Glossar

Lexware

Lexware ist eine am Markt verfügbare Produktlinie aus der Kategorie der kaufmännischen Software für kleine und mittlere Unternehmen.

Lexware gehört zur Kategorie der kaufmännischen Software für kleine und mittlere Unternehmen. Produktlinien dieser Kategorie decken typischerweise Buchhaltung, Rechnungsstellung, Lohnabrechnung und Warenwirtschaft ab und werden je nach Variante lokal installiert oder als Webanwendung genutzt. Welche Produkte, Ausbaustufen und Konditionen konkret gelten, ist beim Anbieter zu prüfen.

Für Handwerksbetriebe ist die Abgrenzung zur Handwerkersoftware wesentlich. Kaufmännische Software deckt die Buchhaltungs- und Abrechnungsseite ab, bildet aber die baubetrieblichen Besonderheiten nur eingeschränkt ab: Aufmaß, Leistungsverzeichnisse, Regie- und Pauschalabrechnung, Nachträge, Baustellendokumentation und Wartungsverträge. Viele Betriebe kombinieren deshalb eine Branchenlösung für den operativen Teil mit einer kaufmännischen Lösung oder der Kanzlei des Steuerberaters für die Buchhaltung.

Entscheidend ist in dieser Konstellation die Verbindung beider Seiten. Zu klären ist, ob Rechnungen, Kostenstellen und Auftragsbezug automatisch übergeben werden oder ob jemand Daten überträgt, siehe Schnittstellenprüfung. Ohne den mitgeführten Auftragsbezug ist eine auftragsbezogene Auswertung im Nachhinein nicht möglich.

Bei der Bewertung von Produkten dieser Kategorie lohnt der Blick auf die Lohnabrechnung. Baubetriebe unterliegen tariflichen Besonderheiten, etwa bei Arbeitszeitkonten, Auslösen und Meldungen an die Sozialkassen. Ob eine allgemeine kaufmännische Lösung diese Anforderungen abbildet oder ob die Lohnabrechnung besser beim Steuerberater oder einem spezialisierten Dienstleister bleibt, ist vor der Auswahl zu klären.

Ebenso zu prüfen ist die Mehrplatzfähigkeit. Arbeiten Büro und Geschäftsführung gleichzeitig im System und sollen Monteure mobil Belege einreichen, unterscheiden sich die benötigten Zugänge deutlich von einer Einzelplatzinstallation. Diese Frage wirkt sich unmittelbar auf Lizenzumfang und Kosten aus.

Bezug zur Digitalisierung

Zwei rechtliche Themen sind für die Auswahl bedeutsam. Erstens die E-Rechnung: Das Produkt muss Rechnungen in den maßgeblichen Formaten erzeugen und empfangen können. Zweitens die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung: Belege und Buchungen müssen unveränderbar, vollständig und über die Aufbewahrungsfrist lesbar aufbewahrt werden, was auch bei einem späteren Produktwechsel gewährleistet sein muss.

Beim Wechsel zwischen Produktlinien oder Betriebsarten, etwa von einer lokalen Installation zu einer Webanwendung, gelten dieselben Anforderungen wie bei jedem Systemwechsel: geprüfter Datenexport, Klarheit über den Verbleib aufbewahrungspflichtiger Daten und ein befristeter Parallelbetrieb.

KI-Funktionen setzen in dieser Kategorie vor allem bei der Belegverarbeitung an: Erkennung der Belegart, Auslesen von Lieferant, Datum, Betrag und Steuersatz per OCR und Vorschläge für die Kontierung. Solche Vorschläge sind Vorarbeit; die buchhalterische Verantwortung bleibt bei Betrieb und Steuerberater.

Zu bedenken ist außerdem die Zuständigkeit im Störungsfall. Bei einer Kombination aus Branchenlösung, kaufmännischer Software und Kanzleisystem sind mehrere Anbieter beteiligt. Fällt eine Übergabe aus, ist die Ursache häufig nicht eindeutig zuzuordnen. Eine schriftliche Beschreibung der Datenwege und ein benannter Ansprechpartner je System verkürzen die Klärung erheblich.

Praktisch sollte vor der Auswahl mit dem Steuerberater abgestimmt werden, welche Übergabeform die Kanzlei verarbeiten kann. Das schränkt die Auswahl meist deutlicher ein als die Funktionsliste.

FAQ

Häufige Fragen zu Lexware

Reicht kaufmännische Software für einen Handwerksbetrieb?
Für die Buchhaltungs- und Abrechnungsseite häufig ja, für den operativen Teil selten. Aufmaß, Leistungsverzeichnisse, Regie- und Pauschalabrechnung, Nachträge, Baustellendokumentation und Wartungsverträge werden von allgemeiner kaufmännischer Software nur eingeschränkt abgebildet. Viele Betriebe kombinieren deshalb eine Branchenlösung mit einer kaufmännischen Lösung oder der Kanzlei. Sinnvoll ist deshalb, vor der Auswahl festzuhalten, welche Vorgänge im operativen Teil zwingend abgebildet sein müssen.
Worauf muss ich bei der Kombination zweier Systeme achten?
Auf die Verbindung. Zu klären ist, ob Rechnungen, Kostenstellen und Auftragsbezug automatisch übergeben werden oder ob jemand Daten überträgt. Ohne mitgeführten Auftragsbezug ist eine auftragsbezogene Auswertung im Nachhinein nicht möglich, und die Nachkalkulation bleibt unbrauchbar, obwohl beide Systeme für sich funktionieren. Sinnvoll ist deshalb, die Übergabe einmal mit einem echten Auftrag zu testen, bevor beide Systeme produktiv gehen.
Kann ich die Lohnabrechnung damit erledigen?
Das ist im Baubereich gesondert zu prüfen. Baubetriebe unterliegen tariflichen Besonderheiten, etwa bei Arbeitszeitkonten, Auslösen und Meldungen an die Sozialkassen. Ob eine allgemeine kaufmännische Lösung das abbildet oder ob die Lohnabrechnung besser bei Steuerberatung oder spezialisiertem Dienstleister bleibt, gehört vor die Auswahl. Sinnvoll ist, diese Frage gemeinsam mit der Steuerberatung zu klären, weil dort die tariflichen Besonderheiten bekannt sind.
Was ist bei einem Produktwechsel zu beachten?
Dieselben Anforderungen wie bei jedem Systemwechsel: geprüfter Datenexport, Klarheit über den Verbleib aufbewahrungspflichtiger Daten und ein befristeter Parallelbetrieb. Belege und Buchungen müssen unveränderbar und über die gesamte Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben, auch wenn das alte Produkt nicht mehr genutzt wird. Sinnvoll ist außerdem, den Export vor der Abschaltung des Altsystems zu ziehen und stichprobenhaft zu prüfen.

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