Anbieter eines KI-Systems
Anbieter ist im EU AI Act, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke auf den Markt bringt oder in Betrieb nimmt.
Der Anbieter, in der englischen Fassung provider, ist eine der beiden Hauptrollen der Verordnung (EU) 2024/1689. Gemeint ist, wer ein KI-System entwickelt oder für sich entwickeln lässt und es anschließend unter eigenem Namen oder eigener Marke bereitstellt, egal ob entgeltlich oder kostenlos. An diese Rolle knüpfen die weitreichenderen Pflichten der Verordnung an, etwa zu technischer Dokumentation, Risikomanagement und Konformitätsbewertung, soweit das System in eine regulierte Risikoklasse fällt.
Für Handwerks- und Baubetriebe ist die Abgrenzung praktisch wichtig, weil sie meist nicht Anbieter sind. Wer ein Kalkulationsprogramm mit KI-Funktion kauft, einen KI-Telefonassistenten mietet oder ChatGPT für Angebotstexte nutzt, bleibt Anwender und damit Betreiber. Anbieter ist in diesen Fällen der Softwarehersteller. Die Rolle kann allerdings wechseln: Wer ein zugekauftes System unter eigenem Namen weitervermarktet, es wesentlich verändert oder seinen Zweck erheblich umwidmet, kann selbst in die Anbieterrolle rutschen.
Was das im Betrieb bedeutet
Relevant wird die Frage vor allem bei Betrieben, die über das reine Nutzen hinausgehen. Ein Bauunternehmen, das eine eigene App zur Schadenserkennung per Foto entwickeln lässt und sie an Partnerbetriebe weitergibt, sollte prüfen lassen, ob es damit als Anbieter gilt. Dasselbe gilt für Ingenieurbüros, die ein selbst trainiertes Modell zur Plananalyse an Auftraggeber lizenzieren.
Für die tägliche Nutzung eingekaufter Werkzeuge folgt daraus vor allem eines: Die Herstellerpflichten liegen beim Hersteller. Der Betrieb sollte sie aber einfordern können, also Gebrauchsanweisung, Angaben zum vorgesehenen Zweck und Hinweise zu bekannten Grenzen des Systems. Diese Unterlagen sind die Grundlage dafür, dass der Betrieb seine eigenen Betreiberpflichten überhaupt erfüllen kann.
Ein Grenzfall, der im Bau häufiger wird, ist die eigene Automatisierung. Wer mit einer No-Code-Plattform Abläufe zusammensteckt, etwa Anfragen automatisch vorsortieren lässt, baut damit noch kein eigenes KI-System, sondern nutzt fremde Bausteine über Schnittstellen. Anders liegt der Fall, wenn ein Modell mit eigenen Daten trainiert und als fertiges Produkt weitergegeben wird. Für die Einordnung kommt es weniger auf den technischen Aufwand an als darauf, wer nach außen als Verantwortlicher für das System auftritt.
Ein einfacher Prüfweg für den Alltag: Steht der eigene Firmenname als Herausgeber auf dem Produkt, wird es an Dritte abgegeben, oder wurde ein fremdes System so verändert, dass der Hersteller es nicht wiedererkennen würde? Wenn eine dieser Fragen mit Ja beantwortet wird, lohnt sich eine rechtliche Einordnung. In allen anderen Fällen genügt es, die Betreiberseite sauber zu organisieren und die Herstellerunterlagen zu den eigenen Systemen abzulegen.
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Häufige Fragen zu Anbieter eines KI-Systems
Werde ich zum Anbieter, wenn ich ein KI-Werkzeug im Betrieb einsetze?
Was ändert sich praktisch, wenn ich doch Anbieter bin?
Zählt eine selbst gebaute Automatisierung schon als KI-System?
Wie halte ich die eigene Rolle sauber dokumentiert?
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