Glossar

Kennzeichnung von KI-Inhalten

Die Kennzeichnung von KI-Inhalten bedeutet, mit künstlicher Intelligenz erzeugte oder bearbeitete Texte, Bilder, Audios und Videos für den Empfänger erkennbar zu machen.

Kennzeichnung von KI-Inhalten bezeichnet den Hinweis darauf, dass ein Text, ein Bild, eine Tonaufnahme oder ein Video maschinell erzeugt oder verändert wurde. Grundlage ist Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, der Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und synthetische Inhalte regelt. Die Kennzeichnung richtet sich an Menschen, die mit dem Inhalt konfrontiert werden: Sie sollen einschätzen können, ob sie eine Aufnahme aus der Wirklichkeit oder ein maschinell erzeugtes Bild vor sich haben.

Für Handwerks- und Baubetriebe ist das vor allem eine Frage der Außendarstellung. Ein generiertes Stimmungsbild einer Badsanierung auf der Website, eine synthetische Sprecherstimme im Imagefilm, ein Vorher-Nachher-Motiv für Social Media oder ein Chatfenster auf der Kontaktseite: Überall dort entstehen Inhalte, die von echten Referenzen kaum zu unterscheiden sind. Innerhalb des Betriebs sieht es anders aus. Ein Angebot, das mit einem Sprachmodell vorformuliert, vom Meister geprüft und unterschrieben wird, ist ein Betriebsdokument und keine an die Öffentlichkeit gerichtete Darstellung.

Was das im Betrieb bedeutet

Sinnvoll ist eine einfache Bestandsaufnahme: An welchen Stellen entstehen Inhalte mit KI, und wer verantwortet sie? Daraus lassen sich feste Regeln ableiten. Generierte Bilder auf Website und in Prospekten bekommen einen kurzen Hinweis in der Bildunterschrift, etwa als Angabe, dass es sich um eine KI-erzeugte Visualisierung und nicht um ein Objektfoto handelt. Ein Chatbot auf der Website und ein Telefonassistent geben zu Beginn zu erkennen, dass kein Mensch antwortet. Reine Hilfstexte im Hintergrund, etwa ein Entwurf für eine interne Baustellennotiz, brauchen keinen öffentlichen Hinweis.

Neben der Transparenzpflicht spielt das Wettbewerbsrecht eine Rolle. Ein generiertes Bild, das wie eine eigene Referenz eines Malers oder Fliesenlegers wirkt, kann als irreführend gelten, auch unabhängig von der KI-Verordnung. Die Kennzeichnung schützt hier also nicht nur vor aufsichtsrechtlichen Fragen, sondern auch vor Abmahnungen und enttäuschten Kundenerwartungen.

Die Pflicht trifft dabei unterschiedliche Beteiligte. Wer ein KI-System entwickelt und anbietet, muss technische Voraussetzungen für die Erkennbarkeit schaffen. Ein Handwerksbetrieb ist dagegen in aller Regel Betreiber und damit für die Kennzeichnung der Inhalte zuständig, die er selbst veröffentlicht. Diese Unterscheidung hilft bei der Frage, was der Softwareanbieter liefern muss und was im eigenen Haus bleibt.

Am einfachsten lässt sich das Thema über die KI-Nutzungsrichtlinie regeln: eine Seite, auf der steht, welche Inhalte gekennzeichnet werden, mit welcher Formulierung und wer das vor der Veröffentlichung prüft. Wer diese Regel einmal schriftlich festhält, muss sie nicht bei jedem Beitrag neu diskutieren.

FAQ

Häufige Fragen zu Kennzeichnung von KI-Inhalten

Muss ich jedes mit KI erstellte Dokument kennzeichnen?
Nein. Die Pflicht zielt auf Inhalte, die an die Öffentlichkeit gerichtet sind. Ein Angebot, das mit einem Sprachmodell vorformuliert, geprüft und unterschrieben wird, ist ein Betriebsdokument. Ein generiertes Stimmungsbild auf der Website oder eine synthetische Sprecherstimme im Imagefilm sind es nicht. Sinnvoll ist deshalb, die eigenen Ausgabekanäle einmal danach durchzugehen, wo Inhalte an die Öffentlichkeit gerichtet sind.
Welche Fälle betreffen Handwerksbetriebe konkret?
Vor allem die Außendarstellung: generierte Bilder auf Website und in Prospekten, Vorher-Nachher-Motive für soziale Netzwerke, Chatfenster auf der Kontaktseite und Telefonassistenten. Dort entstehen Inhalte, die von echten Referenzen kaum zu unterscheiden sind. Sinnvoll ist deshalb, eine kurze Bestandsaufnahme zu machen: an welchen Stellen entstehen Inhalte mit KI und wer verantwortet sie. Daraus lassen sich die nötigen Kennzeichnungen unmittelbar ableiten.
Spielt das Wettbewerbsrecht eine Rolle?
Ja, unabhängig von der KI-Verordnung. Ein generiertes Bild, das wie eine eigene Referenz wirkt, kann als irreführend gelten. Die Kennzeichnung schützt damit nicht nur vor aufsichtsrechtlichen Fragen, sondern auch vor Abmahnungen und enttäuschten Kundenerwartungen. Sinnvoll ist deshalb, generierte Bilder nicht als Referenz eigener Arbeiten zu verwenden, sondern ausdrücklich als Visualisierung zu kennzeichnen. Damit entfällt die Verwechslungsgefahr von vornherein.
Wie regele ich das mit wenig Aufwand?
Über eine Seite in der KI-Nutzungsrichtlinie: welche Inhalte gekennzeichnet werden, mit welcher Formulierung und wer das vor der Veröffentlichung prüft. Wer diese Regel einmal schriftlich festhält, muss sie nicht bei jedem Beitrag neu diskutieren. Sinnvoll ist deshalb, die Formulierung der Hinweise einmal festzulegen und als Textbaustein bereitzuhalten, damit sie einheitlich verwendet wird.

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