Glossar

Anteil papierloser Prozesse

Der Anteil papierloser Prozesse gibt an, welcher Teil der Geschäftsvorgänge eines Betriebs vollständig digital abläuft, ohne Ausdruck, Papierformular oder händische Übertragung.

Der Anteil papierloser Prozesse beschreibt, wie viele der regelmäßig wiederkehrenden Vorgänge eines Betriebs ohne Papier auskommen. Gemessen wird er entweder über die Prozessarten, also die Anzahl vollständig digitaler Abläufe geteilt durch die Anzahl aller betrachteten Abläufe, oder über das Belegvolumen, also digital erzeugte und digital abgelegte Dokumente geteilt durch alle Dokumente. Entscheidend ist eine saubere Definition: Ein Prozess gilt nur dann als papierlos, wenn er von der Entstehung bis zur Ablage digital bleibt. Ein Stundenzettel, der digital erfasst, aber zur Unterschrift ausgedruckt wird, zählt nicht dazu.

Im Handwerksbetrieb betrifft das typischerweise Zeiterfassung, Aufmaß, Baustellenberichte, Lieferscheine, Materialbestellungen, Rechnungsein- und -ausgang sowie die Personalakte. Ein Malerbetrieb, der Stundenzettel per App erfasst und über einen digitalen Stundenzettel direkt in die Lohnabrechnung übergibt, hat diesen Prozess papierlos. Ein Bauunternehmen dagegen, das Lieferscheine auf der Baustelle abzeichnen lässt und wöchentlich im Ordner sammelt, hat hier weiterhin Papier. Die Kennzahl macht sichtbar, welche Bereiche bereits umgestellt sind und wo der Aufwand für Ablage, Suche und Nachfragen bleibt.

Bei der Bewertung ist zwischen Erfassung, Verarbeitung und Ablage zu unterscheiden. Viele Betriebe erfassen bereits digital, drucken aber zur Weitergabe oder Unterschrift aus und legen die Papierfassung zusätzlich ab. Damit entsteht doppelte Arbeit statt Entlastung. Ein Bauunternehmen, das Bautagebücher in einer App führt, sie aber wöchentlich ausdruckt und abheftet, hat den Prozess nur teilweise umgestellt. Rechtlich ist die Papierform in den meisten Fällen nicht erforderlich; für die Aufbewahrung digitaler Belege gelten eigene Anforderungen, siehe Aufbewahrungsfrist für digitale Belege. Wer diese Anforderungen einmal klärt, kann die Papierablage für die betroffenen Belegarten vollständig beenden.

Bezug zur Digitalisierung

Papierlose Prozesse sind Voraussetzung dafür, dass Daten überhaupt auswertbar werden. Solange Informationen nur auf Zetteln stehen, lassen sich weder Nachkalkulation noch Auswertungen automatisieren. Ein DMS übernimmt die revisionssichere Ablage, OCR macht eingescannte Belege durchsuchbar, und KI-gestützte Erkennung ordnet Eingangsrechnungen automatisch Lieferant, Projekt und Konto zu, siehe automatische Kontierung. Beim Rechnungsausgang zwingt die E-Rechnung ohnehin zum strukturierten Format.

Für die Praxis empfiehlt sich eine einfache Bestandsaufnahme: alle wiederkehrenden Vorgänge auflisten, je Vorgang notieren, an welcher Stelle Papier entsteht, und daraus den Ausgangswert bilden. Aus dieser Liste ergibt sich meist von selbst, welcher Prozess als nächstes umgestellt wird, weil dort das meiste Papier und die höchste Medienbruchquote zusammenfallen.

FAQ

Häufige Fragen zu Anteil papierloser Prozesse

Wie erhebe ich den Ausgangswert ohne großen Aufwand?
Listen Sie die wiederkehrenden Vorgänge auf, also Zeiterfassung, Aufmaß, Lieferscheine, Bestellungen, Rechnungsein- und -ausgang, Baustellenberichte und Personalunterlagen. Notieren Sie je Vorgang, an welcher Stelle Papier entsteht. Das Ergebnis ist eine Liste mit etwa fünfzehn Zeilen und reicht als Ausgangswert vollkommen aus. Wiederholen Sie die Aufnahme einmal jährlich.
Was ist der Unterschied zum Digitalisierungsgrad?
Der Digitalisierungsgrad beschreibt allgemein, wie weit ein Betrieb digital arbeitet, und wird sehr unterschiedlich definiert. Der Anteil papierloser Prozesse ist enger gefasst und dadurch überprüfbar: Entweder ein Vorgang kommt ohne Papier aus oder nicht. Deshalb eignet er sich besser zur Steuerung, weil sich Fortschritte eindeutig zuordnen lassen. Ersetzen können sich beide nicht.
Zählt ein digital erfasster, aber ausgedruckter Stundenzettel?
Nein. Wird digital erfasst und anschließend zur Unterschrift oder zur Ablage ausgedruckt, entsteht doppelte Arbeit statt Entlastung, und der Vorgang gilt nicht als papierlos. Genau diese Fälle sind der lohnendste Ansatzpunkt, weil die digitale Erfassung bereits steht und nur der letzte Schritt fehlt. Klären Sie dafür, ob die Papierform überhaupt erforderlich ist.
Muss ich Belege trotzdem in Papier aufbewahren?
In den meisten Fällen ist die Papierform nicht erforderlich, für die Aufbewahrung digitaler Belege gelten allerdings eigene Anforderungen an Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit. Welche Fristen und Vorgaben im Einzelfall gelten, steht in der jeweils geltenden Regelung und ist mit der Steuerberatung abzustimmen. Ist das geklärt, kann die Papierablage für die betroffenen Belegarten enden.

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