lösung. Ergänzend brauchen Sie den Eintrag im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, eine Regelung dazu, welche Daten eingegeben werden dürfen, und eine Unterweisung der Beschäftigten. Auch mit Geschäftskonto bleiben Verarbeitungsort, Unterauftragnehmer und Löschfristen zu prüfen. Die maßgeblichen Anforderungen ergeben sich aus der jeweils geltenden Fassung der Vorschriften.

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