INQA-Beratungsstelle
INQA-Beratungsstellen prüfen die Fördervoraussetzungen für ein INQA-Coaching, stellen den Coaching-Schein aus und begleiten den Prozess formal.
INQA-Beratungsstellen sind die regionalen Anlaufstellen im Förderprogramm INQA-Coaching. Sie prüfen, ob ein Betrieb die Fördervoraussetzungen erfüllt, führen ein Erstgespräch zur Einordnung des Anliegens, stellen bei positiver Prüfung den INQA-Coaching-Schein aus und begleiten den formalen Ablauf bis zum Abschluss.
Die Beratungsstellen sind organisatorisch bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt, etwa bei Kammern, Verbänden, Bildungsträgern oder regionalen Netzwerken. Sie sind nicht identisch mit den Coaches: Die Beratungsstelle prüft und begleitet, das eigentliche Coaching führt ein autorisierter INQA-Coach durch, den sich der Betrieb aus einer Liste auswählt.
Für Handwerksbetriebe ist das Erstgespräch mehr als eine Formalie. Dort wird das Anliegen so zugeschnitten, dass es zum Förderzweck passt. INQA-Coaching zielt auf die Gestaltung von Arbeit und Veränderungsprozessen im Betrieb, nicht auf reine Technikeinführung. Ein Anliegen wie die Anschaffung einer Software ist in dieser Form nicht förderfähig; die Frage, wie Abläufe und Zusammenarbeit im Betrieb gestaltet werden, wenn digitale Werkzeuge eingeführt werden, dagegen schon.
Zu unterscheiden ist das Programm von einer klassischen Fachberatung. Gefördert wird ein Prozess, in dem Beschäftigte beteiligt werden und Lösungen gemeinsam entwickelt werden; es geht nicht darum, ein fertiges Konzept zu erhalten. Betriebe, die eine schnelle Empfehlung erwarten, sind mit einem anderen Format besser bedient.
Zu klären sind vor Beginn auch die zeitlichen Anforderungen an den Betrieb. Die Coachingtage binden nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch Beschäftigte, die an Workshops teilnehmen. Wer diesen Aufwand nicht einplant, bricht den Prozess in der auftragsstarken Zeit ab, und die bereits investierten Tage bleiben ohne Ergebnis.
Bezug zur Digitalisierung
Diese Ausrichtung passt gut zu einer verbreiteten Erfahrung: Digitalisierungsprojekte scheitern selten an der Technik, sondern an der Einführung. Wenn Monteure die App nicht nutzen, wenn Zuständigkeiten unklar bleiben oder wenn niemand entscheidet, welche Prozesse sich ändern, bleibt die Software ungenutzt. Genau an dieser Stelle setzt ein Coaching an.
Im Erstgespräch lohnt es sich deshalb, das Anliegen aus der Prozess- und Beteiligungsperspektive zu formulieren. Hilfreich ist, konkret zu benennen, welche Abläufe betroffen sind, welche Personen mitwirken müssen und woran bisherige Versuche gescheitert sind.
Die Beratungsstelle informiert auch über den formalen Rahmen: Zahl und Verteilung der Coachingtage, Fristen, Nachweispflichten und die Frage, welcher Eigenanteil zu tragen ist. Diese Bedingungen ergeben sich aus der jeweils geltenden Richtlinie und sollten vor Beginn geklärt werden.
Ein Beispiel aus einem Malerbetrieb: Die Einführung digitaler Stundenerfassung scheitert daran, dass Monteure die App als Kontrolle wahrnehmen. Ein Coaching, das die Beschäftigten an der Ausgestaltung beteiligt und den Nutzen für sie sichtbar macht, setzt an der tatsächlichen Ursache an, während eine zweite Schulung an der Bedienung nichts geändert hätte.
Weitere Hinweise zum Ablauf im Handwerksbetrieb enthält der Ratgeber INQA-Coaching.
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Häufige Fragen zu INQA-Beratungsstelle
Welche Anliegen sind förderfähig?
Was ist der Unterschied zu einer Fachberatung?
Welchen Zeitaufwand muss ich einplanen?
Wie formuliere ich mein Anliegen im Erstgespräch?
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