Glossar

Freigabeprozess für KI-Ergebnisse

Ein Freigabeprozess legt fest, wer KI-erzeugte Entwürfe vor ihrer Verwendung prüft, woran geprüft wird und welche Ergebnisse ohne zusätzliche Kontrolle verwendet werden dürfen.

Ein Freigabeprozess für KI-Ergebnisse regelt, was zwischen der Erzeugung eines Entwurfs und seiner Verwendung passiert. Er benennt die prüfende Person, die Prüfpunkte und die Fälle, in denen eine zusätzliche Kontrolle nötig ist. Ohne eine solche Festlegung entscheidet jeder Mitarbeitende selbst, wie genau er hinsieht, und das Ergebnis ist von Person und Tagesform abhängig.

In Handwerks- und Bauunternehmen lässt sich der Prozess an der Art des Ergebnisses ausrichten. Für interne Notizen, Baustellenberichte und Gesprächszusammenfassungen genügt in der Regel, dass der Verfasser den Text vor dem Ablegen liest. Für Schreiben an Kunden, Auftraggeber und Nachunternehmer gilt Höheres: Angebote, Nachträge, Mängelrügen, Behinderungsanzeigen und Kündigungen gehören vor dem Versand auf den Tisch der verantwortlichen Person.

Ein Beispiel aus dem Dachdeckerhandwerk: Eine Bedenkenanmeldung zum vorgefundenen Untergrund wirkt nur, wenn sie den tatsächlichen Befund benennt und rechtzeitig beim richtigen Empfänger ankommt. Ein KI-Entwurf kann die Formulierung liefern, die Beurteilung des Untergrunds und die Adressierung bleiben Sache der verantwortlichen Person.

Zu regeln ist auch der Fall, in dem der Prüfende einen Fehler entdeckt. Wird der Text nur stillschweigend korrigiert, bleibt die Ursache bestehen und derselbe Fehler taucht beim nächsten Vorgang wieder auf. Sinnvoll ist, wiederkehrende Korrekturen in die Vorlage zurückzuschreiben, damit die Entwürfe besser werden. Ebenso sollte klar sein, wer entscheidet, wenn ein Werkzeug wiederholt unbrauchbare Ergebnisse liefert und der Einsatz für diesen Zweck beendet wird.

Wo KI ansetzt

Die Prüfpunkte sollten konkret sein, sonst bleibt die Freigabe eine Formalie. Bewährt haben sich vier Fragen: Stimmen alle Zahlen, Mengen und Termine mit den Betriebsunterlagen überein. Sind Aussagen enthalten, die eine Zusage darstellen, ohne dass sie gewollt ist. Sind Normen, Vorschriften oder Fristen genannt, die nicht geprüft wurden. Passt der Text zum Verhältnis mit dem Empfänger.

Besonders zu achten ist auf ergänzte Zahlen. Sprachmodelle füllen Lücken, wenn sie nicht daran gehindert werden, und im Ergebnis stehen Preise oder Mengen im Text, die niemand kalkuliert hat, siehe erfundene Materialpreise. Ebenso häufig sind erfundene Normbezüge, die im Streitfall gegen den Betrieb wirken.

Der Freigabeprozess sollte im Ablauf verankert und nicht als zusätzlicher Schritt empfunden werden. In vielen Betrieben genügt die Regel, dass jedes Schreiben, das den Betrieb verlässt, wie bisher von derselben Person gegengelesen wird wie vor dem Einsatz von KI-Werkzeugen. Neu ist nur die Aufmerksamkeit für ergänzte Zahlen.

Für den Nachweis genügt meist ein schlichter Vermerk, wer wann freigegeben hat. In der Auftrags- oder Dokumentenverwaltung lässt er sich an den Vorgang hängen, ohne zusätzliche Software. Fehlt er, ist im Streitfall nicht mehr feststellbar, ob ein Schreiben geprüft war oder unmittelbar aus dem Werkzeug in den Versand ging.

Sinnvoll ist, die Festlegung in die KI-Nutzungsrichtlinie aufzunehmen. Eine Seite reicht, wenn sie die Schreibtypen und die jeweils zuständige Person benennt.

FAQ

Häufige Fragen zu Freigabeprozess für KI-Ergebnisse

Ist ein solcher Freigabeprozess gesetzlich vorgeschrieben?
Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zu einem förmlichen Freigabeverfahren gibt es nicht. Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt seit der Änderung durch den Digital Omnibus, KI-Kompetenz im Unternehmen zu fördern, ohne ein bestimmtes Niveau je Person vorzuschreiben und ohne eigenen Bußgeldtatbestand. Die Verantwortung für den Inhalt eines Schreibens bleibt davon unberührt bei dem Betrieb, der es versendet.
Bremst die Freigabe nicht den Zeitgewinn durch KI?
Nur dann, wenn sie zusätzlich zum bisherigen Ablauf eingebaut wird. In den meisten Betrieben liest ohnehin dieselbe Person alle Schreiben gegen, die das Haus verlassen; neu ist lediglich die gezielte Aufmerksamkeit für ergänzte Zahlen und Normverweise. Der Zeitgewinn liegt beim Erstellen des Entwurfs, nicht bei der Prüfung, und dort soll er auch bleiben.
Wie regeln wir das, wenn im Büro nur eine Person arbeitet?
Im Ein-Personen-Büro tritt an die Stelle der zweiten Person ein zeitlicher Abstand: Entwurf erzeugen, etwas anderes tun, danach mit Blick auf die Prüfpunkte lesen. Bei Schreiben mit Rechtsfolgen, also Mängelrügen, Behinderungsanzeigen oder Kündigungen, ersetzt das keine fachliche Durchsicht. Hier lohnt eine feste Absprache mit Steuerberater, Anwalt oder Innungsverband.
Wie fangen wir damit an?
Eine Seite genügt für den Anfang. Darauf stehen drei bis vier Textarten mit der jeweils zuständigen Person, die vereinbarten Prüfpunkte und die Regel, dass Zahlen und Normbezüge gegen die Betriebsunterlagen geprüft werden. Nach einigen Wochen zeigt sich, welche Korrekturen sich wiederholen; diese gehören in die Vorlagen zurückgeschrieben, damit die Entwürfe besser werden.

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