Digital Omnibus on AI
Der Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft und passt Teile der KI-Verordnung an, unter anderem die Regel zur KI-Kompetenz.
Der Digital Omnibus ist ein Änderungspaket der EU, das mehrere Digitalvorschriften in einem Rechtsakt anpasst. Für den Bereich KI ist die Verordnung (EU) 2026/1744 maßgeblich, die seit dem 27. Juli 2026 in Kraft ist. Sie ersetzt die KI-Verordnung nicht, sondern ändert einzelne Bestimmungen. Der Zweck des Pakets ist, den Verwaltungsaufwand zu verringern und Regeln zu vereinfachen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Die für Handwerks- und Baubetriebe wichtigste Änderung betrifft Artikel 4 zur KI-Kompetenz. In der ursprünglichen Fassung sollten Anbieter und Betreiber ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz beim eigenen Personal sicherstellen. Der Digital Omnibus hat diese Formulierung abgeschwächt: Nun geht es darum, die Entwicklung von KI-Kompetenz zu fördern. Ein bestimmtes Kompetenzniveau je Person wird nicht mehr verlangt, und für diesen Punkt besteht kein eigener Bußgeldtatbestand.
Was das im Betrieb bedeutet
Für die Praxis nimmt das Druck aus der Debatte um Schulungen. Betriebe, die sich von Anbietern mit Hinweisen auf angeblich drohende Strafen unter Zeitdruck setzen ließen, können ruhiger planen. Weiterbildung bleibt trotzdem sinnvoll, aber aus betrieblichen Gründen: Wer nicht weiß, wie ein Sprachmodell arbeitet, übernimmt erfundene Materialangaben in ein Angebot oder gibt Kundendaten in ein ungeeignetes Werkzeug. Das kostet mehr als eine Unterweisung.
Unverändert bleiben die übrigen Anforderungen der KI-Verordnung, insbesondere die Transparenzpflicht aus Artikel 50 für Chatbots, Telefonassistenten und KI-generierte Inhalte sowie die Verbote bestimmter Praktiken. Ebenso unberührt bleiben Datenschutzrecht, Mitbestimmung und Vertragsrecht. Wer diese Themen bereits geordnet hat, muss wegen des Omnibus nichts umbauen.
Für die Bewertung von Angeboten hilft ein einfacher Test: Wer mit einer konkreten Bußgeldsumme für fehlende Schulung wirbt, gibt die Rechtslage nicht zutreffend wieder. Seriöse Angebote beschreiben stattdessen, welche Systeme im Betrieb laufen, welche Risiken daraus entstehen und wie sich Prüfschritte organisieren lassen. Diese Fragen bleiben unabhängig von jeder Gesetzesänderung dieselben, und ihre Beantwortung ist der eigentliche Nutzen einer Beratung.
Weil an mehreren Stellen Fristen und Details angepasst wurden, lohnt vor größeren Entscheidungen ein Blick auf den aktuellen Stand, etwa im Ratgeber EU AI Act Fristen. Für den Betriebsalltag genügt die Grundhaltung: die eingesetzten Systeme kennen, Ergebnisse prüfen lassen, Mitarbeitende einweisen und den Aufwand am tatsächlichen Risiko ausrichten statt an Werbeversprechen von Schulungsanbietern.
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Häufige Fragen zu Digital Omnibus on AI
Muss mein Betrieb wegen des Digital Omnibus etwas umstellen?
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Wie erkenne ich unseriöse Schulungsangebote?
Warum lohnt sich Weiterbildung trotzdem?
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