Glossar

XRechnung

XRechnung ist der deutsche Standard für elektronische Rechnungen, ein reines XML-Format auf Basis der EN 16931, das vor allem im Verkehr mit Behörden verlangt wird.

XRechnung ist der in Deutschland definierte Standard für die elektronische Rechnung. Technisch handelt es sich um ein reines XML-Format, das keine sichtbare Darstellung enthält. Fachlich ist es eine nationale Ausprägung der EN 16931, eine sogenannte Core Invoice Usage Specification: Die europäische Norm wird für den deutschen Einsatz eingeschränkt und um verbindliche Angaben ergänzt, etwa die Leitweg-ID für die Zustellung innerhalb der Verwaltung.

Der Standard wird laufend fortgeschrieben und in Versionen veröffentlicht. Welche Version ein Empfänger akzeptiert, ist deshalb eine praktische Frage, die vor dem ersten Versand geklärt werden sollte.

Für Handwerksbetriebe ist XRechnung vor allem im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern relevant: Kommunen, Landesbehörden, Bundesbehörden, Schulen, Universitätskliniken. Rechnungen sind dort in der Regel über ein Rechnungseingangsportal einzureichen. Fehlt eine Pflichtangabe oder ist die Leitweg-ID falsch, weist das Portal die Rechnung technisch zurück, bevor ein Sachbearbeiter sie sieht. Die Zahlung verzögert sich dann um Wochen, ohne dass eine inhaltliche Beanstandung vorläge.

Im rein gewerblichen Verkehr ist XRechnung ebenfalls zulässig, verbreiteter ist dort aber das Hybridformat ZUGFeRD, weil es zusätzlich eine lesbare Darstellung mitliefert.

Eine typische Fehlerquelle ist die fehlende oder falsch übernommene Bestellreferenz. Viele öffentliche Stellen verlangen die Angabe der Bestellnummer im dafür vorgesehenen Feld, nicht im Freitext der Positionsbeschreibung. Wird sie an der falschen Stelle eingetragen, ist die Rechnung formal gültig, kann aber im Prüfsystem des Empfängers keinem Vorgang zugeordnet werden und bleibt liegen.

Ebenso zu beachten sind die Anforderungen an Anlagen. Aufmaßblätter, Stundennachweise und Bautagesberichte werden bei Bauleistungen regelmäßig verlangt. Ob sie als eingebettete Anlage übertragen werden können oder getrennt einzureichen sind, unterscheidet sich je Portal und sollte vor der ersten Schlussrechnung geklärt sein.

Bezug zur Digitalisierung

Da eine XRechnung ohne Zusatzprogramm nicht lesbar ist, braucht der Betrieb sowohl auf der Ausgangs- als auch auf der Eingangsseite Software, die den Datensatz erzeugt und anzeigt. Für die eigene Ablage ist der XML-Datensatz das Original und muss so archiviert werden; eine erzeugte Bildschirmansicht ersetzt ihn nicht.

Sinnvoll ist eine Validierung vor dem Versand. Es existieren offizielle Prüfregeln, gegen die ein Datensatz getestet werden kann. Eine Software, die diese Prüfung integriert hat, meldet fehlende oder falsch belegte Felder, bevor die Rechnung eingereicht wird.

Weil öffentliche Auftraggeber neben den gesetzlichen Pflichtangaben häufig Bestellnummer, Vergabenummer oder eine interne Kostenstelle verlangen, gehören diese Angaben in die Kundenstammdaten und in den strukturierten Datensatz, nicht in einen Freitextkommentar.

Für den Betrieb lohnt sich außerdem, die Rückmeldungen des Portals systematisch zu verfolgen. Abweisungen erfolgen automatisiert und enthalten in der Regel eine Fehlernummer mit Hinweis auf das betroffene Feld. Wer diese Meldungen auswertet, korrigiert die Ursache im Stammsatz einmal, statt bei jeder Rechnung denselben Fehler erneut zu beheben.

Vor dem ersten öffentlichen Auftrag lohnt ein Testversand, sofern das Portal ihn anbietet. Er deckt Formatfragen auf, bevor Geld daran hängt.

FAQ

Häufige Fragen zu XRechnung

Wann brauche ich XRechnung?
Vor allem im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern wie Kommunen, Landes- und Bundesbehörden, Schulen oder Kliniken. Rechnungen sind dort in der Regel über ein Rechnungseingangsportal einzureichen. Im rein gewerblichen Verkehr ist das Format zulässig, verbreiteter ist dort aber das Hybridformat mit lesbarer Darstellung. Sinnvoll ist deshalb, vor dem ersten öffentlichen Auftrag zu klären, welches Portal der Auftraggeber nutzt und ob ein Testversand möglich ist.
Warum wird meine Rechnung technisch zurückgewiesen?
Häufigste Ursachen sind eine falsche oder fehlende Leitweg-ID und eine Bestellreferenz, die im Freitext statt im vorgesehenen Feld steht. Die Rechnung ist dann formal gültig, lässt sich beim Empfänger aber keinem Vorgang zuordnen. Die Zahlung verzögert sich um Wochen, ohne dass eine inhaltliche Beanstandung vorliegt. Sinnvoll ist deshalb, diese beiden Angaben beim Auftraggeber schriftlich abzufragen und dauerhaft im Kundenstamm zu hinterlegen.
Wie gehe ich mit Anlagen wie Aufmaßblättern um?
Ob Aufmaßblätter, Stundennachweise und Bautagesberichte als eingebettete Anlage übertragen werden können oder getrennt einzureichen sind, unterscheidet sich je Portal. Das gehört vor der ersten Schlussrechnung geklärt, weil bei Bauleistungen ohne diese Nachweise nicht geprüft und damit nicht gezahlt wird. Sinnvoll ist deshalb, diesen Punkt gemeinsam mit den übrigen Portalanforderungen einmal je Auftraggeber zu klären und schriftlich festzuhalten.
Was muss ich archivieren?
Den XML-Datensatz selbst; er ist das Original. Eine daraus erzeugte Bildschirmansicht oder ein ausgedrucktes PDF ersetzen ihn nicht. Sinnvoll ist zusätzlich eine Validierung gegen die offiziellen Prüfregeln vor dem Versand, damit fehlende oder falsch belegte Felder im eigenen Haus auffallen. Sinnvoll ist außerdem, die Rückmeldungen des Portals auszuwerten und die Ursache im Stammsatz einmal zu korrigieren, statt bei jeder Rechnung denselben Fehler zu beheben.

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