Baufortschrittserkennung
Baufortschrittserkennung bezeichnet die automatisierte Auswertung von Baustellenaufnahmen, um den erreichten Ausführungsstand zu erfassen und mit Terminplan und Soll-Zustand abzugleichen.
Baufortschrittserkennung ist die automatisierte Ermittlung des Ausführungsstands aus Bilddaten. Grundlage sind Fotos, 360-Grad-Aufnahmen, Drohnenbilder oder Laserscans, die in regelmäßigen Abständen an denselben Standorten erstellt werden. Ein Bildverarbeitungssystem gleicht die Aufnahmen mit einem Soll-Zustand ab, etwa mit dem Terminplan oder einem BIM-Modell, und leitet daraus ab, welche Bauteile bereits erstellt sind.
Der Anlass ist praktischer Natur. Auf größeren Baustellen ist der tatsächliche Fortschritt schwer zu erfassen, weil er auf mündlichen Angaben, Begehungen und Erfahrungswerten beruht. Bei Abschlagsrechnungen, Behinderungsanzeigen und Terminverschiebungen ist dieser Stand jedoch der entscheidende Bezugspunkt. Eine Auswertung, die auf datierten Aufnahmen beruht, ist im Streitfall belastbarer als eine Erinnerung.
Abzugrenzen ist die Erkennung von der Bewertung. Ein System kann feststellen, dass eine Fläche verputzt ist, aber nicht, ob die Ausführung mangelfrei und abnahmereif ist. Für die Abrechnung heißt das, dass ein automatisch ermittelter Stand als Vorschlag in die Rechnungsprüfung geht und nicht als Nachweis. Ein praktischer Vorteil entsteht dagegen bei der Terminverfolgung: Verzögerungen einzelner Gewerke werden früher sichtbar, weil der Abgleich mit dem Terminplan nicht erst in der nächsten Baubesprechung erfolgt.
Wo KI ansetzt
Verfahren aus dem Bereich Computer Vision erkennen auf den Aufnahmen wiederkehrende Elemente wie Wände, Decken, Installationen oder Estrichflächen und ordnen sie Bauteilen zu. Aus dem Vergleich mehrerer Aufnahmezeitpunkte entsteht eine Fortschrittslinie, die mit dem geplanten Verlauf verglichen wird. Abweichungen lassen sich früher erkennen als bei der wöchentlichen Baubesprechung.
Die Genauigkeit hängt stark von den Aufnahmebedingungen ab. Verdeckte Bereiche, wechselnde Beleuchtung, Material auf der Fläche und enge Räume begrenzen die Auswertbarkeit. Systeme dieser Art liefern deshalb Anhaltspunkte, keine abrechnungsfähigen Mengen. Für die Abrechnung bleibt das reguläre Aufmaß maßgeblich.
Zu beachten ist der Personenbezug. Auf Baustellenaufnahmen sind regelmäßig Beschäftigte zu sehen. Vor dem Einsatz ist zu klären, wie mit diesen Aufnahmen umgegangen wird, siehe Baustellenfoto mit Personenbezug und Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Werden Auswertungen auf einzelne Kolonnen bezogen, ist zusätzlich die Mitbestimmung zu prüfen.
Für kleinere Betriebe lohnt sich der Aufwand meist erst, wenn ohnehin systematisch fotografiert wird. Wer die Baustellendokumentation bereits geordnet führt, hat die Datengrundlage bereits und kann die Auswertung später ergänzen. Ebenso gehört von Beginn an festgelegt, wer die Aufnahmen macht und wie lange sie aufbewahrt werden, damit die Bildreihe nicht nach wenigen Wochen abreißt.
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Häufige Fragen zu Baufortschrittserkennung
Brauche ich dafür Drohnen oder Laserscanner?
Kann ich damit Abschlagsrechnungen begründen?
Was ist der Unterschied zur normalen Baustellenfotodokumentation?
Lohnt sich das für einen Handwerksbetrieb als Nachunternehmer?
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