Glossar

KI-Klausel im Nachunternehmervertrag

Eine KI-Klausel im Nachunternehmervertrag regelt, ob und wie der Nachunternehmer KI-Werkzeuge einsetzen darf, insbesondere bei Dokumentation, Aufmaß und Datenweitergabe.

Eine KI-Klausel ist eine vertragliche Regelung, die den Einsatz von KI-Werkzeugen bei der Erbringung einer Leistung ordnet. In Nachunternehmerverträgen am Bau taucht sie zunehmend auf, weil Generalunternehmer und Bauherren wissen wollen, wie Dokumentation, Aufmaße und Berichte entstehen und wohin projektbezogene Daten fließen. Der Regelungsbedarf ergibt sich nicht aus einer eigenen Vorschrift, sondern aus Vertraulichkeit, Nachweisführung und Verantwortung für die Ergebnisse.

Typischerweise betrifft die Klausel vier Punkte: die Weitergabe von Projektunterlagen an externe Dienste, die Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte in Berichten und Plänen, die Pflicht zur Prüfung durch eine fachkundige Person und die unveränderte Verantwortlichkeit des Nachunternehmers für seine Leistung. Manche Verträge verlangen zusätzlich eine Auskunft darüber, welche Systeme eingesetzt werden.

Was das im Betrieb bedeutet

Als Nachunternehmer lohnt es, solche Klauseln vor Unterschrift genau zu lesen. Pauschale Verbote jeglicher KI-Nutzung sind praktisch kaum einzuhalten, weil KI-Funktionen längst in Standardsoftware stecken, etwa in der Rechtschreibprüfung, in der Belegerkennung oder in der Spracheingabe für das Bautagebuch. Sinnvoller ist eine Klausel, die den Umgang mit vertraulichen Projektdaten regelt, statt eine Technologie zu verbieten. Auf diese Präzisierung lässt sich in der Verhandlung meist hinwirken.

Ebenfalls prüfenswert sind Klauseln, die Nachweise verlangen, die es so nicht gibt, etwa Zertifikate über eine bestimmte Schulung des gesamten Personals. Hier hilft der Hinweis auf die tatsächliche Rechtslage: Der Betrieb ist Betreiber, nicht Anbieter, und die Anforderungen betreffen Organisation und Prüfung, nicht ein zertifiziertes Kompetenzniveau je Person.

Als Auftraggeber gegenüber eigenen Nachunternehmern gilt dasselbe umgekehrt. Wer Leistungen weitervergibt, sollte regeln, dass Baustellenfotos mit Personenbezug und Planunterlagen nicht ungeprüft in externe Dienste geladen werden und dass Aufmaße und Mengenermittlungen von einer fachkundigen Person freigegeben sind.

Hintergrund vieler Klauseln ist die Vertraulichkeit. Planunterlagen, Ausschreibungstexte und Kalkulationen des Auftraggebers unterliegen oft einer Geheimhaltungsvereinbarung, die bereits ohne KI-Bezug gilt. Wer solche Dokumente in ein externes Werkzeug lädt, gibt sie an einen Dritten weiter, und das kann unabhängig von der KI-Klausel eine Vertragsverletzung sein. Diesen Zusammenhang sollte man im Betrieb kennen, bevor eine Ausschreibung zur Zusammenfassung hochgeladen wird.

Praktisch bewährt sich ein kurzer, verständlicher Absatz statt einer langen Aufzählung. Er sollte benennen, was mit Projektdaten geschehen darf, wer prüft und dass die Haftung unverändert beim Ausführenden liegt. Die konkrete Formulierung gehört in die juristische Prüfung, ebenso wie das Zusammenspiel mit den übrigen Vertragsbedingungen.

FAQ

Häufige Fragen zu KI-Klausel im Nachunternehmervertrag

Ist ein pauschales Verbot jeglicher KI-Nutzung sinnvoll?
Praktisch kaum einzuhalten, weil KI-Funktionen längst in Standardsoftware stecken, etwa in Rechtschreibprüfung, Belegerkennung und Spracheingabe für das Bautagebuch. Eine solche Klausel wird entweder gebrochen oder zwingt zu Werkzeugverzicht ohne Nutzen. Sinnvoller ist eine Regelung, die den Datenfluss und die Prüfung der Ergebnisse adressiert statt die Technik selbst.
Worauf sollte ich als Nachunternehmer vor Unterschrift achten?
Auf den Umfang der Auskunftspflichten, auf Verbote der Weitergabe von Projektunterlagen an externe Dienste und auf Kennzeichnungspflichten für Berichte und Pläne. Zu prüfen ist außerdem, ob eine Klausel Haftung über das hinaus begründet, was ohnehin gilt, und ob die eingesetzte Standardsoftware davon unbeabsichtigt erfasst wird.
Was regele ich selbst, wenn ich Leistungen weitervergebe?
Dieselben vier Punkte in umgekehrter Richtung: Wohin dürfen Projektdaten fließen, wie werden erzeugte Inhalte kenntlich gemacht, wer prüft fachlich, und wer bleibt verantwortlich. Wichtig ist, dass die Klausel zu den tatsächlichen Abläufen passt und keine Zusagen verlangt, deren Einhaltung sich nicht kontrollieren lässt.
Ändert eine solche Klausel etwas an der Haftung?
Für die Werkleistung bleibt es dabei, dass der Nachunternehmer für sein Ergebnis einsteht, unabhängig davon, welche Hilfsmittel er verwendet hat. Die Klausel schafft Transparenz und kann Pflichten zur Prüfung und Kennzeichnung ausdrücklich festschreiben. Ob und wie weit sie darüber hinaus wirkt, ist eine Frage des Einzelfalls.

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