Gemeinsames Aufmaß
Beim gemeinsamen Aufmaß ermitteln Auftragnehmer und Auftraggeber die Mengen zusammen vor Ort und unterschreiben das Ergebnis, was spätere Streitpunkte weitgehend ausschließt.
Beim gemeinsamen Aufmaß nehmen Auftragnehmer und Auftraggeber oder dessen Vertreter die Mengen zusammen auf. Das Ergebnis wird in einem Aufmaßprotokoll festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben. Damit ist die Menge zwischen den Parteien festgestellt und in der späteren Rechnungsprüfung nur noch eingeschränkt angreifbar.
Der praktische Wert ist erheblich, besonders bei Leistungen, die später nicht mehr nachmessbar sind. Wer den Erdaushub, die verdeckte Leitungslänge oder die Fläche unter einem bereits verlegten Belag allein aufmisst, muss die Menge im Streitfall beweisen, und der Beweis ist ohne Öffnung des Bauteils kaum zu führen. Ein gemeinsames Aufmaß zum richtigen Zeitpunkt erspart diese Auseinandersetzung.
Wichtig ist der Zeitpunkt. Das Aufmaß muss genommen werden, solange die Leistung zugänglich ist, also vor dem Verschließen, Verfüllen oder Überbauen. Erscheint der Auftraggeber trotz Aufforderung nicht, sollte der Betrieb das Aufmaß allein nehmen, das Ergebnis dokumentieren und die Aufforderung samt Terminvorschlag schriftlich belegen. Ergänzend gehören Fotos der Situation dazu.
Zu klären ist im Vorfeld, wer für den Auftraggeber teilnimmt und ob diese Person berechtigt ist, Mengen anzuerkennen. Nimmt ein Bauleiter ohne entsprechende Befugnis teil, kann die Anerkennung später bestritten werden. Sinnvoll ist deshalb, im Protokoll die Funktion des Teilnehmers festzuhalten und die Einladung an den Vertragspartner zu richten, nicht nur an eine Person auf der Baustelle.
Eine typische Fehlerquelle ist die stillschweigende Einigung über strittige Ansätze. Wird während der Aufnahme über eine Übermessungsregel gestritten und der Punkt nicht vermerkt, gilt das unterschriebene Protokoll insgesamt als abgestimmt. Strittige Ansätze gehören als solche gekennzeichnet, mit beiden Auffassungen und der jeweils daraus folgenden Menge.
Bezug zur Digitalisierung
Digital erfasst, entsteht das Protokoll unmittelbar vor Ort. Ansätze werden den Positionen zugeordnet, der Rechenweg bleibt sichtbar, Skizzen und Fotos hängen am Protokoll, und die Unterschrift erfolgt auf dem Display. Beide Seiten erhalten sofort dieselbe Fassung, was die häufige Diskussion über abweichende Aufzeichnungen erledigt.
Aufmaßsoftware wendet die gewerkespezifischen Abrechnungsregeln der VOB/C an und weist Abzüge und Übermessungen getrennt aus. Das ist beim gemeinsamen Termin besonders wertvoll, weil Abweichungen im Verständnis der Regeln sofort sichtbar werden und nicht erst bei der Rechnungsprüfung.
Ein Beispiel aus dem GaLaBau: Beim Erdaushub sind Aushubtiefe, Bodenklasse und Abfuhrmenge nach der Verfüllung nicht mehr feststellbar. Ein gemeinsamer Termin vor dem Verfüllen, ergänzt um Fotos mit Messlatte, verhindert die spätere Auseinandersetzung über Kubikmeter, die niemand mehr nachmessen kann.
Praktischer Hinweis: Laden Sie schriftlich und mit Terminvorschlag zum gemeinsamen Aufmaß ein und bewahren Sie diese Aufforderung auf. Sie ist die Grundlage dafür, ein allein genommenes Aufmaß später als maßgeblich durchzusetzen.
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Häufige Fragen zu Gemeinsames Aufmaß
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Was tue ich, wenn der Auftraggeber nicht erscheint?
Wer darf für den Auftraggeber teilnehmen?
Wie gehe ich mit strittigen Ansätzen um?
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