Aufmaßprotokoll
Das Aufmaßprotokoll dokumentiert die ermittelten Mengen mit Ansätzen, Rechenweg und Positionsbezug und ist die Grundlage für die Prüfung der Abrechnung.
Das Aufmaßprotokoll ist die schriftliche Dokumentation einer Mengenermittlung. Es enthält die Bezeichnung des Bauvorhabens, den Bezug zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses, die einzelnen Ansätze mit ihren Maßen, den Rechenweg zur ermittelten Menge, Angaben zu Abzügen und Übermessungen, Skizzen sowie Datum und die Beteiligten der Aufnahme.
Sein Zweck ist die Prüfbarkeit. Ein Auftraggeber muss nachvollziehen können, wie eine abgerechnete Menge zustande kommt, ohne selbst nachmessen zu müssen. Eine Aufstellung, die je Position nur eine Endsumme nennt, erfüllt das nicht und führt regelmäßig zur Zurückweisung der Rechnung. Für den Betrieb bedeutet das verzögerte Zahlung, und zwar nicht wegen eines inhaltlichen Streits, sondern wegen der Form.
Die Ansätze sollten der Örtlichkeit folgen, also raumweise oder bauteilweise geordnet sein, damit jeder Ansatz im Gebäude auffindbar ist. Skizzen sind bei unregelmäßigen Flächen kein Schmuck, sondern häufig der einzige Weg, einen Ansatz verständlich zu machen.
Beim gemeinsamen Aufmaß mit dem Auftraggeber gehört die Anwesenheit beider Seiten in das Protokoll, ebenso der Umstand, wenn eine Seite trotz Einladung nicht erschienen ist. Ohne diesen Vermerk lässt sich später nicht belegen, dass die Aufnahme angeboten wurde. Ebenso ist festzuhalten, wenn über einzelne Ansätze keine Einigkeit erzielt wurde; ein Protokoll, das den Dissens verschweigt, erweckt den Anschein einer Einigung.
Eine wiederkehrende Fehlerquelle ist die Vermischung von Aufmaß und Leistungsnachweis. Das Aufmaß belegt Mengen, der Stundennachweis belegt Zeiten bei Regiearbeiten. Werden beide in einem Dokument geführt, entstehen Rückfragen, weil der Prüfer nicht erkennt, welche Leistung nach Einheitspreisen und welche nach Aufwand abgerechnet wird.
Bezug zur Digitalisierung
Aufmaßsoftware erzeugt das Protokoll automatisch aus den erfassten Ansätzen und gibt den Rechenweg vollständig aus. Sie ordnet Ansätze den Positionen zu, wendet die Abrechnungsregeln des Gewerks an und weist Abzüge getrennt aus. Der Export erfolgt in prüffähiger Form, bei öffentlichen Auftraggebern häufig nach den Vorgaben der REB.
KI-gestützte Verfahren übernehmen handschriftliche Aufmaßblätter per OCR und ordnen die erkannten Ansätze den Positionen zu. Plausibilitätsprüfungen erkennen Ansätze, die von vergleichbaren Positionen deutlich abweichen, und weisen auf mögliche Erfassungsfehler hin, bevor die Rechnung gestellt wird.
Ein Beispiel aus dem Estrichbau: Flächen werden raumweise mit Länge, Breite und Abzügen für Aussparungen erfasst, ergänzt um Randstreifenlängen und Bewegungsfugen. Eine Aufstellung, die nur die Gesamtfläche der Wohnung nennt, ist nicht prüfbar, weil sich einzelne Räume nicht nachmessen lassen.
Praktischer Hinweis: Erstellen Sie das Protokoll unmittelbar nach der Aufnahme, nicht erst zur Rechnungsstellung. Ansätze, deren Bezug nach Wochen rekonstruiert werden muss, sind die häufigste Ursache für nicht prüfbare und damit nicht fällige Rechnungen.
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Häufige Fragen zu Aufmaßprotokoll
Reicht ein Foto der handschriftlichen Aufmaßliste?
Was gehört bei einem gemeinsamen Aufmaß zusätzlich hinein?
Was ist der Unterschied zwischen Aufmaß und Aufmaßprotokoll?
Was bringen digitale Aufmaßwerkzeuge dabei?
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