Glossar

Anbieter eines KI-Systems

Anbieter ist im EU AI Act, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke auf den Markt bringt oder in Betrieb nimmt.

Der Anbieter, in der englischen Fassung provider, ist eine der beiden Hauptrollen der Verordnung (EU) 2024/1689. Gemeint ist, wer ein KI-System entwickelt oder für sich entwickeln lässt und es anschließend unter eigenem Namen oder eigener Marke bereitstellt, egal ob entgeltlich oder kostenlos. An diese Rolle knüpfen die weitreichenderen Pflichten der Verordnung an, etwa zu technischer Dokumentation, Risikomanagement und Konformitätsbewertung, soweit das System in eine regulierte Risikoklasse fällt.

Für Handwerks- und Baubetriebe ist die Abgrenzung praktisch wichtig, weil sie meist nicht Anbieter sind. Wer ein Kalkulationsprogramm mit KI-Funktion kauft, einen KI-Telefonassistenten mietet oder ChatGPT für Angebotstexte nutzt, bleibt Anwender und damit Betreiber. Anbieter ist in diesen Fällen der Softwarehersteller. Die Rolle kann allerdings wechseln: Wer ein zugekauftes System unter eigenem Namen weitervermarktet, es wesentlich verändert oder seinen Zweck erheblich umwidmet, kann selbst in die Anbieterrolle rutschen.

Was das im Betrieb bedeutet

Relevant wird die Frage vor allem bei Betrieben, die über das reine Nutzen hinausgehen. Ein Bauunternehmen, das eine eigene App zur Schadenserkennung per Foto entwickeln lässt und sie an Partnerbetriebe weitergibt, sollte prüfen lassen, ob es damit als Anbieter gilt. Dasselbe gilt für Ingenieurbüros, die ein selbst trainiertes Modell zur Plananalyse an Auftraggeber lizenzieren.

Für die tägliche Nutzung eingekaufter Werkzeuge folgt daraus vor allem eines: Die Herstellerpflichten liegen beim Hersteller. Der Betrieb sollte sie aber einfordern können, also Gebrauchsanweisung, Angaben zum vorgesehenen Zweck und Hinweise zu bekannten Grenzen des Systems. Diese Unterlagen sind die Grundlage dafür, dass der Betrieb seine eigenen Betreiberpflichten überhaupt erfüllen kann.

Ein Grenzfall, der im Bau häufiger wird, ist die eigene Automatisierung. Wer mit einer No-Code-Plattform Abläufe zusammensteckt, etwa Anfragen automatisch vorsortieren lässt, baut damit noch kein eigenes KI-System, sondern nutzt fremde Bausteine über Schnittstellen. Anders liegt der Fall, wenn ein Modell mit eigenen Daten trainiert und als fertiges Produkt weitergegeben wird. Für die Einordnung kommt es weniger auf den technischen Aufwand an als darauf, wer nach außen als Verantwortlicher für das System auftritt.

Ein einfacher Prüfweg für den Alltag: Steht der eigene Firmenname als Herausgeber auf dem Produkt, wird es an Dritte abgegeben, oder wurde ein fremdes System so verändert, dass der Hersteller es nicht wiedererkennen würde? Wenn eine dieser Fragen mit Ja beantwortet wird, lohnt sich eine rechtliche Einordnung. In allen anderen Fällen genügt es, die Betreiberseite sauber zu organisieren und die Herstellerunterlagen zu den eigenen Systemen abzulegen.

FAQ

Häufige Fragen zu Anbieter eines KI-Systems

Werde ich zum Anbieter, wenn ich ein KI-Werkzeug im Betrieb einsetze?
Nein. Wer ein am Markt erhältliches System nutzt, bleibt Betreiber, Anbieter ist der Hersteller. Erst wenn ein System unter eigenem Namen weitergegeben, wesentlich verändert oder für einen anderen Zweck bestimmt wird als vom Hersteller vorgesehen, kann die Anbieterrolle auf den Betrieb übergehen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen.
Was ändert sich praktisch, wenn ich doch Anbieter bin?
Dann treffen den Betrieb die weitergehenden Pflichten der Verordnung, abhängig von der Risikoklasse des Systems: technische Dokumentation, Risikomanagement, Konformitätsbewertung und Informationspflichten gegenüber den Nutzern. Der konkrete Umfang ergibt sich aus der jeweils geltenden Regelung und sollte vor dem Start eines solchen Vorhabens geprüft werden, nicht erst nach der Auslieferung.
Zählt eine selbst gebaute Automatisierung schon als KI-System?
Das hängt davon ab, ob darin ein KI-Modell verarbeitet wird oder nur feste Regeln ablaufen. Eine Weiterleitung nach Stichworten ist keine KI. Wird dagegen ein Sprachmodell eingebunden und dessen Ergebnis an Dritte weitergegeben, ist die Einordnung zu prüfen. Maßgeblich ist die Begriffsbestimmung in der jeweils geltenden Fassung der Verordnung.
Wie halte ich die eigene Rolle sauber dokumentiert?
Eine einfache Liste der eingesetzten KI-Werkzeuge mit Hersteller, Zweck, verarbeiteten Datenarten und der eigenen Rolle reicht in den meisten Betrieben aus. Sie zeigt im Zweifel, dass die Frage bewusst geprüft wurde, und sie macht sichtbar, wenn ein Werkzeug den ursprünglich gedachten Einsatzbereich verlässt und die Einordnung neu zu bewerten ist.

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