Glossar

DATEV Unternehmen online

DATEV Unternehmen online ist eine Anwendung für den digitalen Belegaustausch zwischen Unternehmen und Steuerberater innerhalb des DATEV-Umfelds.

DATEV Unternehmen online gehört zur Kategorie der Anwendungen für den digitalen Belegaustausch zwischen Mandanten und Steuerberatern. Lösungen dieser Art dienen dazu, Eingangs- und Ausgangsbelege digital bereitzustellen, sodass die Buchführung ohne den Transport von Papierordnern erfolgen kann. Welche Funktionen im konkreten Fall verfügbar sind und welche Konditionen gelten, ist beim Anbieter beziehungsweise über den Steuerberater zu klären.

Der typische Ablauf sieht vor, dass der Betrieb Belege einscannt oder fotografiert und hochlädt, Zahlungsverkehrsdaten bereitstellt und der Steuerberater darauf zugreift, um zu buchen. Auswertungen wie betriebswirtschaftliche Auswertungen und Summen- und Saldenlisten stehen dem Betrieb anschließend zur Verfügung. Für Handwerksbetriebe bedeutet das vor allem, dass Belege zeitnah verfügbar sind und Auswertungen nicht erst Wochen nach Monatsende vorliegen.

Der praktische Nutzen hängt daran, ob der Steuerberater in derselben Umgebung arbeitet. Deshalb ist die Wahl selten eine freie Entscheidung des Betriebs, sondern folgt der Arbeitsweise der Kanzlei. Zu klären ist im Vorfeld, wer welche Aufgaben übernimmt, in welchem Rhythmus Belege bereitgestellt werden und wie Rückfragen dokumentiert werden.

Bezug zur Digitalisierung

Für den Betrieb ist entscheidend, dass die Belege möglichst aus der eigenen Software heraus übergeben werden, statt manuell hochgeladen zu werden. Eine funktionierende DATEV-Schnittstelle in der Handwerkersoftware vermeidet Doppelerfassung und stellt sicher, dass Kostenstellen und Auftragsbezug mitgeführt werden. Ohne diese Angaben ist eine auftragsbezogene Auswertung im Nachhinein nicht möglich.

Zu beachten sind die Anforderungen an die ordnungsmäßige Buchführung. Digitalisierte Belege müssen unveränderbar, vollständig und über die Aufbewahrungsfrist lesbar aufbewahrt werden. Wer Papierbelege ersetzend digitalisiert, benötigt eine Verfahrensdokumentation, die den Ablauf beschreibt.

KI-Funktionen setzen in diesem Umfeld vor allem bei der Belegverarbeitung an: Erkennung der Belegart, Auslesen von Lieferant, Datum, Betrag und Steuersätzen per OCR und Vorschläge für die Kontierung. Solche Vorschläge sind Vorarbeit; die buchhalterische Verantwortung bleibt bei Betrieb und Kanzlei.

Praktisch lohnt sich eine feste Routine, etwa wöchentliches Hochladen aller Eingangsbelege. Sie wirkt stärker auf die Aktualität der Auswertungen als jede zusätzliche Funktion.

Ein Beispiel aus einem Zimmereibetrieb macht den Unterschied deutlich. Holz, Verbindungsmittel und Beschläge werden bei mehreren Lieferanten bestellt, die Lieferscheine gehen auf die Baustelle, die Rechnungen kommen gesammelt. Wird der Beleg beim Hochladen ohne Auftragsbezug abgelegt, ist er zwar gebucht, aber für die Nachkalkulation verloren. Die häufigste Fehlerquelle ist genau diese Lücke zwischen Buchhaltung und Projektsicht: Der Jahresabschluss stimmt, während niemand sagen kann, welcher Auftrag den Rohertrag gebracht hat. Wer den Auftragsbezug bereits beim Wareneingang setzt, statt ihn am Monatsende zu rekonstruieren, vermeidet das ohne Mehraufwand.

Abzugrenzen ist der Belegaustausch vom Eingangsrechnungs-Workflow im Betrieb: Dieser regelt Prüfung, sachliche Freigabe und Zahlungsfreigabe vor der Buchung. Der Belegaustausch beginnt danach. Wer beides gleichsetzt, gibt Rechnungen zur Buchung weiter, die fachlich noch niemand geprüft hat.

FAQ

Häufige Fragen zu DATEV Unternehmen online

Kann ich das nutzen, wenn mein Steuerberater nicht mit DATEV arbeitet?
Praktisch nicht sinnvoll. Der Nutzen entsteht daraus, dass beide Seiten im selben System arbeiten. Nutzt die Kanzlei eine andere Umgebung, ist deren Portal die richtige Wahl. Die Systemfrage folgt deshalb der Kanzlei, nicht umgekehrt, und sollte vor jeder Anschaffung dort besprochen werden. Sinnvoll ist deshalb, die Frage nach dem Belegweg in das jährliche Gespräch mit der Kanzlei aufzunehmen.
Was ist der Unterschied zur Rechnungsprüfung im eigenen Betrieb?
Der Belegaustausch beginnt nach der betrieblichen Prüfung. Sachliche Prüfung, Freigabe durch die Bauleitung und Zahlungsfreigabe gehören in den eigenen Eingangsrechnungs-Workflow. Wer beides gleichsetzt, gibt Rechnungen zur Buchung weiter, die fachlich noch niemand geprüft hat, und merkt Fehler erst bei der Zahlung. Sinnvoll ist, den Freigabestand am Beleg sichtbar zu machen, damit die Kanzlei erkennt, was bereits geprüft wurde.
Wie oft sollte ich Belege hochladen?
Eine feste Routine wirkt stärker als jede Zusatzfunktion. Wer wöchentlich alle Eingangsbelege überträgt, hat aktuelle Auswertungen und verliert weniger Belege aus Fahrzeugen und Werkstatt. Wer erst zum Quartalsende sammelt, bekommt Zahlen, die für Entscheidungen zu alt sind, und sucht länger nach fehlenden Unterlagen. Bewährt hat sich ein fester Wochentag mit benannter Zuständigkeit, damit die Übertragung nicht vom Tagesgeschäft verdrängt wird.
Was muss beim Hochladen zusätzlich erfasst werden?
Der Auftrags- oder Kostenstellenbezug. Ohne ihn ist der Beleg zwar gebucht, für die Nachkalkulation aber verloren. Besonders bei Sammelbestellungen mehrerer Baustellen muss die Aufteilung beim Wareneingang gesetzt werden. Nachträglich lässt sie sich nur mit erheblichem Aufwand rekonstruieren, und dann meist ungenau. Sinnvoll ist deshalb, die Auftragsauswahl direkt in die Erfassungsmaske zu legen und nicht in einen späteren Bearbeitungsschritt.

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