Glossar

Clockodo

Clockodo ist ein am Markt verfügbares Produkt aus der Kategorie der Zeiterfassungslösungen für kleine und mittlere Betriebe.

Clockodo gehört zur Kategorie der Zeiterfassungslösungen. Produkte dieser Kategorie erfassen Arbeitszeiten von Mitarbeitenden und ordnen sie Kunden, Projekten oder Aufträgen zu. Der konkrete Funktionsumfang, die Ausbaustufen und die Konditionen sind beim Anbieter zu prüfen, weil sich Produktzuschnitte in diesem Segment häufig ändern.

Typischerweise decken solche Lösungen ab: Erfassung von Arbeitszeiten über Weboberfläche, App oder Terminal, Zuordnung zu Kunden und Projekten, Verwaltung von Urlaub und Abwesenheiten, Auswertungen zu Stundensalden und Projektzeiten sowie Exporte für die Lohnabrechnung. Die Bandbreite reicht von schlanken Anwendungen für Bürobetriebe bis zu Lösungen mit ausgeprägtem Baustellenbezug.

Für Handwerksbetriebe ist genau dieser Baustellenbezug das entscheidende Auswahlkriterium. Eine Anwendung, die für Bürotätigkeit entwickelt wurde, deckt die typischen Anforderungen nur teilweise ab: Zuordnung zu wechselnden Baustellen, Erfassung von Fahrzeiten, Zuschläge, Erschwerniszulagen und die Abgrenzung von Regie- und Pauschalzeiten. Zentral ist außerdem die Offline-Fähigkeit, weil auf Baustellen keine verlässliche Verbindung besteht.

Zu klären ist, wie die Zeiterfassung im Betrieb tatsächlich abläuft. Buchen Mitarbeiter selbst auf dem eigenen Gerät, ist die Erfassung zeitnah, setzt aber voraus, dass Geräte und Zugänge vorhanden sind. Erfolgt die Buchung durch den Vorarbeiter für die gesamte Kolonne, sinkt der Aufwand, und die Zuordnung wird ungenauer. Beide Wege sind vertretbar, sollten aber bewusst gewählt werden.

Bezug zur Digitalisierung

Zweitens die Schnittstellen. Zeitdaten entfalten ihren Nutzen erst, wenn sie ohne Nacherfassung in Lohnabrechnung und Nachkalkulation fließen. Zu klären ist, ob eine automatische Übertragung oder ein manueller Export vorliegt und ob Kostenstellen und Auftragsbezug mitgeführt werden, siehe Schnittstellenprüfung.

Rechtlich ist die Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber verpflichtend; Grundlage ist die Rechtsprechung zur Aufzeichnungspflicht, siehe Zeiterfassung nach dem EuGH-Urteil. Datenschutzrechtlich sind Zeit- und gegebenenfalls Standortdaten personenbezogen. Eine Standorterfassung darf nicht zur dauerhaften Verhaltens- und Leistungskontrolle werden. Verarbeitungsort, Auftragsverarbeitungsvertrag und Löschfristen gehören in die Datenschutzprüfung des Anbieters; wo ein Betriebsrat besteht, ist die Einführung mitbestimmungspflichtig.

Werden KI-gestützte Funktionen angeboten, etwa Vorschläge zur Zuordnung von Zeiten, sind Systeme zur Bewertung von Beschäftigten nach Anhang III der VO (EU) 2024/1689 als Hochrisiko eingestuft. Eine reine Zuordnung von Stunden fällt in der Regel nicht darunter, eine Leistungsbewertung dagegen schon.

Ein Beispiel aus einem Betrieb mit Service- und Projektgeschäft: Im Servicebereich wechseln die Einsätze mehrfach am Tag, im Projektgeschäft bleibt die Kolonne wochenlang auf derselben Baustelle. Eine Lösung, die nur eine dieser Situationen gut abbildet, erzeugt im anderen Bereich Nacherfassung im Büro.

Praktisch entscheidet die Zahl der Bedienschritte je Buchung über die Akzeptanz auf der Baustelle.

FAQ

Häufige Fragen zu Clockodo

Worauf kommt es bei einer Zeiterfassung für den Baustellenalltag an?
Auf Punkte, die Bürolösungen selten abdecken: Zuordnung zu wechselnden Baustellen, Erfassung von Fahrzeiten, Zuschläge und Erschwerniszulagen sowie die Abgrenzung von Regie- und Pauschalzeiten. Hinzu kommt die Offline-Fähigkeit, weil auf Baustellen keine verlässliche Verbindung besteht. Prüfen Sie diese Punkte anhand eigener Beispielfälle, nicht anhand einer Funktionsliste.
Soll jeder selbst buchen oder der Vorarbeiter für die Kolonne?
Beides ist vertretbar, sollte aber bewusst entschieden werden. Buchen Mitarbeitende selbst, ist die Erfassung zeitnah und genauer, setzt aber Geräte und Zugänge für alle voraus. Bucht der Vorarbeiter für die Kolonne, sinkt der Aufwand, die Zuordnung wird jedoch gröber. Über die Akzeptanz entscheidet am Ende die Zahl der Bedienschritte je Buchung.
Ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht?
Für Arbeitgeber besteht eine Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit; sie folgt aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs von 2019 und des Bundesarbeitsgerichts von 2022. Welches System dafür eingesetzt wird, ist damit nicht vorgegeben, auch eine einfache Lösung genügt. Die konkreten Anforderungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Was muss ich beim Datenschutz beachten?
Zeit- und gegebenenfalls Standortdaten sind personenbezogen. Eine Standorterfassung darf nicht zur dauerhaften Verhaltens- und Leistungskontrolle werden. Klären Sie Verarbeitungsort, Auftragsverarbeitungsvertrag und Löschfristen, bevor Sie das System einführen. Besteht ein Betriebsrat, ist die Einführung mitbestimmungspflichtig, weil solche Technik zur Überwachung geeignet ist.

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