Glossar

Digital Omnibus on AI

Der Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft und passt Teile der KI-Verordnung an, unter anderem die Regel zur KI-Kompetenz.

Der Digital Omnibus ist ein Änderungspaket der EU, das mehrere Digitalvorschriften in einem Rechtsakt anpasst. Für den Bereich KI ist die Verordnung (EU) 2026/1744 maßgeblich, die seit dem 27. Juli 2026 in Kraft ist. Sie ersetzt die KI-Verordnung nicht, sondern ändert einzelne Bestimmungen. Der Zweck des Pakets ist, den Verwaltungsaufwand zu verringern und Regeln zu vereinfachen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Die für Handwerks- und Baubetriebe wichtigste Änderung betrifft Artikel 4 zur KI-Kompetenz. In der ursprünglichen Fassung sollten Anbieter und Betreiber ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz beim eigenen Personal sicherstellen. Der Digital Omnibus hat diese Formulierung abgeschwächt: Nun geht es darum, die Entwicklung von KI-Kompetenz zu fördern. Ein bestimmtes Kompetenzniveau je Person wird nicht mehr verlangt, und für diesen Punkt besteht kein eigener Bußgeldtatbestand.

Was das im Betrieb bedeutet

Für die Praxis nimmt das Druck aus der Debatte um Schulungen. Betriebe, die sich von Anbietern mit Hinweisen auf angeblich drohende Strafen unter Zeitdruck setzen ließen, können ruhiger planen. Weiterbildung bleibt trotzdem sinnvoll, aber aus betrieblichen Gründen: Wer nicht weiß, wie ein Sprachmodell arbeitet, übernimmt erfundene Materialangaben in ein Angebot oder gibt Kundendaten in ein ungeeignetes Werkzeug. Das kostet mehr als eine Unterweisung.

Unverändert bleiben die übrigen Anforderungen der KI-Verordnung, insbesondere die Transparenzpflicht aus Artikel 50 für Chatbots, Telefonassistenten und KI-generierte Inhalte sowie die Verbote bestimmter Praktiken. Ebenso unberührt bleiben Datenschutzrecht, Mitbestimmung und Vertragsrecht. Wer diese Themen bereits geordnet hat, muss wegen des Omnibus nichts umbauen.

Für die Bewertung von Angeboten hilft ein einfacher Test: Wer mit einer konkreten Bußgeldsumme für fehlende Schulung wirbt, gibt die Rechtslage nicht zutreffend wieder. Seriöse Angebote beschreiben stattdessen, welche Systeme im Betrieb laufen, welche Risiken daraus entstehen und wie sich Prüfschritte organisieren lassen. Diese Fragen bleiben unabhängig von jeder Gesetzesänderung dieselben, und ihre Beantwortung ist der eigentliche Nutzen einer Beratung.

Weil an mehreren Stellen Fristen und Details angepasst wurden, lohnt vor größeren Entscheidungen ein Blick auf den aktuellen Stand, etwa im Ratgeber EU AI Act Fristen. Für den Betriebsalltag genügt die Grundhaltung: die eingesetzten Systeme kennen, Ergebnisse prüfen lassen, Mitarbeitende einweisen und den Aufwand am tatsächlichen Risiko ausrichten statt an Werbeversprechen von Schulungsanbietern.

FAQ

Häufige Fragen zu Digital Omnibus on AI

Muss mein Betrieb wegen des Digital Omnibus etwas umstellen?
Wer Systeme, Zuständigkeiten und Datenschutz bereits geordnet hat, muss nichts umbauen. Die Änderung nimmt vor allem Druck aus der Debatte um verpflichtende Schulungen. Die übrigen Anforderungen der KI-Verordnung, etwa Transparenz bei Chatbots und Telefonassistenten sowie die verbotenen Praktiken, gelten unverändert weiter. Sinnvoll ist gleichwohl, den eigenen Stand einmal zu dokumentieren, damit bei Rückfragen von Auftraggebern eine belastbare Auskunft vorliegt.
Gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz jetzt gar nicht mehr?
Sie besteht fort, aber in abgeschwächter Form: Aus dem Sicherstellen eines ausreichenden Kompetenzniveaus wurde das Fördern der Kompetenzentwicklung. Ein bestimmtes Niveau je Person wird nicht verlangt, und für diesen Punkt gibt es keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Angemessene Maßnahmen bleiben trotzdem sinnvoll und dokumentierbar. Praktisch genügen dafür meist eine Systemliste, eine kurze Nutzungsrichtlinie und eine dokumentierte Unterweisung der betroffenen Personen.
Wie erkenne ich unseriöse Schulungsangebote?
Ein einfacher Test hilft: Wer mit einer konkreten Bußgeldsumme für fehlende Schulung wirbt, gibt die Rechtslage nicht zutreffend wieder. Seriöse Angebote fragen zuerst, welche Systeme im Betrieb laufen, welche Risiken daraus entstehen und wie Prüfschritte organisiert werden. Diese Fragen bleiben unabhängig von jeder Gesetzesänderung dieselben. Ein weiteres Warnzeichen sind Angebote, die eine Zertifizierung versprechen, ohne den konkreten Einsatz im Betrieb überhaupt zu kennen.
Warum lohnt sich Weiterbildung trotzdem?
Aus betrieblichen Gründen. Wer nicht weiß, wie ein Sprachmodell arbeitet, übernimmt erfundene Material- oder Normangaben in ein Angebot oder gibt Kundendaten in ein ungeeignetes Werkzeug ein. Beides kostet mehr als eine kurze Unterweisung, und beides fällt regelmäßig erst auf, wenn das Schreiben bereits beim Auftraggeber liegt.

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