Glossar

KI-Verordnung

Die KI-Verordnung ist die deutsche Bezeichnung für die Verordnung (EU) 2024/1689, den EU AI Act, der den Einsatz von KI-Systemen nach Risikoklassen regelt.

KI-Verordnung ist die deutsche Bezeichnung für die Verordnung (EU) 2024/1689, international als EU AI Act bekannt. Sie regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von KI-Systemen in der Europäischen Union. Grundgedanke ist ein risikobasierter Ansatz: Je größer die möglichen Auswirkungen einer Anwendung auf Sicherheit und Grundrechte, desto strenger die Anforderungen. Bestimmte Praktiken sind untersagt, für Hochrisiko-Anwendungen gelten umfangreiche Vorgaben, für viele weitere Anwendungen greifen nur Transparenzregeln oder gar keine besonderen Pflichten.

Die Verordnung unterscheidet Rollen. Anbieter entwickeln Systeme und bringen sie unter eigenem Namen auf den Markt, Betreiber setzen sie beruflich ein. Handwerks- und Baubetriebe sind fast immer Betreiber, die Hauptlast der Pflichten liegt beim Hersteller der Software.

Was das im Betrieb bedeutet

Für den Alltag sind drei Punkte relevant. Erstens die Einordnung der eingesetzten Systeme: Angebotstexte, Belegerkennung, Terminvereinbarung, Zusammenfassungen und Fotoauswertung zur Dokumentation liegen üblicherweise im Bereich mit geringen Anforderungen. Vorsicht ist im Personalbereich geboten, wo Auswahlsysteme als Hochrisiko-KI-System eingestuft sein können.

Zweitens die Transparenzpflicht aus Artikel 50. Wer Kunden mit einem Chatbot oder einem KI-Telefonassistenten kommunizieren lässt oder KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss dies erkennbar machen. Diese Regel betrifft viele Betriebe unmittelbar, weil sie Website und Telefonannahme berührt.

Drittens die Organisation. Eine Liste der eingesetzten Systeme, eine benannte verantwortliche Person, klare Regeln zur Prüfung von Ergebnissen und eine Nutzungsrichtlinie decken den praktischen Bedarf der meisten Betriebe ab.

Ein Punkt betrifft Betriebe unmittelbar, auch wenn er selten vorkommt: die verbotenen Praktiken. Dazu gehören unter anderem Systeme, die am Arbeitsplatz auf Emotionen schließen sollen. Wer eine Software angeboten bekommt, die aus Stimme, Gesicht oder Tippverhalten die Stimmung von Beschäftigten ableitet, sollte genau hinsehen und im Zweifel darauf verzichten. Für die üblichen Anwendungen im Handwerk, also Textentwürfe, Belegverarbeitung und Terminorganisation, stellt sich diese Frage nicht. Sie zeigt aber, dass die Einordnung vom Zweck eines Systems abhängt und nicht davon, wie aufwendig die Technik dahinter ist.

Der Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, hat seit dem 27. Juli 2026 Teile der KI-Verordnung angepasst, unter anderem die Regelung zur KI-Kompetenz in Artikel 4, die nun auf Förderung statt auf Sicherstellung abstellt. Da einzelne Fristen und Details in Bewegung sind, lohnt vor größeren Entscheidungen ein Blick auf den aktuellen Stand, etwa im Ratgeber EU AI Act für Handwerk, und bei Zweifelsfragen eine rechtliche Einschätzung.

FAQ

Häufige Fragen zu KI-Verordnung

Bin ich als Handwerksbetrieb Anbieter oder Betreiber?
Fast immer Betreiber. Anbieter entwickeln Systeme und bringen sie unter eigenem Namen auf den Markt; die Hauptlast der Pflichten liegt dort. Wer fertige Software einkauft und lediglich konfiguriert, bleibt Betreiber. In die Anbieterrolle kann geraten, wer ein System unter eigenem Namen anbietet oder seinen Zweck wesentlich verändert.
Welche Systeme im Betrieb sind kritisch einzustufen?
Die üblichen Anwendungen für Angebotstexte, Belegerkennung, Terminvereinbarung und Fotoauswertung liegen im Bereich mit geringen Anforderungen. Vorsicht ist im Personalbereich geboten, wo Systeme zur Auswahl oder Bewertung von Bewerbern und Beschäftigten als Hochrisiko eingestuft sein können. Diese Einordnung gehört vor der Einführung geklärt. Sinnvoll ist deshalb, jedes neue Werkzeug vor der Freigabe kurz nach seinem Zweck einzuordnen und das Ergebnis zu notieren.
Was gehört zu den verbotenen Praktiken?
Unter anderem Systeme, die am Arbeitsplatz auf Emotionen von Beschäftigten schließen sollen. Wer eine Software angeboten bekommt, die aus Stimme, Gesicht oder Tippverhalten die Stimmung ableitet, sollte genau hinsehen und im Zweifel verzichten. Die Einordnung hängt vom Zweck ab, nicht vom technischen Aufwand dahinter. Sinnvoll ist deshalb, bei solchen Angeboten eine schriftliche Einordnung des Anbieters zu verlangen und sie zur Systemliste zu nehmen.
Was muss ich organisatorisch mindestens vorhalten?
Eine Liste der eingesetzten Systeme mit Anbieter und Zweck, eine benannte verantwortliche Person, Regeln zur Prüfung von Ergebnissen und eine kurze Nutzungsrichtlinie. Das deckt den praktischen Bedarf der meisten Betriebe ab und beantwortet zugleich Rückfragen von Auftraggebern ohne zusätzlichen Aufwand. Sinnvoll ist, diese Unterlagen an einem Ort zu führen und einmal jährlich gemeinsam durchzusehen statt sie einzeln zu pflegen.

Bereit, KI in Ihrem Betrieb arbeiten zu lassen?

In einer kostenlosen KI-Potenzialanalyse zeigen wir konkret, wo in Ihrem Betrieb Zeit und Geld liegen – unverbindlich und ohne Technik-Kauderwelsch.

Kostenlose KI-Analyse