Glossar

Mengenermittlung per KI

Die rechnergestützte Ermittlung von Bauteilmengen aus Plänen, Fotos oder 3D-Aufnahmen, bei der KI Flächen, Längen und Stückzahlen als prüfbaren Vorschlag erzeugt.

Mengenermittlung per KI bezeichnet die rechnergestützte Ableitung von Bauteilmengen aus vorhandenen Unterlagen. Grundlage sind Grundrisse und Schnitte als PDF oder CAD-Datei, Fotos und Videos von der Baustelle, Laserscans oder ein Gebäudemodell nach BIM. Das System erkennt Bauteile, misst Flächen, Längen und Stückzahlen und ordnet sie Positionen zu. Das Ergebnis ist ein Mengenvorschlag, kein abgestimmtes Aufmaß.

Im Betrieb betrifft das zwei Situationen. Vor dem Auftrag geht es um die Kalkulationsmenge: Wie viele Quadratmeter Putzfläche, laufende Meter Sockelleiste, Stück Steckdosen ergeben sich aus den Plänen? Diese Vorermittlung kostet je nach Objektgröße Stunden bis Tage und ist der Grund, warum kleinere Betriebe Ausschreibungen unbearbeitet lassen. Nach dem Auftrag geht es um die Abrechnungsmenge, die sich nach den vereinbarten Regeln aus der Ausführung ergibt und dokumentiert werden muss.

Ein Beispiel aus dem Trockenbau: Wandflächen und Öffnungen lassen sich aus dem Grundriss maschinell ableiten. Ob eine Vorsatzschale als eigene Position geführt wird oder in der Wandfläche aufgeht, ergibt sich dagegen aus der Leistungsbeschreibung. Wer diesen Punkt überliest, erhält eine Menge, die rechnerisch stimmt, aber nicht zur Position passt.

Wo KI ansetzt

Bei Plänen erkennt eine Bildauswertung Wände, Öffnungen, Räume und Symbole und rechnet über den Maßstab in Mengen um, siehe Plananalyse durch KI. Aus Fotoreihen oder Scans entstehen Raummodelle, aus denen sich Flächen ableiten lassen. Handschriftliche Aufmaßnotizen von der Baustelle werden per OCR digitalisiert und den Positionen des Leistungsverzeichnisses zugeordnet. In allen Fällen bleibt die Übernahme in GAEB-Strukturen der Punkt, an dem sich zeigt, ob das Ergebnis wirklich weiterverwendbar ist.

Die Grenzen sind deutlich. Abrechnungsmengen folgen vereinbarten Regeln, etwa den Abrechnungsvorschriften der VOB/C oder Verfahren nach REB. Ob Öffnungen abgezogen und wie Übermessungsregeln angewendet werden, entscheidet über den Betrag und lässt sich nicht aus einem Foto raten. Auch Plangüte, Maßstabsangaben und Aktualität begrenzen das Ergebnis. Eine erfundene Zahl ist hier besonders teuer, weil sie unmittelbar in den Preis eingeht.

Deshalb gilt: Der Vorschlag der KI ist ein Entwurf, den ein Kalkulator gegen die Zeichnung prüft. Bewährt hat sich, zwei bis drei abgeschlossene Projekte nachzurechnen und die maschinellen Mengen mit den tatsächlich abgerechneten zu vergleichen. Erst diese Gegenprobe zeigt, für welche Bauteile das Verfahren im eigenen Gewerk trägt und wo weiterhin manuell aufgemessen werden muss. Halten Sie in der Kalkulation außerdem fest, woher jede Menge stammt, damit im Nachtragsfall nachvollziehbar bleibt, worauf der Preis beruht. Dokumentieren Sie außerdem den Stand der Unterlagen, auf dem die Ermittlung beruht, also Planindex und Datum. Ändert sich der Plan, muss nachvollziehbar bleiben, welche Menge zu welcher Fassung gehört.

FAQ

Häufige Fragen zu Mengenermittlung per KI

Für welche Phase eignet sich das Verfahren?
Für die Menge vor dem Auftrag, also die Kalkulationsgrundlage. Genau dieser Schritt kostet je nach Objekt Stunden bis Tage und ist der Grund, warum kleinere Betriebe Ausschreibungen ungelesen zurücklegen. Die Abrechnungsmenge danach folgt vereinbarten Regeln, ist mit dem Auftraggeber abzustimmen und zu dokumentieren; dort ist maschinelle Hilfe von untergeordnetem Nutzen.
Was entscheidet über die Brauchbarkeit im eigenen Gewerk?
Eine Gegenprobe. Rechnen Sie zwei bis drei abgeschlossene Projekte nach und vergleichen Sie die maschinellen Mengen mit den tatsächlich abgerechneten. Erst das zeigt, für welche Bauteile das Verfahren trägt und wo weiterhin manuell aufgemessen werden muss. Ohne diese Prüfung bleibt der Einsatz eine Vermutung mit unmittelbarer Preiswirkung.
Warum ersetzt die Erkennung die Leistungsbeschreibung nicht?
Weil sich aus dem Plan nicht ergibt, wie abgerechnet wird. Ob eine Vorsatzschale als eigene Position geführt wird oder in der Wandfläche aufgeht, steht in der Leistungsbeschreibung. Ebenso entscheiden Abzugs- und Übermessungsregeln über den Betrag. Wer das überliest, erhält eine Menge, die rechnerisch stimmt und nicht zur Position passt.
Was muss ich dokumentieren?
Woher jede Zahl kommt und auf welchem Planstand sie beruht, also Index und Datum. Kommt eine neue Planfassung, muss sich sagen lassen, welche Menge zu welcher Fassung gehörte. Ohne diese Angabe lässt sich im Nachtragsfall weder der ursprüngliche Preis erklären noch die Abweichung begründen, und die Diskussion beginnt bei null.

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