Kostenartentrennung
Kostenartentrennung bedeutet, die Positionen eines Vorhabens getrennt auszuweisen, damit förderfähige und nicht förderfähige Anteile eindeutig zugeordnet werden können.
Kostenartentrennung bezeichnet die getrennte Ausweisung der einzelnen Bestandteile eines Vorhabens in Angebot, Rechnung und Buchhaltung. Statt eines Paketpreises werden Lizenz, Einrichtung, Anpassung, Datenmigration, Schulung, Hardware und laufende Nutzungsgebühren einzeln beziffert.
Der Grund ist praktisch. Förderprogramme erkennen nur bestimmte Kostenarten an, und die Bewilligungsstelle muss aus den vorgelegten Unterlagen erkennen können, welcher Betrag auf welche Position entfällt. Eine Rechnung über eine Gesamtsumme für Digitalisierungsleistungen lässt diese Zuordnung nicht zu. Die Folge sind Rückfragen, Verzögerungen oder Kürzungen im Verwendungsnachweis.
Für Handwerksbetriebe ist das kein Formalproblem, sondern eine Frage der Verhandlungsführung mit dem Anbieter. Softwarehäuser kalkulieren gern in Paketen, weil das den Vergleich erschwert und Rabattspielräume verdeckt. Eine Aufgliederung ist deshalb auch unabhängig von der Förderung nützlich: Sie zeigt, was Einrichtung und Schulung tatsächlich kosten und welcher Anteil dauerhaft anfällt.
Für die Praxis lohnt eine Gliederung, die dem zeitlichen Anfall folgt. Einmalige Leistungen bei der Einführung, einmalige Anschaffungen und wiederkehrende Gebühren bilden drei getrennte Blöcke, aus denen sich die Belastung des laufenden Jahres und der Folgejahre unmittelbar ablesen lässt. Ohne diese Trennung erscheinen Angebote vergleichbar, obwohl das eine überwiegend Einmalkosten und das andere überwiegend dauerhafte Kosten enthält.
Eine typische Fehlerquelle sind Sammelpositionen wie Dienstleistung oder Projektbegleitung. Sie fassen Leistungen zusammen, die förderrechtlich unterschiedlich behandelt werden, und lassen sich später nicht auflösen, weil der Anbieter den Stundenanteil je Teilleistung nicht mehr belegen kann. Sinnvoll ist deshalb, bereits in der Anfrage einen Aufwand je Teilleistung zu verlangen.
Bezug zur Digitalisierung
Bei Digitalisierungsvorhaben ist die Kostenstruktur besonders gemischt. Ein typisches Angebot enthält einmalige Leistungen, Anschaffungen und wiederkehrende Gebühren. Programme behandeln diese Bestandteile unterschiedlich, und häufig sind gerade die Abonnementkosten ausgeschlossen oder nur für einen begrenzten Zeitraum anrechenbar.
Die Trennung wirkt zudem in die Buchhaltung hinein. Anschaffungen werden aktiviert und abgeschrieben, laufende Gebühren sind sofort abziehbarer Aufwand. Eine Pauschalrechnung erzwingt eine nachträgliche Aufteilung, die selten sauber gelingt.
Ein dritter Aspekt ist das Doppelförderungsverbot. Werden mehrere Programme genutzt, muss belegbar sein, welche Position in welchem Antrag berücksichtigt wurde. Ohne getrennte Positionen ist dieser Nachweis nicht zu führen.
Ein Beispiel aus einem Ausbaubetrieb: Ein Angebot über eine Branchensoftware umfasst Lizenzen, Datenübernahme aus dem Altsystem, Anpassung der Formulare, Schulung von sechs Personen und laufende Gebühren. Erst wenn diese Bestandteile einzeln beziffert sind, lässt sich erkennen, dass ein erheblicher Teil der Gesamtsumme auf die einmalige Datenübernahme entfällt.
Praktisch empfiehlt sich, die gewünschte Gliederung dem Anbieter bereits bei der Angebotsanfrage vorzugeben und sie an den Positionen der einschlägigen Richtlinie auszurichten. Nachträgliche Umgliederungen einer bereits gestellten Rechnung sind aufwendig und werfen bei der Bewilligungsstelle Fragen auf.
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Häufige Fragen zu Kostenartentrennung
Warum verlangt die Bewilligungsstelle das?
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