INQA-Coaching-Schein
Der INQA-Coaching-Schein ist die von der Beratungsstelle ausgestellte Bewilligung, mit der ein Betrieb ein gefördertes Coaching bei einem autorisierten Coach abruft.
Der INQA-Coaching-Schein ist das Dokument, mit dem ein Betrieb die Förderung im Programm INQA-Coaching abruft. Ausgestellt wird er von einer INQA-Beratungsstelle, nachdem sie die Fördervoraussetzungen geprüft und das Anliegen im Erstgespräch eingeordnet hat. Der Schein benennt den Förderzweck, den bewilligten Umfang an Coachingtagen und den Zeitraum, in dem sie abgerufen werden können.
Mit dem Schein wählt der Betrieb einen autorisierten Coach aus einer Liste aus. Die Auswahl liegt beim Betrieb, nicht bei der Beratungsstelle. Der Coach rechnet einen Teil seines Honorars über den Schein ab; der verbleibende Anteil ist vom Betrieb als Eigenanteil zu tragen. Die konkreten Anteile und Höchstwerte ergeben sich aus der jeweils geltenden Richtlinie und sollten vor Beginn geklärt werden.
Für Handwerksbetriebe ist die Auswahl des Coaches der entscheidende Schritt. Autorisierung bedeutet, dass formale Voraussetzungen erfüllt sind, nicht dass jemand die Abläufe eines Bauhandwerksbetriebs kennt. Sinnvoll ist ein Vorgespräch mit zwei oder drei Coaches, in dem geklärt wird, wie sie vorgehen würden und welche Erfahrung mit vergleichbaren Betrieben vorliegt.
Zu beachten ist, dass der Schein an das im Erstgespräch beschriebene Anliegen gebunden ist. Verschiebt sich der Schwerpunkt während des Coachings deutlich, gehört das mit der Beratungsstelle abgestimmt. Eine stillschweigende Abweichung kann bei der Abrechnung beanstandet werden, auch wenn die geleistete Arbeit sinnvoll war. Ebenso gehört auf die Gültigkeitsdauer geachtet: Ein Schein, dessen Frist verstreicht, verfällt, und eine erneute Ausstellung ist nicht in jedem Fall möglich.
Bezug zur Digitalisierung
Da das Programm auf die Gestaltung von Arbeit zielt, sollte das im Schein festgehaltene Anliegen entsprechend formuliert sein. Ein Vorhaben wie die Einführung digitaler Baustellendokumentation wird nicht als Technikbeschaffung beschrieben, sondern als Frage danach, wie Dokumentation künftig im Ablauf verankert wird, wer welche Rolle übernimmt und wie die Beteiligten eingebunden werden.
Formal ist auf drei Punkte zu achten: die Frist, innerhalb derer die Tage abgerufen werden müssen, die Dokumentation der durchgeführten Termine und der abschließende Nachweis. Werden Termine nicht ordnungsgemäß dokumentiert, kann die Abrechnung beanstandet werden.
Ein Beispiel aus einem Ausbaubetrieb: Als Anliegen wird die Einführung digitaler Tagesberichte beschrieben. Im Verlauf zeigt sich, dass die eigentliche Frage die Zuständigkeit auf der Baustelle betrifft. Dieser Bezug lässt sich innerhalb des Förderzwecks abbilden, sollte aber ausdrücklich festgehalten werden.
Praktisch bewährt sich, die Tage über mehrere Monate zu verteilen statt sie in kurzer Folge abzurufen. Zwischen den Terminen muss der Betrieb selbst arbeiten, sonst bleiben Veränderungen auf dem Papier. Diese Verteilung ist zugleich im Baustellenalltag leichter zu organisieren als zusammenhängende Blöcke.
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Häufige Fragen zu INQA-Coaching-Schein
Wer sucht den Coach aus?
Was passiert, wenn sich das Thema während des Coachings verschiebt?
Wie formuliere ich ein Digitalisierungsvorhaben passend?
Worauf muss ich formal achten?
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