Glossar

Kennzeichnung Telefonassistent

Die Kennzeichnung eines Telefonassistenten bedeutet, Anrufer zu Gesprächsbeginn erkennbar darauf hinzuweisen, dass sie mit einem KI-System und nicht mit einer Mitarbeiterin sprechen.

Ein KI-Telefonassistent nimmt Anrufe entgegen, versteht das Anliegen und gibt in gesprochener Sprache Antwort. Für Handwerksbetriebe ist das ein naheliegender Einsatz, weil Anrufe während der Arbeit auf der Baustelle regelmäßig unbeantwortet bleiben und Anfragen dadurch verloren gehen. Die Kennzeichnung betrifft die Frage, ob und wie der Anrufer erfährt, dass sein Gegenüber kein Mensch ist.

Rechtlicher Anknüpfungspunkt sind die Transparenzpflichten der KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689. Nach Artikel 50 müssen Systeme, die zur Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so gestaltet sein, dass die betroffene Person erkennt, dass sie mit einem KI-System kommuniziert, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Bei einem Sprachassistenten, der natürlich klingt, ist es das gerade nicht.

Was das im Betrieb bedeutet

Die Umsetzung ist unkompliziert. Der Hinweis gehört in die Begrüßung, vor der ersten inhaltlichen Frage, und sollte verständlich formuliert sein. Eine Ansage wie “Sie sprechen mit dem digitalen Assistenten der Firma Muster, ich nehme Ihr Anliegen auf und leite es weiter” erfüllt den Zweck, ohne den Gesprächsfluss zu stören. Umschreibungen, die den Eindruck einer Person erwecken, sind ungeeignet.

Neben der Kennzeichnung sind zwei weitere Punkte zu klären. Erstens die Aufzeichnung: Wird das Gespräch mitgeschnitten oder in Text umgewandelt und gespeichert, ist der Anrufer darauf hinzuweisen und die Verarbeitung im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Zweitens der Umfang der Auskünfte: Der Assistent sollte keine Preise nennen, keine Termine verbindlich zusagen und keine Aussagen zu Gewährleistung treffen, weil solche Erklärungen den Betrieb binden, siehe Verbindlichkeit KI-erstellter Schreiben.

Sinnvoll ist außerdem ein Weg zum Menschen. Wer ausdrücklich einen Rückruf oder eine Weiterleitung wünscht, sollte diese Möglichkeit erhalten. Das gilt besonders bei Notdienstanfragen, bei denen eine falsche Einordnung teuer werden kann.

Vor dem Livegang lohnt ein Testlauf mit echten Anliegen aus dem eigenen Gewerk, etwa Heizungsausfall, Wasserschaden oder Terminverschiebung. Dabei zeigt sich, ob der Assistent die Dringlichkeit richtig einordnet und ob die Übergabe ins Büro funktioniert. Zu klären ist außerdem die Vertragslage mit dem Anbieter, denn Name, Rückrufnummer und Objektadresse sind personenbezogene Daten; ohne Auftragsverarbeitungsvertrag und Klarheit über den Verarbeitungsort sollte das System nicht ans Netz gehen.

Wer die Begrüßungsansage einmal sauber formuliert und im System hinterlegt, hat den wesentlichen Teil der Anforderung erledigt.

FAQ

Häufige Fragen zu Kennzeichnung Telefonassistent

Wie formuliere ich die Ansage?
Kurz, verständlich und vor der ersten inhaltlichen Frage. Eine Formulierung wie der Hinweis, dass man mit dem digitalen Assistenten des Betriebs spricht, der das Anliegen aufnimmt und weiterleitet, erfüllt den Zweck ohne Störung des Gesprächsflusses. Umschreibungen, die den Eindruck einer Person erwecken, sind ungeeignet. Sinnvoll ist außerdem, den Wortlaut einmal schriftlich festzulegen und ihn nach einer Änderung des Systems erneut zu prüfen.
Was darf der Assistent nicht sagen?
Er sollte keine Preise nennen, keine Termine verbindlich zusagen und keine Aussagen zu Gewährleistung oder Mängelhaftung treffen. Solche Erklärungen können den Betrieb binden. Sinnvoll ist eine enge Aufgabenbeschreibung: Anliegen aufnehmen, Erreichbarkeit klären, Dringlichkeit einordnen und an das Büro übergeben. Sinnvoll ist außerdem, diese Grenzen in der Systemanweisung zu hinterlegen statt sie dem Einzelfall zu überlassen. So gelten sie unabhängig davon, wie das Gespräch verläuft.
Was gilt für die Aufzeichnung des Gesprächs?
Wird mitgeschnitten oder in Text umgewandelt und gespeichert, ist der Anrufer darauf hinzuweisen und die Verarbeitung im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Name, Rückrufnummer und Objektadresse sind personenbezogene Daten. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag und Klarheit über den Verarbeitungsort sollte das System nicht ans Netz gehen. Sinnvoll ist außerdem, eine Löschfrist für die Aufzeichnungen festzulegen und diese im System zu hinterlegen.
Brauche ich einen Weg zum Menschen?
Praktisch ja. Wer ausdrücklich einen Rückruf oder eine Weiterleitung wünscht, sollte diese Möglichkeit erhalten. Besonders wichtig ist das bei Notdienstanfragen, bei denen eine falsche Einordnung teuer wird. Vor dem Livegang lohnt ein Testlauf mit echten Anliegen aus dem eigenen Gewerk, etwa Heizungsausfall oder Wasserschaden. Sinnvoll ist außerdem, die Notdienstnummer im Ansagetext ausdrücklich zu nennen, damit dringende Fälle den kürzesten Weg nehmen.

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