Artikel 4 AI Act
Artikel 4 der KI-Verordnung befasst sich mit KI-Kompetenz im Unternehmen und wurde durch den Digital Omnibus zu einer Förderpflicht abgeschwächt.
Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 ist die Vorschrift, die sich mit KI-Kompetenz in Unternehmen befasst. In der ursprünglichen Fassung richtete sie sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und verlangte, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz beim eigenen Personal sicherzustellen. Der Bezugsrahmen war dabei immer die konkrete Nutzung: Wer welche Systeme in welchem Kontext einsetzt, bestimmt, was an Wissen nötig ist.
Mit dem Digital Omnibus, der Verordnung (EU) 2026/1744, die seit dem 27. Juli 2026 in Kraft ist, wurde diese Vorgabe abgeschwächt. Aus dem Sicherstellen einer Kompetenz wurde das Fördern ihrer Entwicklung. Damit ist kein bestimmtes Kompetenzniveau je Mitarbeiterin oder Mitarbeiter mehr geschuldet, und es gibt für diesen Punkt auch keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Artikel 4 bleibt aber Teil der Verordnung und beschreibt weiterhin eine Organisationsaufgabe.
Was das im Betrieb bedeutet
Für einen Handwerksbetrieb ist Artikel 4 damit keine Prüfungssituation, sondern ein Sorgfaltsthema. Wenn der Bauleiter Baustellenberichte mit einem Sprachmodell zusammenfassen lässt oder das Büro Angebotstexte generieren lässt, sollten die Beteiligten wissen, wie das Werkzeug arbeitet, wo es typischerweise danebenliegt und welche Daten nicht hineingehören. Das ist derselbe Gedanke wie bei jeder anderen Einweisung an neuen Geräten oder Software.
Praktisch heißt Fördern: Gelegenheiten schaffen und dokumentieren, dass es sie gab. Eine kurze Unterweisung zu KI in der Montagsrunde, eine schriftliche KI-Nutzungsrichtlinie mit Beispielen aus dem eigenen Gewerk und ein fester Ansprechpartner reichen für viele Betriebe als Einstieg. Wichtig ist der Bezug zur Praxis: Ein Dachdecker, der Aufmaßfotos auswerten lässt, braucht andere Hinweise als die Buchhaltung, die Rechnungen automatisch klassifizieren lässt.
Ausdrücklich nicht verlangt sind ein bestimmter Kursanbieter, ein Zertifikat oder ein bestandener Test. Wer mit solchen Anforderungen beworben wird, sollte nach der Grundlage fragen. Umgekehrt ersetzt der abgeschwächte Wortlaut nicht die allgemeine Sorgfalt: Wenn jemand ohne Einweisung Kundendaten in ein beliebiges Werkzeug kopiert oder eine erfundene Preisangabe in ein Angebot übernimmt, ist das ein betriebliches Problem, unabhängig von Artikel 4. Die Vorschrift beschreibt insofern das, was ein sorgfältig geführter Betrieb ohnehin tut.
Wer sich orientieren will, findet die Details im Ratgeber EU AI Act Artikel 4. Sinnvoll ist, den eigenen Aufwand an der Risikolage auszurichten: viel Aufmerksamkeit dort, wo KI-Ergebnisse in Angebote, Abrechnungen oder Personalentscheidungen einfließen, weniger dort, wo sie nur einen internen Textentwurf liefern.
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Häufige Fragen zu Artikel 4 AI Act
Muss ich meine Mitarbeitenden jetzt noch schulen?
Drohen Bußgelder, wenn keine Schulung stattgefunden hat?
Wie erfülle ich die Förderpflicht praktisch?
Gilt Artikel 4 auch für Ein-Personen-Betriebe?
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