Glossar

KI-generiertes Referenzbild

Ein KI-generiertes Referenzbild zeigt eine Arbeit, die es so nicht gab. Als Beleg eigener Leistungen ist es unzulässig, als gekennzeichnetes Symbolbild dagegen möglich.

Ein Referenzbild soll belegen, was ein Betrieb kann, indem es eine tatsächlich ausgeführte Arbeit zeigt. Ein KI-generiertes Referenzbild erfüllt diesen Zweck nicht, weil das dargestellte Objekt nicht existiert. Damit entsteht ein Widerspruch zwischen der Funktion des Bildes und seinem Inhalt, und genau daraus ergeben sich die rechtlichen Probleme: eine Täuschung über wesentliche Merkmale der Leistung.

Der Reiz ist trotzdem nachvollziehbar. Nach einer gelungenen Badsanierung fehlt das Foto, weil der Kunde die Aufnahme nicht wollte oder die Baustelle bei der Abnahme unaufgeräumt war. Ein generiertes Bild mit perfektem Licht und makelloser Fuge sieht besser aus als alles, was die Kamera geliefert hätte. Auf der Website unter der Überschrift Unsere Arbeiten wird daraus eine Aussage über erbrachte Leistungen.

Was das im Betrieb bedeutet

Die Unterscheidung ist einfach. Ein Bild, das eine eigene Leistung belegen soll, muss echt sein. Ein Bild, das eine Stimmung transportiert oder einen Beitrag illustriert, darf generiert sein, sollte aber nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 als KI-generiert erkennbar gemacht werden. Eine Visualisierung einer geplanten Ausführung ist zulässig, wenn sie als Entwurf bezeichnet wird und nicht den Eindruck einer fertigen Arbeit erweckt.

Praktisch hilft eine klare Trennung auf der Website: eine Galerie mit echten Projektfotos, gern mit Ort, Jahr und kurzer Leistungsbeschreibung, und daneben Illustrationen, die als solche erkennbar sind. Wer wenige gute Fotos hat, zeigt lieber vier echte Projekte als zwanzig generierte Motive. Für Fliesenleger, Maler oder Zimmerer wirkt eine dokumentierte Baustelle mit Zwischenschritten ohnehin überzeugender als ein Katalogbild.

Neben der Irreführung gibt es einen zweiten Aspekt: die Nutzungsrechte. Generierte Bilder können erkennbare Marken, Produkte oder Gebäude enthalten, deren Verwendung eigene Fragen aufwirft. Ein Blick auf das Motiv vor der Veröffentlichung lohnt sich.

Wo echte Fotos fehlen, liegt die Ursache meist nicht an der Technik, sondern an der Organisation. Ein kurzer Ablauf hilft: vor Beginn der Arbeiten die Einwilligung des Kunden für Fotos einholen, während der Ausführung Zwischenstände festhalten und nach der Abnahme eine saubere Aufnahme machen. Das kostet je Projekt wenige Minuten und liefert über das Jahr genug Material für Website und Angebotsanlagen, ohne dass generierte Motive nötig werden.

Sinnvoll ist eine kurze Regel im Marketing: Referenzen nur mit echten Fotos, generierte Motive nur als gekennzeichnete Illustration, Freigabe durch eine benannte Person. Wie sich eine Website mit belastbaren Inhalten aufbauen lässt, beschreibt der Ratgeber Handwerker-Website.

FAQ

Häufige Fragen zu KI-generiertes Referenzbild

Darf ich ein generiertes Bild als Visualisierung eines geplanten Umbaus zeigen?
Ja, wenn erkennbar bleibt, dass es sich um einen Entwurf handelt und nicht um eine fertig ausgeführte Arbeit. Die Bezeichnung als Visualisierung oder Entwurf gehört sichtbar an das Bild, nicht ins Kleingedruckte. Problematisch wird es, sobald dasselbe Motiv später in die Referenzgalerie wandert. Sinnvoll ist deshalb, Entwurfsbilder von Projektfotos technisch getrennt abzulegen.
Wie komme ich an genug echte Fotos?
Über einen festen Ablauf statt über Technik. Vor Arbeitsbeginn die Einwilligung des Kunden für Fotos einholen, während der Ausführung Zwischenstände festhalten und nach der Abnahme eine saubere Aufnahme machen. Das kostet je Projekt wenige Minuten und liefert über ein Jahr genug Material für Website und Angebotsanlagen. Vier dokumentierte echte Projekte wirken überzeugender als zwanzig generierte Katalogmotive.
Welche Rolle spielen Nutzungsrechte bei generierten Motiven?
Generierte Bilder können erkennbare Marken, Produkte, Logos oder bestehende Gebäude enthalten, deren Verwendung eigene Fragen aufwirft, unabhängig davon, wie das Bild entstanden ist. Hinzu kommen die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Werkzeugs, die sich zwischen Anbietern und Tarifen unterscheiden. Ein Blick auf das Motiv und ein kurzer Abgleich mit den Bedingungen vor der Veröffentlichung ersparen spätere Auseinandersetzungen.
Wie regele ich das im Betrieb, ohne ein langes Regelwerk zu schreiben?
Drei Sätze genügen: Referenzen nur mit echten Fotos, generierte Motive nur als gekennzeichnete Illustration, Freigabe durch eine benannte Person. Diese Regel gehört dorthin, wo Bilder tatsächlich ausgewählt werden, also zum Marketing oder zu der Person, die die Website pflegt. Wichtiger als der Umfang ist, dass jemand namentlich zuständig ist und die Regel im Zweifel durchsetzt.

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