Glossar

Artikel 4 AI Act

Artikel 4 der KI-Verordnung befasst sich mit KI-Kompetenz im Unternehmen und wurde durch den Digital Omnibus zu einer Förderpflicht abgeschwächt.

Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 ist die Vorschrift, die sich mit KI-Kompetenz in Unternehmen befasst. In der ursprünglichen Fassung richtete sie sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und verlangte, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz beim eigenen Personal sicherzustellen. Der Bezugsrahmen war dabei immer die konkrete Nutzung: Wer welche Systeme in welchem Kontext einsetzt, bestimmt, was an Wissen nötig ist.

Mit dem Digital Omnibus, der Verordnung (EU) 2026/1744, die seit dem 27. Juli 2026 in Kraft ist, wurde diese Vorgabe abgeschwächt. Aus dem Sicherstellen einer Kompetenz wurde das Fördern ihrer Entwicklung. Damit ist kein bestimmtes Kompetenzniveau je Mitarbeiterin oder Mitarbeiter mehr geschuldet, und es gibt für diesen Punkt auch keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Artikel 4 bleibt aber Teil der Verordnung und beschreibt weiterhin eine Organisationsaufgabe.

Was das im Betrieb bedeutet

Für einen Handwerksbetrieb ist Artikel 4 damit keine Prüfungssituation, sondern ein Sorgfaltsthema. Wenn der Bauleiter Baustellenberichte mit einem Sprachmodell zusammenfassen lässt oder das Büro Angebotstexte generieren lässt, sollten die Beteiligten wissen, wie das Werkzeug arbeitet, wo es typischerweise danebenliegt und welche Daten nicht hineingehören. Das ist derselbe Gedanke wie bei jeder anderen Einweisung an neuen Geräten oder Software.

Praktisch heißt Fördern: Gelegenheiten schaffen und dokumentieren, dass es sie gab. Eine kurze Unterweisung zu KI in der Montagsrunde, eine schriftliche KI-Nutzungsrichtlinie mit Beispielen aus dem eigenen Gewerk und ein fester Ansprechpartner reichen für viele Betriebe als Einstieg. Wichtig ist der Bezug zur Praxis: Ein Dachdecker, der Aufmaßfotos auswerten lässt, braucht andere Hinweise als die Buchhaltung, die Rechnungen automatisch klassifizieren lässt.

Ausdrücklich nicht verlangt sind ein bestimmter Kursanbieter, ein Zertifikat oder ein bestandener Test. Wer mit solchen Anforderungen beworben wird, sollte nach der Grundlage fragen. Umgekehrt ersetzt der abgeschwächte Wortlaut nicht die allgemeine Sorgfalt: Wenn jemand ohne Einweisung Kundendaten in ein beliebiges Werkzeug kopiert oder eine erfundene Preisangabe in ein Angebot übernimmt, ist das ein betriebliches Problem, unabhängig von Artikel 4. Die Vorschrift beschreibt insofern das, was ein sorgfältig geführter Betrieb ohnehin tut.

Wer sich orientieren will, findet die Details im Ratgeber EU AI Act Artikel 4. Sinnvoll ist, den eigenen Aufwand an der Risikolage auszurichten: viel Aufmerksamkeit dort, wo KI-Ergebnisse in Angebote, Abrechnungen oder Personalentscheidungen einfließen, weniger dort, wo sie nur einen internen Textentwurf liefern.

FAQ

Häufige Fragen zu Artikel 4 AI Act

Muss ich meine Mitarbeitenden jetzt noch schulen?
Eine bestimmte Schulung je Person schreibt Artikel 4 in der geltenden Fassung nicht vor. Wer KI-Werkzeuge im Betrieb einsetzt, hat aber ein eigenes Interesse daran, dass die Nutzenden die Grenzen dieser Werkzeuge kennen. Fehlerhafte Ergebnisse verursachen Nacharbeit und Haftungsfragen, unabhängig davon, was die Verordnung im Einzelnen verlangt.
Drohen Bußgelder, wenn keine Schulung stattgefunden hat?
Für Artikel 4 ist in der geltenden Fassung kein eigener Bußgeldtatbestand vorgesehen. Wer mit Bußgeldern für fehlende Schulungen wirbt, argumentiert an der Rechtslage vorbei. Andere Pflichten der Verordnung, etwa für Hochrisiko-Systeme oder die Kennzeichnung generierter Inhalte, bleiben davon unberührt und sind gesondert zu betrachten und im Einzelfall zu prüfen.
Wie erfülle ich die Förderpflicht praktisch?
Mit Maßnahmen, die zum tatsächlichen Einsatz im Betrieb passen: eine kurze schriftliche Regel, welche Werkzeuge für welche Aufgaben freigegeben sind, eine Einweisung bei der Einführung und ein benannter Ansprechpartner für Rückfragen. Ein knapper Vermerk darüber, wann was besprochen wurde, genügt als Nachweis der Organisation.
Gilt Artikel 4 auch für Ein-Personen-Betriebe?
Die Vorschrift richtet sich an Anbieter und Betreiber unabhängig von der Größe. Bei einem Betrieb ohne Beschäftigte richtet sich die Aufgabe an den Inhaber selbst. Praktisch bedeutet das, die eingesetzten Werkzeuge und ihre typischen Fehlerquellen zu kennen, bevor Ergebnisse ungeprüft in Angebote oder Kundenkommunikation übernommen werden.

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