Glossar

Quellenpflicht im Betrieb

Die interne Regel, dass KI-gestützte Aussagen zu Verträgen, Preisen oder Technik nur mit belegter Fundstelle weiterverwendet werden dürfen.

Die Quellenpflicht im Betrieb ist eine selbst gesetzte Regel: Bestimmte Aussagen dürfen nur weiterverwendet werden, wenn dazu eine überprüfbare Fundstelle vorliegt. Sie richtet sich nicht an die Technik, sondern an die Beschäftigten und ergänzt die Prüfpflicht bei KI-Texten um eine Beweisanforderung. Wer eine Aussage übernimmt, muss sagen können, woher sie stammt.

Sinnvoll ist die Regel dort, wo eine falsche Aussage Geld oder Rechtsposition kostet. Typische Bereiche sind Vertragsinhalte, also Fristen, Zahlungsbedingungen, Gewährleistung und Vertragsstrafen. Weiter Preise und Konditionen, die aus Lieferantenlisten und nicht aus dem Gedächtnis eines Modells stammen müssen. Ebenso technische Vorgaben zu Aufbauten, Materialverträglichkeit oder Brandverhalten, bei denen ein Herstellerdatenblatt die Quelle ist. Schließlich Angaben zu Fördermitteln und Fristen, die sich häufig ändern. Für die interne Terminplanung oder einen Entwurf einer Kundenmail wäre die Regel dagegen unnötiger Aufwand.

Wo KI ansetzt

Der Grund liegt in zwei Eigenschaften der Werkzeuge. Erstens erfinden Sprachmodelle bei fehlendem Wissen plausibel klingende Angaben, siehe Halluzination. Zweitens ist ihr Wissensstand nicht aktuell, siehe veralteter Wissensstand. Beides ist am Ergebnis nicht zu erkennen. Die Quellenpflicht verlagert deshalb die Prüfung dorthin, wo sie funktioniert: an das Originaldokument. Werkzeuge mit Zugriff auf den eigenen Bestand unterstützen das, indem sie Fundstellen mitliefern, siehe Quellenangabe durch KI.

Praktisch wird die Regel in wenigen Sätzen formuliert und in die KI-Nutzungsrichtlinie aufgenommen. Sie benennt die Vorgangsarten, für die sie gilt, welche Belege akzeptiert werden, etwa Vertragsdokument, Datenblatt, Preisliste oder amtliche Veröffentlichung, und wo der Beleg abgelegt wird. Bewährt hat sich, den Nachweis im Vorgang selbst zu hinterlegen, also im Projektordner des DMS, statt in einer separaten Sammlung.

Der Zusatzaufwand ist geringer als befürchtet, weil die Quelle in vielen Fällen ohnehin geöffnet wird. Der Gewinn zeigt sich im Streitfall: Ein Betrieb, der zu jeder strittigen Aussage die Grundlage vorlegen kann, steht anders da als einer, der auf ein Chatprotokoll verweist. Führen Sie die Regel für zwei oder drei Vorgangsarten ein und weiten Sie sie erst aus, wenn sie im Alltag getragen wird. Nehmen Sie die Regel auch in die Einarbeitung neuer Mitarbeitender auf. Wer von Beginn an gewohnt ist, zu jeder übernommenen Aussage die Grundlage zu benennen, arbeitet unabhängig davon sauberer, ob der Text von einem Werkzeug oder aus dem Gedächtnis stammt.

FAQ

Häufige Fragen zu Quellenpflicht im Betrieb

Welche Belege zählen als ausreichende Quelle?
Anerkannt werden sollten Dokumente, die unabhängig vom Werkzeug bestehen: der Vertrag selbst, ein Herstellerdatenblatt, eine gültige Preisliste, eine Norm oder eine amtliche Veröffentlichung. Nicht ausreichend sind ein Chatverlauf, ein Forenbeitrag oder eine zusammenfassende Website ohne erkennbaren Urheber. Sinnvoll ist, die zulässigen Belegarten in der Regel selbst zu benennen, damit darüber im Alltag nicht diskutiert wird.
Reicht es, wenn das KI-Werkzeug selbst eine Quelle angibt?
Nein. Angegebene Fundstellen können auf nicht existierende Dokumente verweisen oder eine reale Quelle falsch wiedergeben. Die Angabe ist ein Einstieg für die Prüfung, kein Beleg. Erst wenn jemand die genannte Stelle geöffnet und die Aussage dort gefunden hat, ist die Quellenpflicht erfüllt. Werkzeuge mit Zugriff auf den eigenen Dokumentenbestand erleichtern diesen Schritt, ersetzen ihn aber nicht.
Wie kontrolliere ich, ob sich alle daran halten?
Über Stichproben statt lückenloser Kontrolle. Praktikabel ist, bei der ohnehin stattfindenden Durchsicht von Angeboten oder Nachträgen jeweils eine Aussage herauszugreifen und nach dem Beleg zu fragen. Fehlt er wiederholt an derselben Stelle, ist meist die Regel unklar formuliert oder der Ablageort unpraktisch, nicht der Wille der Beschäftigten das eigentliche Problem.
Gilt die Regel auch für Aussagen, die ohne KI entstanden sind?
Sinnvollerweise ja. Ob eine falsche Frist aus einem Sprachmodell, aus dem Gedächtnis eines Kollegen oder aus einer veralteten Preisliste stammt, macht für den entstehenden Schaden keinen Unterschied. Die Regel an bestimmte Vorgangsarten zu knüpfen statt an ein Werkzeug, macht sie außerdem verständlicher und vermeidet den Eindruck, es gehe um Misstrauen gegenüber einer bestimmten Technik.

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